Drucksache - 1518/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfrage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2009 
36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

Mündliche Anfrage

1. Mündliche Anfrage                Kai Lobo

                                                    SPD-Fraktion

                                                    Gerhart-Hauptmann- Anlage

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann ist mit dem Abschluss der Auswertung der Einwendungen zum Bauvorhaben zu rechnen?

 

  1. Wodurch wurde das Verfahren verzögert?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

2. Mündliche Anfrage                Ralph Schöne

                                                    CDU-Fraktion

                                                    Drogenszene im Preußenpark

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat das Bezirksamt, insbesondere das Gesundheits- und Ordnungsamt, über die Drogenszene im Preußenpark?

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt gegen die Verfestigung der Szene und insbesondere für den Kinderschutz zu tun?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

3. Mündliche Anfrage                Ruth Vatter

                                                    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                    Halten bald wieder Fernzüge am Bahnhof Zoo?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und welche Kontakte die DB AG  mit Bahnunternehmen, u. a. mit Keolis gegeben hat, bei dem es um die Trassenanfrage zum Betrieb der Strecke Frankfurt/M.- Berlin ging?

 

1a. Gibt es aktuelle Aussagen darüber, ob Bahnunternehmen den "Bahnhof Zoo" als

      Haltepunkt bereits beantragt hat bzw. den Bahnhof Zoo als Haltepunkt   

      favorisieren

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann (in Vertretung für Frau BzStR Schmiedhofer).

 

4. Mündliche Anfrage                Dr. Wilfried Fest

                                                    FDP-Fraktion

                                                    Impfung gegen das H1N1-Virus (sog. Schweinegrippe)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Personen, unterteilt nach Zielgruppen, werden täglich vom Gesundheitsamt geimpft?

  2. Hält das Bezirksamt die Zahl der ab 09.11.2009 zur Verfügung stehenden Hausärzte und Impfdosen für die Bevölkerung des Bezirks für ausreichend?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann (in Vertretung für Frau BzStR Schmiedhofer).

 

5. Mündliche Anfrage                Wolfgang Tillinger

                                                    Fraktion DIE LINKE

                                                    Wartezeit im Bürgeramt

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist es normal, dass im Bürgeramt im Rathaus Charlottenburg am 02.11. um 9 Uhr nur 4 Plätze besetzt waren, obwohl 45 Einwohner warteten?

  2. Wie viele Mitarbeiter waren in diesem Bürgeramt am 02.11. beschäftigt und wie viel ab 9 Uhr anwesend?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Krüger.

 

6. Mündliche Anfrage                Albrecht Förschler

                                                    CDU-Fraktion

                                                    Gefährliches Gedenken am Murellental

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Treppe des Gedenkweges in das Murellental hinunter (zwischen P9 und Waldbühne) schlimm vernachlässigt ist und wegen fehlender Stufen für ältere Menschen nur unter Gefahren zu begehen ist?

 

  1. An welche staatliche Stelle will das Bezirksamt herantreten, damit diese Gefahrenquelle möglichst bald beseitigt wird?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann (in Vertretung für Frau BzStR Schmiedhofer).

 

7. Mündliche Anfrage                René Wendt

                                                    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                    "Orwell bei Personaleinstellungen im Bezirk?"

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Welche Fragen stellt das Bezirksamt  zu Drogenkonsum und psychischer Gesundheit bei der Einstellung von Mitarbeiter/-innen?

 

1a) Hält es das Bezirksamt für problematisch, dass Bewerber/-innen nach Ihren psychischen Erkrankungen und Behandlungen befragt werden und wofür verwendet das Bezirksamt Antworten auf derartige Fragen?

 

1b) Wie werden die Bewerber/-innen auf die Freiwilligkeit derartiger Angaben aufmerksam gemacht?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Das Bezirksamt fragt bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern nicht nach Drogenkonsum und psychischer Gesundheit. Es veranlasst jedoch Einstellungsunter­suchungen beim LAGeSo, um die gesundheitliche Geeignetheit für den auszuübenden Beruf feststellen zu lassen.

 

Dort werden Fragen nach dem Gesundheitszustand vom medizinischen Dienst des LAGeSo eigenverantwortlich gestellt. Das Bezirksamt erhält als Ergebnis eine Feststellung darüber, ob gesundheitliche Bedenken bestehen oder nicht.

