Drucksache - 0379/2  

 
 
Betreff: Adressenänderungen durch Straßenumbenennungen: Service und Kostenübernahme durch das Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/DannertAndres, Evelyn
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.11.2002 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Haushaltsausschuss Beratung
11.12.2002 
öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.12.2002 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie bei Umbenennungen von Straßen oder Plätzen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner durch konkrete Serviceleistungen Hilfe gegeben werden kann

§ bei Änderungen von Ausweispapieren und anderen amtlichen Dokumenten,

§ bei der Vermittlung und Bekanntgabe von Adressenänderungen gegenüber Dritten.

 

Das Bezirksamt wird ferner gebeten zu prüfen, welche Kosten es im Zusammenhang mit Umbenennungen und folgenden Adressenänderungen für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner übernehmen kann.

 

 

Begründung:

Ausgehend von der laufenden Diskussion zur Umbenennung einer Straße im Grunewald zeigt es sich, dass die Frage der Kosten, die durch eine Umbenennung von Straßen u. e. für die Anwohnerinnen und Anwohner entstehen, nicht hinreichend beachtet wird.
Die durch die Umsetzung einer Entscheidung der BVV entstehenden Kosten im Zusammenhang mit Umbenennungen dürfen nicht den Anwohnerinnen und Anwohner angelastet werden. Deshalb sind die Kosten, die für die Betroffenen durch einen geänderten Straßennamen entstehen, grundsätzlich von Bezirksamt zu tragen. Motto: Der Verursacher trägt die Kosten.

 

 

 

 
 

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