Drucksache - 1368/3  

 
 
Betreff: Verwendung von Geldern aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Klose 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2009 
32. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Schriftliche Beantwortung Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.)   Welche Einnahmen wurden in welcher Höhe auf den Titel 111 93, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht, in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 gebucht?

 

2.)   Aufgrund welcher Maßnahmen (Bauvorhaben, Fällungen etc.) erfolgten die Einnahmen (Angabe jeweils mit Betrag)?

 

3.)   Wie hoch waren die Ausgaben auf dem Titel 521 93, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht, in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008?

 

4.)   Welche Maßnahmen wurden mit den Ausgaben finanziert (bitte je Maßnahme den Betrag angeben)?

 

5.)   Wer entscheidet über die Verwendung der Mittel aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht im Bezirk und stehen die Mittel allen Abteilungen für geeignete Projekte zur Verfügung?

 

 

Die Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

Zunächst eine Vorbemerkung: Der Titel Ihrer Anfrage ist aus folgendem Grund nicht zutreffend. Es fließen im Regelfall keine Gelder aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den bezirklichen Haushalt. Zur Durchführung derartiger Maßnahmen ist der Vorhabenträger (also privater oder auch öffentlicher Bauherr) verpflichtet und er finanziert diese dann auch aus dem eigenen Budget. Dann aber fließen keine Mittel. Die sogenannte Ausgleichsabgabe (bei der Mittel dann in den Haushalt fließen) entstammt nicht aus diesen Maßnahmen, sondern kommt erst dann und nur dann zum Tragen, wenn diese Maßnahmen nicht in Betracht kommen, also als ultima ratio. Naturschutz­rechtliche Kompensationserfordernisse entstehen im Wesentlichen aus 2 Gründen:

 

  • nach der sogenannten Eingriffsregelung (§§ 20 f. BNatSchG, §§ 14f. NatSchG Bln), die nach der jetzigen Rechtslage fast nur noch bei Großprojekten, wie z. B. Maßnahmen des Bahn- oder Wasserbaus oder entsprechenden städtebaulichen Vorhaben zur Anwendung kommt. Hier gibt es eine sogenannte Prüfkaskade, wo genau abgeprüft wird, ob Eingriffe vermieden bzw. (teilweise) ausgeglichen werden können. Dann folgt die Abwägung, ob das Vorhaben trotzdem (z. B. bei Nicht-Vermeidbarkeit, Nicht-Ausgleichbarkeit) durchgeführt werden kann. Gibt es dazu ein positives Ergebnis, wird geprüft welche Ersatzmaßnahmen in Betracht kommen. Da auf dieser Ebene meist ganz Berlin betrachtet wird, kommt es nur ganz selten vor, z. B. bei Flächenmangel, dass Ersatzmaßnahmen nicht durchgeführt wer­den können und dann eine Ausgleichsabgabe erhoben wird. Diese würde dann in derarti­gen Fällen, wo die Oberste Naturschutzbehörde sog. Benehmensbehörde ist, auch nicht bei uns vereinnahmt, sondern bei Sen Stadt als Oberster Naturschutzbehörde.
  • der Baumschutz-Verordnung. Wird ein geschützter Baum gefällt, wird in den meisten Fällen ein sog. ökologischer Ausgleich fällig. Dann kann nach der jetzigen Rechtslage (die Be­stimmungen sind in den letzten Jahren mehrfach erheblich verändert worden) der Verursa­cher zwischen der Ersatzpflanzung und der Zahlung der Ausgleichsabgabe wählen.

