Drucksache - 1518/3
1.
Mündliche Anfrage Kai Lobo SPD-Fraktion Gerhart-Hauptmann-
Anlage Ich
frage das Bezirksamt:
Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler. 2.
Mündliche Anfrage Ralph Schöne CDU-Fraktion Drogenszene
im Preußenpark Ich
frage das Bezirksamt:
Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte. 3.
Mündliche Anfrage Ruth Vatter Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Halten
bald wieder Fernzüge am Bahnhof Zoo? Ich
frage das Bezirksamt:
1a. Gibt es aktuelle Aussagen darüber, ob
Bahnunternehmen den "Bahnhof Zoo" als Haltepunkt
bereits beantragt hat bzw. den Bahnhof Zoo als Haltepunkt favorisieren Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann (in Vertretung für Frau BzStR
Schmiedhofer). 4.
Mündliche Anfrage Dr. Wilfried Fest FDP-Fraktion Impfung
gegen das H1N1-Virus (sog. Schweinegrippe) Ich
frage das Bezirksamt:
Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann (in Vertretung für Frau BzStR
Schmiedhofer). 5. Mündliche
Anfrage Wolfgang Tillinger Fraktion
DIE LINKE Wartezeit
im Bürgeramt Ich frage das
Bezirksamt:
Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Krüger. 6.
Mündliche Anfrage Albrecht Förschler CDU-Fraktion Gefährliches
Gedenken am Murellental Ich
frage das Bezirksamt:
Die mündliche
Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann (in Vertretung für Frau BzStR
Schmiedhofer). 7.
Mündliche Anfrage René Wendt Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen "Orwell
bei Personaleinstellungen im Bezirk?" Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Welche Fragen stellt das Bezirksamt zu
Drogenkonsum und psychischer Gesundheit bei der Einstellung von
Mitarbeiter/-innen? 1a)
Hält es das Bezirksamt für problematisch, dass Bewerber/-innen nach Ihren psychischen
Erkrankungen und Behandlungen befragt werden und wofür verwendet das Bezirksamt
Antworten auf derartige Fragen? 1b)
Wie werden die Bewerber/-innen auf die Freiwilligkeit derartiger Angaben aufmerksam
gemacht? Das Bezirksamt beantwortet
die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Das Bezirksamt fragt bei der
Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern nicht nach Drogenkonsum und
psychischer Gesundheit. Es veranlasst jedoch Einstellungsuntersuchungen beim
LAGeSo, um die gesundheitliche Geeignetheit für den auszuübenden Beruf
feststellen zu lassen. Dort werden Fragen nach dem
Gesundheitszustand vom medizinischen Dienst des LAGeSo eigenverantwortlich
gestellt. Das Bezirksamt erhält als Ergebnis eine Feststellung darüber, ob
gesundheitliche Bedenken bestehen oder nicht. Der Untersuchungsauftrag
ergeht im Rahmen der Zugangsberechtigung des Artikels 33 Abs. 2 Grundgesetz
nach den Eignungskriterien. Unter Eignung ist neben der geistigen und
charakterlichen Eignung auch die körperliche und somit auch die gesundheitliche
Eignung für das angestrebte Amt (Aufgabe) zu verstehen. Die körperliche Eignung
wird auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses überprüft. Damit der Amtsarzt über die
gesundheitliche Geeignetheit befinden kann, hat der Bewerber/die Bewerberin
Mitwirkungspflichten, in dem er/sie sich amtsärztlich untersuchen lässt, Fragen
beantwortet und Ärzte (Hausärzte) von der Schweigepflicht befreit. Joachim Krüger Bezirksstadtrat 8.