 

Der Untersuchungsauftrag ergeht im Rahmen der Zugangsberechtigung des Artikels 33 Abs. 2 Grundgesetz nach den Eignungskriterien. Unter Eignung ist neben der geistigen und charakterlichen Eignung auch die körperliche und somit auch die gesundheitliche Eignung für das angestrebte Amt (Aufgabe) zu verstehen. Die körperliche Eignung wird auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses überprüft.

 

Damit der Amtsarzt über die gesund­heitliche Geeignetheit befinden kann, hat der Bewerber/die Bewerberin Mitwirkungspflichten, in dem er/sie sich amtsärztlich untersuchen lässt, Fragen beantwortet und Ärzte (Hausärzte) von der Schweigepflicht befreit.

 

Joachim Krüger

Bezirksstadtrat

 

 

8. Mündliche Anfrage                Florian P. Block

                                                    FDP-Fraktion

                                                    Mobile Geschwindigkeitsanzeiger

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wo betreibt der Bezirk mobile Geschwindigkeitsanzeiger?

a)     Nach welchen Kriterien werden die Orte des Einsatzes der Geräte ausgewählt?

b)     Wann ist damit zu rechnen, dass eines dieser Geräte auch in der Mierendorffstraße vor der dortigen Grundschule zum Einsatz kommen?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

1. Wo betreibt der Bezirk mobile Geschwindigkeitsanzeiger?

 

Gerne gebe ich die Antworten wieder, die in der Kleinen Anfrage 0652/3 und die Berichte zum Beschluss 1137/2 nachzulesen sind.

 

In Berlin werden so genannte Dialogdisplay-Geräte eingesetzt, bei denen nicht die gefah­rene Ge­schwindigkeit angezeigt wird, sondern bei Einhaltung der jeweils vorgeschriebe­nen Ge­schwindigkeit ein grünes „Danke“ erscheint. Bei der Überschreitung leuchtet „Langsam“ rot auf. Pro Standort stehen 2 Geräte derzeit an folgenden Stellen: Ol­bersstraße und seit An­fang November auf Wunsch der Anwohnenden in der Eichkamp­straße. Leider wurden aus dem Gerät in der Eichkampstraße Teile gestohlen, so dass es zurzeit nicht funktionsfähig ist. Weitere Geräte werden demnächst am Südwestkorso fest an vorhandenen Lichtmasten installiert werden.

 

a)     Nach welchen Kriterien werden die Orte des Einsatzes der Geräte ausgewählt?

 

Bedingungen für einen erfolgreichen Einsatz sind ein gerader Straßenverlauf, asphal­tierter Belag, gute Einsehbarkeit, nur ein Fahrstreifen je Richtung. Dialog-Displays werden vorzugsweise aus Gründen der Schulwegsicherung aufgestellt, insbesondere dort, wo der gerade Straßenverlauf Geschwindigkeitsübertretungen provoziert. Die Standorte werden in Absprache mit der Polizei und dem Fachbereich Tiefbauamt fest­gelegt.

 

b)       Wann ist damit zu rechnen, dass eines dieser Geräte auch in der Mieren­dorffstraße vor der dortigen Grundschule zum Einsatz kommt?

 

Die Anschaffung und die Kosten für die Geräte von ca. 5500 € werden von der Senats­verwaltung für Stadtentwicklung übernommen. Die Senatverwaltung beabsichtigt in den Jahren 2010 und 2011 weitere Dialog-Displays zu beschaffen. Geplant sind 2 – 3 Geräte für jeden Bezirk.

 

Als weitere Standorte sind bisher die Waldschulallee und die Karlsruher Straße vorgese­hen. Ein Standort Mierendorffstraße war bisher nicht in der Planung. Für die mobilen Ge­räte bietet die Wartungsfirma die Möglichkeit an, den Standort jeweils zu den Oster-, Som­mer- und Herbstferien zu verändern. Es ist beabsichtigt, für das kommende Jahr die Standorte öfters zu wechseln, um damit die Geräte effektiver einzusetzen. In dem Zu­sammenhang wird auch ein möglicher Standort in der Mierendorffstraße geprüft.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

9. Mündliche Anfrage                Prof. Dr. Günter Bärwolff

                                                    Fraktion DIE LINKE

                                                    Gewährleistung bei Baumaßnahmen

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

1.      Welche Gewährleistungsanforderungen ergeben sich bei durchgeführten und abgeschlossenen Baumaßnahmen im Bezirk?

2.      Wie werden diesbezügliche Mängel festgestellt und deren Beseitigung eingefordert?

 

Grundsätzlich werden alle Bauleistungen nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) und der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung  und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) vergeben.