 

Auf den Titel werden aus haushaltstechnischen Gründen und wegen der Sachnähe auch Einnah­men gebucht, die nicht in engem Sinne Ausgleichsabgabe sind, sondern z. B. aufgrund vertrag­licher Vereinbarungen mit Vorhabensträgern anfallen,  also z. B. wenn hier die Objektplanung zu­sammen mit den dafür erforderlichen Abstimmungs- und Koordinierungsarbeiten für die Umset­zung von Ersatzmaßnahmen geleistet wird, wie z. B. an der Gervinusstraße oder im Schanzen­wald. Damit werden insbesondere Aufwendungen nach den einschlägigen Honorarordnungen ver­gütet, die hier anfallen und für die unsererseits dann auch  Ausgaben entstehen, also z. B. Ver­messungsleistungen oder die Vergabe von Planungsleistungen bzw.  die Bauleitung an selbst­ständige Büros.

 

1. Welche Einnahmen wurden in welcher Höhe auf den Titel 111 93, Ausgleichs- und Er­satzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht, in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 gebucht?

 

Der Haushaltstitel heißt entsprechend meiner Ausführungen in der Vorbemerkung korrekt “Aus­gleichsabgabe nach dem Naturschutzrecht”. Folgende Einnahmen wurden dort  gebucht:

 

  • 2004: 170.381,55 €
  • 2005: 157.019,31 €
  • 2006: 151.746,79 €
  • 2007:   79.679,90 €
  • 2008: 123.808,29 €

 

2. Aufgrund welcher Maßnahmen (Bauvorhaben, Fällungen, etc.) erfolgten die Einnahmen (Angabe jeweils in Betrag)?

 

Die gesamte für die Beantwortung der Anfrage maschinell erstellte Übersicht für den Titel in den drei Jahren umfasst 2 ½ DIN A 3-Seiten mit ca. 130 – 140 Einzelpositionen. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, wenn ich diese nicht im Detail vortrage. Die in der Liste ab 2005 enthaltene Begründung gibt keine Ursache im Sinne Ihrer Anfrage für die Entstehung der Zahlung an, son­dern enthält eher allgemein gehaltene Angaben wie “Ausgleichsabgabe gemäß Baumschutz-VO”. Es lässt sich jetzt nicht mehr im Einzelfall mit vertretbarem Aufwand ermitteln, welches die ursäch­lichen Maßnahmen sind. In den allermeisten Fällen lagen Baumfällungen zugrunde. Im Regelfall ist es aber so, dass bei größeren Summen einer Ausgleichsabgabe eine Baumaßnahme die Ursa­che ist, die zu entsprechend größerer Anzahl an Baumfällungen führt.

 

2004 fielen insbes. folgende große Einnahmen an: 121.118, 22 € (Messe Berlin, aufgrund  einer Baumaßnahme ), dazu einige etwa im Bereich zwischen 2.000 € und 5.000 €.

 

2005 waren vier größere Einnahmen zu verzeichnen: eine über 69.000 € (Bahn), zwei über ca. 14.000 € (BWB, BVG) und eine über 22.000 € (Investor), dazu zahlreiche kleinere.

 

2006 nahm die Zahl der Fälle mit Abgabe deutlich ab. Grund war eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, nach der die entsprechende Regelung in der Verordnung Mängel aufwies. Die Bezirke haben daher bei Bescheiden die Entscheidung über die Kompensation bis zum Vorliegen der Neuregelung im Jahr 2007 zurückstellen müssen. Die Deutsche Bahn hat aber in drei Fällen größere Beträge entrichtet:  12.000 € (110/30- kV Abnehmeranlage West), 28.000 €, 93.000 € (Schnellbahnverbindung Hannover-Berlin).

 

2007 ging eine größere Summe der Bahn ein (51.360 € für die Bauüberwachung Schanzen­wald/Ruhleben), dazu einige weitere Zahlungen u. a. auch der Bahn, aber auch privater Vorha­benträger, z. B. weil die sonst geleistete Ersatzpflanzung nicht möglich war.

 

2008 entstanden zwei größere Einnahmen aufgrund von Zahlungen der Bahn (42.000 €, Baumfäl­lungen am Innenring; 26.000 € Ersatzmaßnahme Ruhleben) sowie eine der Messe (13.000 €) dazu eine Reihe von Fällen privater Träger wo die Ersatzpflanzung nicht möglich oder nicht ge­wünscht war.

