Drucksache - 1713/3  

 
 
Betreff: Übergroße Lauben und neuer Musterzwischenpachtvertrag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2010 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage vom 13.04.2010
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie weit sind die Verhandlungen mit den Kleingartenverbänden um die neuen Zwischenpachtverträge bisher gekommen?

 

  1. Welche unterschiedlichen Auffassungen sind bisher in den Verhandlungen aufgetreten und welche wurden bisher wie gelöst?

 

  1. Wie berücksichtigt das Bezirksamt in seinen Verträgen übergroße Lauben, die vor dem 31.08.1985 ohne Baugenehmigung als Schwarzbau oder teilweise als Schwarzbau errichtet wurden und zwischenzeitlich Verjährung eingetreten ist?

 

  1. Wird das Bezirksamt die Verjährung zu umgehen versuchen, in dem es in den neuen Zwischenpachtverträgen den Rückbau dieser Lauben fordert oder wird mit den Zwischenpächtern eine einvernehmliche Lösung gesucht?

 

  1. Ist das Bezirksamt bereit, dem Rückbau der Übergroßen Lauben grundsätzlich ein neues Prozedere und einen geänderten Zeitrahmen zu geben?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2)

 

Die Verhandlungen mit den Kleingartenverbänden Charlottenburg und Wilmersdorf über den Abschluss der neuen Musterpachtverträge sind seitens des Bezirkes gerade erst aufgenommen worden. Ein erstes Gespräch mit den Kleingartenverbänden fand am 03.05.2010 statt.

 

Zu 3 und 4)

 

Vorausschickend ist festzuhalten, dass übergroße Lauben dem öffentlichen (Bau-) Recht widersprechen und Gegenstand einer Nutzungsuntersagung- oder Beseitigungsanordnung sein können.

 

Um dies zu vermeiden, sind bereits in der Vergangenheit einvernehmliche zivilrechtliche Regelungen zur sukzessiven Reduzierung übergroßen Lauben mit den Kleingartenverbänden getroffen worden.

Die letzte diesbezügliche Regelung datiert aus dem Jahre 2001 und wird bei Pächterwechseln angewandt (s. a. geltendes "Prüf- und Handlungsschema für übergroße Lauben", Drucksache 213/1). Dabei findet bei der Frage der Reduzierung von übergroßen Lauben unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten immer eine konkrete Einzelfallprüfung bei der Bewertung vertraglicher Rückbauverpflichtungen statt, die letztlich den Umfang der Reduzierungsverpflichtung darstellt.

 

Dies ändert sich auch nicht, sofern der neue Musterzwischenpachtvertrag mit den Kleingartenverbänden abgeschlossen wird, da hier sukzessive Reduzierungsverpflichtungen bei vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetztes nicht rechtmäßig errichteten Baulichkeiten ausdrücklich vorgesehen sind. Letztlich dienen die Verhandlungen zwischen den Kleingartenverbänden und dem Bezirk ja gerade dazu, einen größtmöglichen Konsens zwischen den Parteien zu erzielen.

 

Zu 5.

 

Das bisher angewandte "Prüf- und Handlungsschema für übergroße Lauben" deckt sich bereits im Kern mit den Regelungen des Musterzwischenpachtvertrages. Insofern wird seitens des Bezirksamtes kein grundsätzlich anderes Prozedere angestrebt.

 

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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