Mündliche Anfrage Florian P. Block FDP-Fraktion Mobile
Geschwindigkeitsanzeiger Ich
frage das Bezirksamt: Wo
betreibt der Bezirk mobile Geschwindigkeitsanzeiger? a) Nach welchen Kriterien werden die Orte des Einsatzes
der Geräte ausgewählt? b) Wann ist damit zu rechnen, dass eines dieser Geräte
auch in der Mierendorffstraße vor der dortigen Grundschule zum Einsatz kommen? Das Bezirksamt beantwortet
die o.g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: 1. Wo betreibt der Bezirk mobile
Geschwindigkeitsanzeiger?
Gerne
gebe ich die Antworten wieder, die in der Kleinen Anfrage 0652/3 und die Berichte
zum Beschluss 1137/2 nachzulesen sind. In
Berlin werden so genannte Dialogdisplay-Geräte eingesetzt, bei denen nicht die gefahrene
Geschwindigkeit angezeigt wird, sondern bei Einhaltung der jeweils vorgeschriebenen
Geschwindigkeit ein grünes „Danke“ erscheint. Bei der
Überschreitung leuchtet „Langsam“ rot auf. Pro Standort stehen 2
Geräte derzeit an folgenden Stellen: Olbersstraße und seit Anfang November
auf Wunsch der Anwohnenden in der Eichkampstraße. Leider wurden aus dem Gerät
in der Eichkampstraße Teile gestohlen, so dass es zurzeit nicht funktionsfähig
ist. Weitere Geräte werden demnächst am Südwestkorso fest an vorhandenen
Lichtmasten installiert werden. a) Nach welchen Kriterien werden die Orte des Einsatzes
der Geräte ausgewählt? Bedingungen für einen erfolgreichen
Einsatz sind ein gerader Straßenverlauf, asphaltierter Belag, gute
Einsehbarkeit, nur ein Fahrstreifen je Richtung. Dialog-Displays werden
vorzugsweise aus Gründen der Schulwegsicherung aufgestellt, insbesondere dort,
wo der gerade Straßenverlauf Geschwindigkeitsübertretungen provoziert. Die
Standorte werden in Absprache mit der Polizei und dem Fachbereich Tiefbauamt
festgelegt. b)
Wann ist
damit zu rechnen, dass eines dieser Geräte auch in der Mierendorffstraße vor
der dortigen Grundschule zum Einsatz kommt? Die
Anschaffung und die Kosten für die Geräte von ca. 5500 € werden von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übernommen. Die Senatverwaltung
beabsichtigt in den Jahren 2010 und 2011 weitere Dialog-Displays zu beschaffen.
Geplant sind 2 – 3 Geräte für jeden Bezirk. Als
weitere Standorte sind bisher die Waldschulallee und die Karlsruher Straße
vorgesehen. Ein Standort Mierendorffstraße war bisher nicht in der Planung.
Für die mobilen Geräte bietet die Wartungsfirma die Möglichkeit an, den
Standort jeweils zu den Oster-, Sommer- und Herbstferien zu verändern. Es ist
beabsichtigt, für das kommende Jahr die Standorte öfters zu wechseln, um damit
die Geräte effektiver einzusetzen. In dem Zusammenhang wird auch ein möglicher
Standort in der Mierendorffstraße geprüft. M.
Schmiedhofer Bezirksstadträtin 9. Mündliche
Anfrage Prof. Dr. Günter Bärwolff Fraktion
DIE LINKE Gewährleistung
bei Baumaßnahmen Das
Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: 1.
Welche
Gewährleistungsanforderungen ergeben sich bei durchgeführten und
abgeschlossenen Baumaßnahmen im Bezirk? 2.