 

3. Wie hoch waren die Ausgaben auf dem Titel 521 93, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht, in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008?

 

Der Haushaltstitel hieß bis 2007 korrekt 521 93 “Verwendung der Ausgleichsabgabe” und seit 2008 neu 52190 “Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens aus zweckgebundenen Einnahmen”.

 

Die Summen im Einzelnen:

 

  • 2004  – 51.173,75 €. Der “negative” Saldo erklärt sich dadurch, dass ein Investor eine Zah­lung von ca. 117.000 € [ Fa. Optima Bauvorhaben an der Dovebrücke, Vertrag zur Anle­gung eines Grünzugs, der dann von der Bahn  als Ersatzmaßnahme finanziert wurde. Ver­tragliche Leistung war nicht mehr nötig. Dann in Termin Einverständnis der Fa, finanziell statt baulich Vertrag zu erfüllen. Einnahme von BzK auf Ausgabetitel vereinnahmt.) geleis­tet hat, die seitens der Bezirkskasse sodann auf diesen Titel gebucht wurde; d. h auf dem Titel waren die Ausgaben deutlich geringer als diese einmalige Zahlung.
  • 2005  160.802, 66 €
  • 2006  195.327, 81 €
  • 2007  160.794, 18 €
  • 2008  105.012,  75 €.

 

4. Welche Maßnahmen wurden mit den Ausgaben finanziert (bitte je Maßnahme den Betrag angeben)?

 

Die Aufstellung enthält 3 ½ DIN A 3-Seiten mit ca. 200 Einzelpositionen. Diese vorzulesen wäre eine abendfüllende Veranstaltung. Die Liste enthält zudem die Begründungen für die Zahlungen erst ab 2005, für 2004 sind nur die Zahlungspartner angegeben. Daher auf nennenswerte Sum­men begrenzt die folgende Aufstellung (Zahlen gerundet):

 

2004

  • 10.900  € für ein Landschaftsplanungsbüro
  •   9.800 € für eine Gartenbaufirma
  • 12.200  € für ein Landschaftsplanungsbüro
  •   6.400 € für einen Wissenschaftler (Gartendenkmalpflege)
  •   4.000 € für eine Gartenbaufirma

 

2005

  • 9.600 € Baustoffprüfungsgutachten (Schadstoffgehalt, Abbruch Schanzenwald)
  • 12.200 € für ein Landschaftsplanungsbüro (Schanzenwald)
  • 5.100 € für Software-Firma (Kostenanteil für Pflege der Fachschale “Landschaftsplanung”)
  • 22.000 € Druckkostenzuschuss für Buch-Verlag  (Barth-Veröffentlichung)
  • 5.000 € Galerie (Ausstellungskalalog Barth-Ausstellung)
  • 19.300 € GalaBau-Firma  (Erneuerung der Treppenanlagen an der Dovebrücke)
  • 5.400 € GalaBau-Firma (Absturzsicherung Uferwanderweg Spree Gefahrenabwehr)
  • 13.600 € GaLaBau-Fa. (Sanierung des Fledermausbunkers Grunewald)
  • 5.800 € ( 2x) Landschaftsplaner (Planungsleistungen Gervinusstraße)

 

 

 

2006

  • 5.000 € Eigenanteil Umweltamt Gewässersanierung Fennsee, UEP-Projekt
  • 5.700 €  Druckkosten Fahrradkarte
  • 12.400 € Sen Stadt (Kostenanteil für Wasser-, Brückenbau Salzufer/Dovebrücke)
  • 11.000 € für ein Landschaftsplanungsbüro (Schanzenwald)
  • 7.100 € GaLaBau-Firma  (Baumschulware für Dernburgplatz)
  • 15.000 € (2x)  GaLaBau-Firma  (Bepflanzung Kaskaden Dernburgplatz)
  • 58.000 € Tiefbau-Firma Abbruch-, Entsorgungsleistungen Schießplatz Schanzenwald
  • 7.900 € für ein Landschaftsplanungsbüro (Planungsleistungen Schanzenwald)

