Drucksache - 1712/3
Die
BVV hat am 17.06.2010 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht darauf
hinzuwirken, dass die Schulen des Bezirkes im Falle der Durchführung von
Informationsveranstaltungen, Exkursionen oder Unterrichtseinheiten mit
Jugendoffizieren oder Wehrdienstberatern der Bundeswehr ein Höchstmaß an
Pluralität gewährleisten. Zu diesem Zwecke sollen die Schulen neben den
Referenten der Bundeswehr auch Vertreter des Bundesamtes für Zivildienst oder
Referenten von militärkritischen Nichtregierungsorganisationen einladen. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen
Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
eingesetzt. Es wird gebeten, das Antwortschreiben der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 28.06.2010 zur
Kenntnis zu nehmen. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Anlage I 04 28.06.2010 An SchulSportL DS-Nr. 1712/3 – Pluralität in
Unterrichtseinheiten mit Jugendoffizieren Derartige
in dem Beschluss angeführte Veranstaltungen unterliegen im Besonderen den
gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Schulgesetz in den §§ 3, 4 und 5
formuliert sind. Darüber hinaus sind die Rahmenpläne maßgeblich für die
Durchführung des Unterrichts. Maßgeblich
sind insbesondere die Bestimmungen des § 4, Absatz 6. Da
Pluralität als Konstituens unseres Staats- und Gesellschaftsverständnisses
angesehen werden muss, wobei Unterscheidungen zwischen Pluralität und einem
Höchstmaß an Pluralität in den Bereich subjektiven Ermessens fallen dürften,
müssten Verletzungen derselben im Einzelfall geprüft und ggf. geahndet werden. Im Auftrag Kuhring |
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