Drucksache - 1630/3
Die BVV hat am 14.04.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendfreizeitstätten ihr Angebot sowohl organisatorisch als auch inhaltlich so umstellen, dass sie im Zusammenhang mit der Schulreform ihre Attraktivität für und ihren Zuspruch durch die Jugendlichen nicht verlieren, sondern für neue Bedürfnisse offen stehen. An erster Stelle muss eine Verlagerung der Öffnungszeiten im Anschluss an den Ganztagsbetrieb der Schulen stehen. Darüber hinaus ist eine Öffnung am Wochenende anzustreben.
Die Jugendfreizeiteinrichtungen sollen die Ganztagsgestaltung der Schulen, insbesondere der neuen Sekundarschulen, beobachten und ihre Programme so darauf abstimmen, dass sie nicht als eine Verlängerung des schulischen Bildungsangebots fungieren, sondern eine qualitätsvolle Freizeitgestaltung offerieren. Die bisherigen z. T. notwendigen Betreuungs- und Beköstigungsmaßnahmen zur Mittagszeit müssen entfallen, damit die schulischen Angebote nicht unterlaufen werden. Frei werdende Nutzungszeiten zur Mittags- und frühen Nachmittagszeit stehen dadurch für andere Zielgruppen zur Verfügung.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Zum Zeitpunkt des Beschlusses Drs. Nr. 1214/3 gab es in Charlottenburg-Wilmersdorf mit der Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule, der Mierendorff-Grundschule, der Nehring-Grundschule und der Cecilien-Grundschule vier gebundene Ganztagsgrundschulen, die sukzessive in den Ganztagsbetrieb hineinwachsen. Nur in den Klassenstufen, die bereits im gebundenen Betrieb arbeiten, fand Schule verbindlich bis 16.00 Uhr statt.
Bei allen übrigen Grundschulen handelte es sich um verlässliche Halbtagsschulen, die eine Schulbetreuung bis 13.30 Uhr sicherstellen und anschließend eine (allerdings kostenpflichtige) ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) bedarfsgerecht anbieten. In der Realität nahmen dies nur ein Teil der Grundschüler/innen wahr.
Im Oberschulbereich hatten lediglich die vier Gesamtschulen Poelchau-Oberschule, Friedensburg-Oberschule, Robert-Jungk-Oberschule und Nelson-Mandela-Schule Ganztagsschulen ein schulisches Angebot bis 16.00 Uhr.
Die Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen müssen sich an einer Vielfalt von Bedarfen der Zielgruppe orientieren. Vor diesem Hintergrund sah das Jugendamt damals zunächst keine Veranlassung, die Öffnungszeiten der Einrichtungen verstärkt nach Betreuungszeiten von Schulen zu verändern. Die Schwerpunkte der Abstimmungen lagen im Sinne der Sozialraumorientierung auf einer besseren Vernetzung der Jugendeinrichtungen mit den umliegenden Schulen. So wurden z. B. gemeinsame Projekte mit Schulen und Horten – auch im Vormittagsbereich – geplant und umgesetzt.
Die Umsetzung der zweigliedrigen Oberschule und der damit einhergehende Ganztagsbetrieb für alle Sekundarschulen ab dem Schuljahr 2010/11 machte allerdings eine Überprüfung der Öffnungszeiten der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen notwendig, um eine möglicherweise entstehende Parallelität von Angeboten der Schule (kostenpflichtig) und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (kostenfrei) zu vermeiden und die wenigen vorhandenen Ressourcen bedarfsgenau und zielorientiert einsetzen zu können. Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Anlage zu entnehmen.
Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 1630/3) wurde am 12. Mai 2011 in der AG nach § 78 SGB VIII Jugendarbeit, in der sich Fachteam, pädagogische Sachbearbeitung Jugendförderung der Regionen und Leitungen der Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft regelmäßig treffen, thematisiert und diskutiert.
Zunächst weisen die Einrichtungsleitungen darauf hin, dass die Mitarbeiter/innen auch bisher alles daran gesetzt haben, die Attraktivität ihrer Einrichtungen für die Jugendlichen hoch zu halten, für neue Bedürfnisse offen zu sein und eine qualitätsvolle Freizeitgestaltung zu offerieren. Das bedeutet auch, dass Veränderungen, wie sie z.B. mit der Schulreform verbunden sind, genau beobachtet, analysiert und entsprechende Konsequenzen gezogen werden müssen. Bezüglich der Kooperation mit Schulen besteht eine hohe Sensibilität bei den Einrichtungsleitungen, einen eigenständigen Bildungsauftrag umzusetzen und nicht als „Ersatzdienstleister“ für eigentlich schulische Aufgaben genutzt zu werden.
Die Leiter/innen der Einrichtungen, in denen an einigen Tagen eine Kochgruppe stattfindet, weisen darauf hin, dass es sich hierbei nicht um „Betreuungs- und Beköstigungsmaßnahmen“ handelt. Es geht dabei im Wesentlichen darum zu vermitteln, wie auch mit wenig Aufwand und geringen Mitteln eine gesunde Ernährung sichergestellt werden kann. Die Angebote umfassen den gesamten Prozess von der Planung über den Einkauf, die Zubereitung und die gemeinsame Mahlzeit bis zum Abwasch und Wegräumen. Zum Teil sind diese Angebote auch unter geschlechtsbewussten Gesichtspunkten für Jungen zu sehen.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzepts Schule-Jugendhilfe werden die Angebote und Öffnungszeiten der Jugendfreizeiteinrichtungen unter Beachtung ihres eigenständigen Bildungsauftrags mit den Entwicklungen in den Schulen weiter abgestimmt.
Das Bezirksamt bittet die Beschlüsse damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Elfi Jantzen Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Anlage
Jug FT 1 10.05.2012 15100
Öffnungszeiten von Jugendfreizeiteinrichtungen
[1] Ferienöffnung: montags bis freitags 12 bis 19 Uhr, samstags geschlossen [2] Davon von 12 bis 15 Uhr Gruppenbetrieb [3] Von Mai bis September von 14 bis 19 Uhr [4] Dienstags und donnerstags Vormittagsgruppen ab 10 Uhr. Samstags variiert die Öffnungszeit bei Veranstaltungen. Young Teeny Disco einmal im Monat von 18:30 bis 21:30 Uhr ohne Auf- und Abbau. In den Winter-, Oster und Herbstferien: Öffnungszeit von 12:00 bis 19:00 Uhr. In den Sommerferien: Öffnungszeit von 14:00 bis 20:00 Uhr in den ersten drei Wochen der Ferien. Die letzten drei Wochen wird die Einrichtung geschlossen sein. [5] bei Veranstaltungen länger, max. bis 2 Uhr [6] Ferienöffnungszeiten: 10 bis 16 Uhr
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