Drucksache - 1350/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2009 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

SPD-Fraktion

1. Mündliche Anfrage                    Christel Dittner

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Kabel über dem Kurt-Schumacher-Damm

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welchem Zweck dienen die den Kurt-Schumacher-Damm am Jakob-Kaiser-Platz überspannenden Kabel?

 

2.      Wann ist mit der Beseitigung dieses unschönen Zustandes am "nördlichen Tor zu Charlottenburg" zu rechnen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

2. Mündliche Anfrage                    Marion-Ise Halten-Bartels

                                                         CDU-Fraktion

                                                         KuDamm-Bühnen: Warum fällt Wowereit dem Bezirk

                                                         in den Rücken?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die öffentliche Schelte des Bezirks durch den Regierenden Bürgermeister in Sachen KuDamm-Bühnen, hält das Bezirksamt an seiner Forderung nach Erhalt der Theater trotz landespolitischer Kritik fest?

 

2.      Wie ist der aktuelle Sachstand; trifft es zu, dass Ballymore - wie in der BZ vom 22.05.2009 dargestellt - einem Bauantrag gestellt hat bzw. warum hat das Bezirksamt diesen nicht angefordert?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

3. Mündliche Anfrage                    Sibylle Centgraf

                                                         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                         Innerstädtische Kleingärten erhalten

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wann wird die BVV mit den Ergebnissen des Kleingarten-Entwicklungsplanes befasst?

2.      Was wird gegen die Abgabe der betroffenen Kolonien an den Liegenschaftsfonds unternommen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

4. Mündliche Anfrage                    Annegret Hansen

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Stolpersteine in neuer Ausführung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Seit wann werden im Bezirk Stolpersteine im neuen Format verlegt und wer sind die Initiatoren?

 

2.      Sind die neuen Stolpersteine preiswerter und nicht an Auflagen wie z.B. Größe, Oberflächenbeschaffung und Schriftbild gebunden?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

5. Mündliche Anfrage                    Anita Gnielinski

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Neue Erkenntnisse zum Tod des Studenten Benno

                                                         Ohnesorg

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die aktuellen Erkenntnisse der Birthler-Behörde, wonach der Student Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 in der Charlottenburger Krumme Straße von einem Polizeiobermeister erschossen wurde, der Agent der Staatssicherheit der DDR, SED-Mitglied und SPD-Mitglied war (noch SPD-Mitglied?)?

 

2.      Hält das Bezirksamt es für möglich, dass die Schüsse auf Rudi Dutschke 1968 auf dem Kurfürstendamm in Charlottenburg eventuell auch einen Stasi-Hintergrund hatten und wird sich das Bezirksamt für eine Aufklärung einsetzen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau Bezirksbürgermeisterin Thiemen.

 

6. Mündliche Anfrage                    Sibylle Centgraf

                                                         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                         Wall-Säulen-Kompensation

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wann ist über die Standorte und die entsprechende Kompensation für die neuen Steelen und Werbetafeln der Firma Wall im zuständigen Fachausschuss beraten worden und welches sind die Kompensationen dafür?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.

 

7. Mündliche Anfrage                    Christel Dittner

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Temporeduzierung von 80 km/h auf 60 km/h

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Warum erfolgte entgegen einem vor längerer Zeit verabschiedeten Antrag auf der nördlichen Fahrbahn des Autobahnabschnitts Goerdeler Damm noch immer keine Reduzierung über die Abfahrt Beusselbrücke hinaus von 80 km/h auf 60 km/h?

 

2.      Worin liegt der Sinn, dass die südliche Fahrbahn neben dem Kanal auf 60 km/h beschränkt ist, die nördliche, besiedelte (Wohnungen und Kleingärten) jedoch nicht?

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich durch das Bezirksamt beantwortet:

 

1.    Warum erfolgte entgegen einem vor längerer Zeit verabschiedeten Antrag auf der nördlichen Fahrbahn des Autobahnabschnitts Goerdeler Damm noch immer keine Reduzierung über die Abfahrt Beusselbrücke hinaus von 80 km/h auf 60 km/h?