 

Je nach Art der Baumaßnahme gibt es hierfür nach der ABau unterschiedliche Gewährleistungsfristen von zwei bzw. vier Jahren. Es können in besonderen Fällen  (wie z,B. bei Dichtungsarbeiten) auch fünf Jahre Gewährleistung nach BGB vereinbart werden.

 

Bei der Abnahme der jeweiligen Baumaßnahme erfolgt entsprechend der VOB, soweit dies notwendig wird, eine Mängelniederschrift, die dann als Grundlage für die Abarbeitung der vorhandenen Mängel dient.

 

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewährleistungsfristen werden zudem einmal jährlich vom FB Hochbau sowie im laufenden Betrieb durch den FB Immobilienwirtschaft (Hausverwalter und Hausmeister) weitergehende Überprüfungen durchgeführt. Diese Überprüfungen werden auch im Grünflächen- und Tiefbauamt vorgenommen. Werden hierbei Mängel festgestellt, die innerhalb der Gewährleistungsfrist liegen, so wird der Auftragnehmer unter Fristsetzung zur Beseitigung dieser aufgefordert.

 

Um die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche bei besonders kritischen Gewerken im (z.B. Fenstern) sicher zu stellen, kann nach § 14 der VOB eine Sicherheit in Höhe von 3-5 % der Gesamtsumme vom Auftraggeber einbehalten werden.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

10. Mündliche Anfrage             Florian P. Block

                                                    FDP-Fraktion

                                                    Imbisslandschaft vor dem JobCenter

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wann wird die Prüfung des Bezirksamtes beendet sein, die seit meiner Mündlichen Anfrage aus Mai 2008 andauert, und mir mitgeteilt werden, wer Verpächter der Fläche vor dem JobCenter ist und wer damit die dort stehende Imbisslandschaft samt Vorgarten genehmigt hat?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Der Standort des Imbisses liegt im festgesetzten Kerngebiet. Das Vorhaben ist dementsprechend planungsrechtlich zulässig (bebaubare Fläche entlang der Bundesallee zwischen 17 und 23 m Tiefe). Das Vorhaben ist gem. § 63 BauO Bln verfahrensfrei und somit nur anzeigepflichtig. Eine Anzeige lag bis zum Zeitpunkt der Fragestellung nicht vor, das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt prüft den Vorgang. Außerdem verweist das Bezirksamt auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 4 der BVV-Sitzung am 29.05.08.

 

Bei dem Vorplatz vor dem Jobcenter Bundesallee 204-206 handelt es sich um Privatgelände. Für den Imbiss ist eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Imbissbetreiber über 45 m² abgeschlossen worden. Nach der damaligen straßenverkehrsbehördlichen Prüfung wurde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 und 9 StVO für ein Jahr erteilt. Mit Datum vom 08.09.09 wurde die Ausnahmegenehmigung erneut erteilt mit Gültigkeit bis zum 15.04.2010. Aktuell wurde seitens des Betreibers zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer endgültigen Gaststättenerlaubnis gestellt, der derzeit noch in Bearbeitung ist.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

11. Mündliche Anfrage             Nurda Tazegül

                                                    Fraktion DIE LINKE         

                                                    Übergroße Lauben

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation von Laubenbesitzern, die entgegen der Rechtslage gezwungen werden sollen, ihre größeren Lauben (größer als 24 qm) zurückzubauen?

  2. Wie gedenkt das Bezirksamt die Laubenbesitzer über ihre Rechte aufzuklären und zu schützen?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

 

Dem Bezirksamt sind Fälle, in denen Kleingärtner rechtswidrig gezwungen werden sollen, ihre übergroßen Lauben zurückzubauen, nicht bekannt. Jedoch ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich der Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner nachprüfbar bemüht, die Zahl der übergroßen Lauben zu reduzieren, um damit das Kleingartenwesen dauerhaft auf rechtlich solide Füße zu stellen. In diesem Bemühen unterstützt das Bezirksamt den Bezirksverband.

 

Selbstverständlich steht es jedem betroffenen Kleingärtner frei, eine eventuelle Rückbauforderung des Pächters an ihn als Unterpächter auf dem rechtsstaatlich garantierten Weg gerichtlich überprüfen zu lassen. 

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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