Wie
werden diesbezügliche Mängel festgestellt und deren Beseitigung eingefordert? Grundsätzlich
werden alle Bauleistungen nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung
(VOB) und der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins
(ABau) vergeben. Je
nach Art der Baumaßnahme gibt es hierfür nach der ABau unterschiedliche Gewährleistungsfristen
von zwei bzw. vier Jahren. Es können in besonderen Fällen (wie z,B. bei Dichtungsarbeiten) auch fünf
Jahre Gewährleistung nach BGB vereinbart werden. Bei
der Abnahme der jeweiligen Baumaßnahme erfolgt entsprechend der VOB, soweit
dies notwendig wird, eine Mängelniederschrift, die dann als Grundlage für die
Abarbeitung der vorhandenen Mängel dient. Unter
Berücksichtigung der jeweiligen Gewährleistungsfristen werden zudem einmal
jährlich vom FB Hochbau sowie im laufenden Betrieb durch den FB
Immobilienwirtschaft (Hausverwalter und Hausmeister) weitergehende
Überprüfungen durchgeführt. Diese Überprüfungen werden auch im Grünflächen- und
Tiefbauamt vorgenommen. Werden hierbei Mängel festgestellt, die innerhalb der
Gewährleistungsfrist liegen, so wird der Auftragnehmer unter Fristsetzung zur
Beseitigung dieser aufgefordert. Um
die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche bei besonders kritischen Gewerken
im (z.B. Fenstern) sicher zu stellen, kann nach § 14 der VOB eine Sicherheit in
Höhe von 3-5 % der Gesamtsumme vom Auftraggeber einbehalten werden. Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksstadtrat 10. Mündliche
Anfrage Florian P. Block FDP-Fraktion Imbisslandschaft
vor dem JobCenter Ich frage das
Bezirksamt: Wann wird die Prüfung
des Bezirksamtes beendet sein, die seit meiner Mündlichen Anfrage aus Mai 2008
andauert, und mir mitgeteilt werden, wer Verpächter der Fläche vor dem
JobCenter ist und wer damit die dort stehende Imbisslandschaft samt Vorgarten
genehmigt hat? Das
Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Der
Standort des Imbisses liegt im festgesetzten Kerngebiet. Das Vorhaben ist dementsprechend
planungsrechtlich zulässig (bebaubare Fläche entlang der Bundesallee zwischen
17 und 23 m Tiefe). Das Vorhaben ist gem. § 63 BauO Bln verfahrensfrei und
somit nur anzeigepflichtig. Eine Anzeige lag bis zum Zeitpunkt der
Fragestellung nicht vor, das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt prüft den Vorgang.
Außerdem verweist das Bezirksamt auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage
Nr. 4 der BVV-Sitzung am 29.05.08. Bei
dem Vorplatz vor dem Jobcenter Bundesallee 204-206 handelt es sich um Privatgelände.
Für den Imbiss ist eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer
und dem Imbissbetreiber über 45 m² abgeschlossen worden. Nach der damaligen
straßenverkehrsbehördlichen Prüfung wurde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46
Abs. 1 Nr. 8 und 9 StVO für ein Jahr erteilt. Mit Datum vom 08.09.09 wurde die
Ausnahmegenehmigung erneut erteilt mit Gültigkeit bis zum 15.04.2010. Aktuell
wurde seitens des Betreibers zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer
endgültigen Gaststättenerlaubnis gestellt, der derzeit noch in Bearbeitung ist. Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksstadtrat 11. Mündliche
Anfrage Nurda Tazegül Fraktion
DIE LINKE Übergroße
Lauben Ich frage das
Bezirksamt:
Das
Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage schriftlich wie folgt: Zu
1. und 2. Dem Bezirksamt sind Fälle,
in denen Kleingärtner rechtswidrig gezwungen werden sollen, ihre übergroßen
Lauben zurückzubauen, nicht bekannt. Jedoch ist dem Bezirksamt bekannt, dass
sich der Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner nachprüfbar bemüht, die
Zahl der übergroßen Lauben zu reduzieren, um damit das Kleingartenwesen
dauerhaft auf rechtlich solide Füße zu stellen. In diesem Bemühen unterstützt
das Bezirksamt den Bezirksverband. Selbstverständlich steht
es jedem betroffenen Kleingärtner frei, eine eventuelle Rückbauforderung des
Pächters an ihn als Unterpächter auf dem rechtsstaatlich garantierten Weg
gerichtlich überprüfen zu lassen. Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksstadtrat |
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