 

Das Bezirksamt hat sich aufgrund des Beschlusses 2017/2 der Bezirksverordneten­versammlung bei der zuständigen Staatssekretärin für eine Temporeduzierung ein­gesetzt. Wie dem Schlussbericht vom 30.01.2007 zu entnehmen war, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Geschwindigkeitsreduzierung abgelehnt.

 

Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass die Siedlung bereits zu Beginn der 70er Jahre lärmsaniert und den Anwohnern bzw. der damaligen Wohnungsbaugesell­schaft der Einbau von Schallschutzfenstern angeboten worden sei. Aktive Lärm­schutzmaß­nahmen seien geprüft worden, der Bau einer Lärmschutzwand käme nicht in Betracht, da viele Häuser der Siedlung sehr hoch seien, und dementsprechend auch die Wand entsprechend hoch sein müsste, um eine Verbes­serung zu bewirken.

 

Eine weitere Lärmsanierungsmaßnahme für die Paul-Hertz-Siedlung wurde 2006 in Absprache mit der Wohnungsbaugesellschaft durchgeführt, nachdem vom Bund Gelder als freiwillige Leistung bereitgestellt worden seien. Es wurden nun Lärm­schutzfenster nach dem neuesten Stand der Technik eingebaut.

 

Die Senatsverwaltung gab zu bedenken, dass es sich um eine seit vielen Jahren be­stehende Au­tobahn handele, die für die Bewältigung des innerstädtischen Verkehrs unverzichtbar sei und die getroffenen Maßnahmen einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegen könnten. In einem vergleichbaren Fall auf der AVUS musste von einer Geschwindigkeitsreduzierung abgesehen bzw. ein bereits ange­ordnetes Tempolimit aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wieder rückgängig gemacht werden.

 

2.    Worin liegt der Sinn, dass die südliche Fahrbahn neben dem Kanal auf 60 km/h beschränkt ist, die nördliche besiedelte (Wohnungen und Kleingärten) jedoch nicht?

 

Auch für die südliche Fahrbahn in Richtung Wedding gilt in der Regel eine Ge­schwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. Es kommt in den Bereichen der Autobahn immer wieder zu temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diese werden jedoch, wie auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h an der Beusselbrücke, aus Gründen der Verkehrssicherheit und nicht aus Lärmschutzgründen angeordnet. Gründe für temporäre Absenkungen können zum Beispiel Staubildungen durch erhöh­tes Verkehrsaufkommen sein.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

8. Mündliche Anfrage                    Carsten Engelmann

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Schutzfristen für alle Wilmersdorfer Klein-

                                                         gartenkolonien

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Seit wann ist dem Bezirksamt die Entscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bekannt, die Kolonien Durlach, Wiesbaden und Am Fenn bei der gewünschten Schutzfristverlängerung bis 2020 nicht zu berücksichtigen und welche Gründe hat die Senatsverwaltung dafür vorgebracht?

 

2.      Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um gegen diese Entscheidung der Senatsverwaltung vorzugehen, um auch diese 3 Kolonien mit einer Schutzfrist über 2010 bzw. 2014 hinaus abzusichern?

 

Das Bezirksamt beantwortet schriftlich die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 die von der Stadtentwicklungssenatorin vorgelegte Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans bis zum Jahr 2020 zur Kenntnis genommen. Das Bezirksamt ist anschließend auf Verwaltungsebene unterrichtet worden. Der Senatsvorlage ist zu entnehmen, dass die Koloniegrundstücke als gut vermarktbar eingeschätzt werden und über den LiFo veräußert werden sollen. Das Bezirksamt wird sich über den Rat der Bürgermeister nochmals für eine Schutzfristverlängerung bis 2020 einsetzen.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

9. Mündliche Anfrage                    Holger Wuttig

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Kontrolle der Barrierefreiheit und Ausnahme-

                                                         regelungen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Werden alle Bauvorhaben - neben dem Hinweis auf § 51 BauO Bln in dem landesweiten elektronischen Baugenehmigungsverfahren - durch das Bezirksamt auf Beachtung der Barrierefreiheit geprüft oder nur die sogenannten Sonderbauten?

