Drucksache - 1456/3  

 
 
Betreff: Wie weiter am KuDamm-Karree?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Schmitz-Grethlein 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2009 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
2. Version vom 25.09.2009

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Welche Gespräche haben in den letzten vier Monaten zwischen dem Bezirksamt und dem Investor Ballymore und/oder seinen Vertretern stattgefunden?

 

2.     Gab es schriftliche Zusagen gegenüber dem Investor?  Wenn ja, welcher Art?

 

3.     Sind dem Bezirksamt konkrete Planungen für das KuDamm-Karree vorgelegt worden?

 

4.     Sind diese bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig, insbesondere hinsichtlich der Nachbarrechte?

 

5.     Wie wird das Bezirksamt mit dem Investor weiter verhandeln, um die Beschlüsse der BVV umzusetzen? Wie gedenkt das Bezirksamt mit dem weiter im Raum stehenden "Ultimatum" umzugehen?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Große Anfrage schriftlich wie folgt:

 

1.     Welche Gespräche haben in den letzten vier Monaten zwischen dem Bezirksamt und dem Investor Ballymore und/oder seinen Vertretern stattgefunden?

 

Zu 1:

 

Nachdem das letzte Gespräch am 29. Januar 2009 beim Stadtplanungsamt stattgefunden hatte, wurden die Gespräche am 26. Mai 2009 wieder aufgenommen.

 

Am 10.06.2009 fand mit dem Beauftragten von Ballymore, Herrn Huttenlocher, ein Streitgespräch bei der B.Z. statt.

 

Weitere Gespräche wurden bei der Bauabteilung am 16.06 und 06.07.2009 geführt.

 

Am 07.07 fand eine öffentliche Podiumsdiskussion auf Einladung der IHK statt.

 

Weitere Gespräche wurden hier am 08.07. und 17.08.2009 geführt.

 

 

2.     Gab es schriftliche Zusagen gegenüber dem Investor? Wenn ja,  welcher Art?

 

Zu 2:

 

Nein, es gab keine inhaltlichen Zusagen des Bezirksamtes gegenüber dem Grundstückseigentümer oder seinem Beauftragten. Es gab lediglich eine verfahrenstechnische Zusage. Diese sieht so aus, dass der Leiter der Bauabteilung gegenüber Ballymore zugesagt hat, für den Fall einer Einigung mit dem Bezirksamt diese Einigung offensiv gegenüber 

 

BVV und Öffentlichkeit zu vertreten. Dazu ist es aber mangels Einigung nicht gekommen. Mehrfach ist der Grundstückseigentümer bzw. sein Beauftragter darauf hingewiesen worden, dass für den Fall, dass ein Planerfordernis besteht, die BVV Entscheidungsorgan sei und eine Einigung mit dem Bezirksamt nicht ausreichen würde.

 

 

3.     Sind dem Bezirksamt konkrete Planungen für das KuDamm-Karree vorgelegt worden?

 

4.     Sind diese bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig, insbesondere hinsichtlich der Nachbarrechte?

 

 

Zu 3. und 4.

 

Dem Bezirksamt liegt ein grobes Entwurfskonzept vom 08.11.08 im Maßstab 1 : 500 vor. Mit diesem Konzept wird eine Einkaufsmall verfolgt, über die sich ein großzügiger Luftraum entfaltet. Die bereits heute sehr hohe Baumasse auf dem Grundstück wird an den seitlichen Grenzen des Grundstückes konzentriert und gegenüber dem genehmigten Bestand noch erhöht. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen sind in weiten Teilen des Konzeptes auf „0“ reduziert. Eine Genehmigungsfähigkeit ist hier ebenso wenig gegeben wie planungsrechtlich erforderliche Kompensationsmöglichkeiten für die erneute Dichteerhöhung vorliegen.

 

Der Grundstückseigentümer kündigte mehrfach eine Überarbeitung des Konzeptes an. Entsprechende Entwürfe, speziell auch in einem „prüffähigen“ Maßstab von 1 : 200 oder

1 : 100 wurden nicht vorgelegt.

 

Konkrete Aussagen hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Situation sind in Anbetracht der fehlenden Ausarbeitung durch den potentiellen Bauherrn zur Zeit nicht zu treffen.

 

 

5.     Wie wird das Bezirksamt mit dem Investor weiter verhandeln, um die Beschlüsse der BVV umzusetzen? Wie gedenkt das Bezirksamt mit dem weiter im Raum stehenden „Ultimatum“ umzugehen?

 

Zu 5.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Grundstückseigentümer nach wie vor an einer Realisierung seiner Investitionsüberlegungen interessiert ist und das „Ultimatum“ nicht zum Ende der Gespräche führen wird.

 

Beide Seiten haben nach Einschätzung des Bezirksamtes ein starkes Interesse an einer Aufwertung des Kurfürstendamms. Ein Abbrechen der Gespräche wäre nicht hilfreich.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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