Drucksache - 1397/3
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Die BVV
beschließt: Die Geschäftsordnung
der BVV in der Fassung vom 16. Oktober 2008 (Drucksache 0909/3) wird wie folgt
geändert: 1. § 22
Abs. 2 wird wie folgt um Satz 3 und 4 ergänzt: “Um die Wahrnehmung der Interessen der Seniorinnen und
Senioren sowie die gesellschaftliche Teilhabe und Einbindung älterer Menschen
in allen Lebensbereichen zu gewährleisten und an der bezirklichen Altenplanung
mitwirken zu können (§ 4 Abs. 4 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes), ist
die bezirkliche Seniorenvertretung zu allen öffentlichen Sitzungen unter
Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen einzuladen. Dem
Vorsteher/der Vorsteherin ist die jeweilige Vertretung durch den Vorstand der
Seniorenvertretung zu bezeichnen.” 2. § 23
Abs. 8 wird wie folgt um Satz 2 ergänzt: “Nach Maßgabe der Verpflichtung der Mitglieder des
Ausschusses (§ 1 Abs. 1 Satz 2) ist der Seniorenvertretung Gelegenheit zur
Eintragung in die Anwesenheitsliste zu geben.” 3. § 23
Abs. 9 Satz 2 erhält folgende Fassung: “Für den ordnungsgemäßen Sitzungsverlauf hat der/die
Vorsitzende zu sorgen. Ausschussmitglieder, Verwaltung, Seniorenvertretung
sowie Zuhörer/Zuhörerinnen und Gäste sitzen jeweils gesondert.” Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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