Drucksache - 1397/3  

 
 
Betreff: Seniorenvertretung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne/LINKE. 
Verfasser:Verrycken/Wittke/Schmitt/Dr. Hess/Ludwig/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.07.2009 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der BVV in der Fassung vom 16. Oktober 2008 (Drucksache 0909/3) wird wie folgt geändert:

 

1. § 22 Abs. 2 wird wie folgt um Satz 3 und 4 ergänzt:

 

“Um die Wahrnehmung der Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie die gesellschaftliche Teilhabe und Einbindung älterer Menschen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten und an der bezirklichen Altenplanung mitwirken zu können (§ 4 Abs. 4 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes), ist die bezirkliche Seniorenvertretung zu allen öffentlichen Sitzungen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen einzuladen. Dem Vorsteher/der Vorsteherin ist die jeweilige Vertretung durch den Vorstand der Seniorenvertretung zu bezeichnen.”

 

2. § 23 Abs. 8 wird wie folgt um Satz 2 ergänzt:

 

“Nach Maßgabe der Verpflichtung der Mitglieder des Ausschusses (§ 1 Abs. 1 Satz 2) ist der Seniorenvertretung Gelegenheit zur Eintragung in die Anwesenheitsliste zu geben.”

 

3. § 23 Abs. 9 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

“Für den ordnungsgemäßen Sitzungsverlauf hat der/die Vorsitzende zu sorgen. Ausschussmitglieder, Verwaltung, Seniorenvertretung sowie Zuhörer/Zuhörerinnen und Gäste sitzen jeweils gesondert.”

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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