Drucksache - 1504/3  

 
 
Betreff: Wildtierschutz in Zirkussen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/Grüne 
Verfasser:Schmitt/Schöne/Ludwig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2009 
36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 10.11.2009
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. November 2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser sein von ihm 2008 angekündigte Konzept zum Schutz bzw. Verbot von Wildtieren in Zirkussen umgehend vorlegt.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2010 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt begrüßt die Intention des Antrages und hat mit Schreiben vom 9. Dezember 2009 Herrn Staatssekretär Dr. Hoff gebeten, Auskunft über die Aktivitäten bezüglich des Konzeptes zum Schutz bzw. des Verbotes von Wildtieren in Zirkussen zu geben.

 

In seiner Antwort vom 14. Januar 2010 teilt er mit:

 

„Ein eigenes Konzept wurde vom Senat nicht erstellt und ist auch nicht beabsichtigt. Wir unterrichten Sie aber gerne über die landes- und bundesweiten Aktivitäten zu diesem Thema.

 

Unbestritten sind viele Zirkusbetriebe häufig aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage oder auch Willens, die durch das Tierschutzgesetz vorgegebenen Anforderungen für die Haltung von Wildtieren zu erfüllen. Das Gesetz ist in Verbindung mit den Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen sowie dem Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren zu sehen. Nach weitgehend übereinstimmender Expertenmeinung ist zudem eine annähernd art- und damit tierschutzgerechte Haltung von bestimmten Wildtierarten in Zirkussen aufgrund ihrer spezifischen Ansprüche grundsätzlich nicht möglich. Da der Senat diese Auffassung uneingeschränkt teilt, setzt er sich seit Jahren für eine Verbesserung der Haltung von Zirkustieren sowie für ein Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten in Zirkussen ein. So stimmte Berlin bereits 2003 im Bundesrat einer Entschließung zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten in Zirkussen und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters zu (BR-Drs. 595/03). Mit der Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundesrat unverzüglich die dafür erforderlichen Rechtsverordnungen zuzuleiten. Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Zirkusregisters wurde zwischenzeitlich geschaffen. Ich gehe davon aus, dass die Einrichtung des Registers bei der HIT/ZID-Datenbank im ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein wird und dieses von den zuständigen Behörden genutzt werden kann. Meine Fachverwaltung hat die Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter kürzlich über den Stand der Einrichtung des Zirkusregisters und das weitere Verfahren informiert.

 

Eine Rechtsverordnung zum grundsätzlichen Verbot für das Halten von Tieren bestimmter wildlebender Arten in Zirkusbetrieben hat die Bundesregierung bisher jedoch nicht vorgelegt.

Ich bin aber zuversichtlich, dass sie ihre bisher abwartende bis ablehnende Haltung angesichts zustimmender Entscheidungen der EU-Kommission zu einem entsprechenden Verbot in Österreich und der eindeutigen Position der Länder überdenken wird.

 

Da der Tierschutz der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegt und der Bund den Tierschutz vom Grundsatz her bereits rechtlich geregelt hat, kann das Land Berlin ein derartiges tierschutzrechtliches Verbot landesrechtlich nicht selbst normieren. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass sich Berlin auch zukünftig in den damit auf Bundes- und Länderebene befassten Gremien für ein entsprechendes Verbot einsetzen wird.“

 

Da der Senat somit umfassende Aktivitäten im Sinne des Antrages ergriffen hat, bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                                           Marc Schulte 

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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