Drucksache - 1769/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.06.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister die zuständigen Senatsverwaltungen aufzufordern, das Gespräch mit Wohnungsbaugesellschaften/ Genossenschaften sowie dem Verband der Haus- und Grundstückseigentümer dahingehend aufzunehmen, dass in den Mietverträgen die Rückbauklausel für behindertengerechte Umbauten der gemieteten Wohnung, die der Mieter vom Vermieter genehmigt fachmännisch einbauen ließ, ersatzlos gestrichen wird.
Der BVV ist bis zum 31.08.2010 zu berichten.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Der zuständige Staatssekretär für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Ephraim Gothe, wurde mit Schreiben vom 04.07.2012, 05.09.2013 und 15.01.2014 gebeten, zu der Drucksache Stellung zu nehmen. Auf die Bitte des Bezirksamtes mitzuteilen, inwieweit bereits Gespräche mit Wohnungsbaugenossenschaften, Genossenschaften und dem Verband der Haus- und Grundstückseigentümer zu dem Thema geführt wurden und welches Ergebnis diese Gespräche lieferten, erhielt das Bezirksamt bis heute keinen Rücklauf. Auch ein mit gleichem Wortlaut gerichtetes Schreiben vom 08. April 2014 an den neuen Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup blieb leider ohne Antwortschreiben.
Das Bezirksamt bedauert, den Beschluss nicht umsetzen zu können und bittet, diesen dennoch als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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