 

2007

  • 11.600 € Wissenschaftler (Parkpflegewerk Jungfernheide)
  • 12.800 €  Landschaftsplanungsbüro (Planungsleistungen Schanzenwald)
  •   9.300 € Tiefbau-Firma (Abbrucharbeiten Schanzenwald)
  •   6.000 € Landschaftsplanungsbüro (Planungsleistungen Schanzenwald)
  • 15.000 € GalaBau-Firma (Straßenbaumpflanzungen)
  • 15.000 € Landschaftsplanungsbüro (Planungsleistungen Stuttgarter Platz)
  •   6.000 €     - “ -   (Rupenhorn und Schanzenwald)
  •   6.000 € Tiefbau-Firma (Bauschuttentsorgung Gervinusstraße)   
  •   8.700 € GaLaBau-Firma (Lieferung/Einbau von Boden – Gervinusstraße)
  • 14.300 € Tiefbau-Firma (Bauschutt-Entsorgung Gervinusstraße)
  •   6.300 € GaLaBau-Firma (Gärtnerische Leistungen – Gervinusstraße)
  •  7.100 € GaLa-Architekt (Bauleitung Gervinusstraße)

 

2008

  •   5.900 € Wissenschaftler (Parkpflege werk Gartendenkmal Jungfernheide)
  •   6.100 € Landschaftsplanungsbüro (Blaudruck Stuttgarter Platz)
  •   5.700 € GalaBau-Firma (Fertigrasen Gervinusstr.)
  •   9.400 €    - “ -                 (Gehölzpflanzung)
  •   6.500 € GaLa-Architekt (Objektüberwachung Gervinusstraße)
  • 12.700 € Wissenschaftler  Parkpflegewerk Jungfernheide
  • 11.900 € Landschaftsplanungsbüro (Ersatzmaßnahme Rupenhorn, Schanzenwald)
  • 8.900 €    -    -.

 

 

5. Wer entscheidet über die Verwendung der Mittel der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht im Bezirk und stehen die Mittel allen Abteilungen für geeignete Projekte zur Verfügung?

 

Über die Mittelverwendung aus der Ausgleichsabgabe bzw. der auf dem gleichen Haushaltstitel eingehenden Mittel aus vertraglichen Vereinbarungen entscheidet die für die Aufgabe originär zu­ständige Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Be­fugnisse. Die entsprechenden Titelansätze sind in Kapitel 4710 (Umweltamt) etatisiert. Die Ver­wendung der Mittel hingegen ist nicht an Ämter oder Abteilungen gebunden. Insofern stehen die Ansätze je nach inhaltlichen Prioritäten und der Mittelverfügbarkeit auch für Vorhaben anderer Abteilungen zur Verfügung. Zu beachten ist jedoch die Zweckbindung aus dem Haushaltsplan bzw. dem Naturschutzgesetz Berlin (§ 14a Abs. 3) und der Baumschutz-VO (§ 6 Abs. 9): Verwen­dung für “Maßnahmen, die der Förderung des Schutzes, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dienen”. Insofern dürfte sich der Kreis der in Frage kommenden Ämter deutlich eingrenzen auf das Grünflächen- und Tiefbauamt, das über entsprechende Flächen verfügt. Sofern hier in Frage kommende Maßnahmen beabsichtigt sind, sind derartige Kooperation, wenn die o. g. Bedingungen erfüllt sind, möglich. In Aussicht genommen ist eine derartige abteilungsübergrei­fende Kooperation im Bereich des Spreebogens  (Vervollständigung des Ufergrünzuges im Be­reich des “Scheidt”-Grundstückes).  Es wäre aber z. B. genauso vorstellbar, dass an Dienstgebäu­den oder Schulen Nisthilfen für Gebäudebrüter angebracht werden und mit Hilfe der genannten Mittel finanziert werden.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin


 

 
 

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