Drucksache - 0036/2
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Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat für eine Verlagerung der Zuständigkeiten zum Erteilen von Anwohner-, Betriebs- und Besuchervignetten für Parkraumbewirtschaftungsgebiete vom Polizeipräsidenten in Berlin zu den bezirklichen Bürgerämtern einzusetzen. Diese Abschichtung ist mit einer angemessenen Personalverlagerung und mit Übertragung der Einnahmezuständigkeit zu den Bezirken zu versehen. Der BVV ist bis zum 30.6.2002 zu berichten. Begründung: Die Einrichtung der Bürgerämter dient insbesondere der Aufgabe, den Bürgern den Umgang mit der Verwaltung zu erleichtern. Bei einem Umzug eines Bürgers in ein Wohngebiet mit Parkraumbewirtschaftung führt die derzeitige Zuständigkeitsregelung jedoch dazu, dass der Bürger zur Anmeldung seines Wohnsitzes das Bürgeramt aufsuchen muss, zur Beantragung seiner Parkvignette jedoch zur Polizei in der Spandauer Moritzstraße muss. Diese Aufgabensplittung führt zu unnötigen Wegen und Wartezeiten. |
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