 

2.      Gab es in den Jahren 2008/09 Anträge auf Genehmigungen für Ausnahmeregelungen den § 51 BauO Bln in Verbindung mit der DIN 180124 (Teil 1 und 2) und DIN 180125 (Teil 1) betreffend?

 

Das Bezirksamt beantwortet schriftlich die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

1.      Werden alle Bauvorhaben - neben dem Hinweis auf § 51 BauO Bln in dem landesweiten elektronischen Baugenehmigungsverfahren - durch das Bezirksamt auf Beachtung der Barrierefreiheit geprüft oder nur die sogenannten Sonderbauten?

 

Das elektronische Baugenehmigungsverfahren hat keinen Einfluss auf die Frage, ob die Anforderungen des § 51 in einem bauaufsichtlichen Verfahren durch die Bauaufsicht zu prüfen sind oder nicht. Die Prüfpflicht ist einzig allein abhängig vom bauaufsichtlichen Verfahren, dem das Vorhaben unterliegt. Bei Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO Bln und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO Bln werden die Anforderungen des § 51 nicht durch das bezirkliche Bauaufsichtsamt geprüft. Für die Einhaltung der Anforderungen des § 51 ist der Entwurfsverfasser verantwortlich. Bei Sonderbauten werden die Anforderungen des § 51 durch das Bauaufsichtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach § 65 BauO Bln geprüft.

 

2.      Gab es in den Jahren 2008/09 Anträge auf Genehmigungen für Ausnahmeregelungen den § 51 BauO Bln in Verbindung mit der DIN 180124 (Teil 1 und 2) und DIN 180125 (Teil 1) betreffend?

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich der Fragesteller auf die DIN 18024 Teil 1 + 2 sowie die DIN 18025 Teil 1 bezieht.

 

Mit der neuen BauO Bln 2005 gibt es das Instrument der Ausnahme nicht mehr. Im Sonderbau werden Erleichterungen zugelassen und bei Bauvorhaben, die keine Sonderbauten sind, müssen Abweichungen durch den Entwurfsverfasser mit Begründung beantragt und schriftlich durch das Bauaufsichtsamt beschieden werden. In den Jahren 2008/09 wurden Erleichterungen und auch Abweichungen zugelassen. Eine Anzahl kann das Bezirksamt nicht benennen, da diese nicht gesondert statistisch erfasst werden. Diese Erleichterungen oder Abweichungen werden in der Regel durch die Entwurfsverfasser bzw. Bauherrn in Abstimmung mit der Beratungsstelle für Barrierefreies Bauen bei SenStadt, dem Landesbeirat für Behinderte bei SenGUV bzw. auch mit dem Bezirksbehindertenbeauftragten abgestimmt.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

10. Mündliche Anfrage                  Carsten Engelmann

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Wie geht's weiter bei den Preußen juniors?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Verein ECC Preußen juniors e.V. nicht wie vorgesehen am 15.05. die sportlich genutzten Räume in der Deutschlandhalle geräumt hat, um in das Zwischenquartier am Eisstadion Erika Heß im Bezirk Mitte umzuziehen und welcher Grund wurde für diese Maßnahme angegeben?

 

2.      Wie ist der aktuelle Stand der Bauarbeiten für diese Zwischenlösung und wird sich das Bezirksamt weiterhin für einen Verbleib der ECC Preußen juniors in der Deutschlandhalle aussprechen?

 

 

11. Mündliche Anfrage                  Stefan Evers

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Schließzeit im Amt für Grundsicherungsleistungen

 

1.      Wieso war es nicht möglich, in der Zeit vom 06.05.09 bis zum 21.05.09 einen Notdienst im Fachbereich Grundsicherungsleistungen einzurichten und verfügt das Amt nicht über Papier und Stift, um dringende Anliegen auch ohne einsatzbereite Computer-Software entgegenzunehmen?

 

2.      Welche anderen Möglichkeiten hatten auf Grundsicherung angewiesene Bürgerinnen und Bürger, in dieser Zeit zumindest eine Grundberatung zu dringenden Anliegen zu erhalten und wie ist über diese Möglichkeiten informiert worden?

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich durch das Bezirksamt beantwortet:

Ich werde die Fragestellungen zu der Mündlichen Anfrage zusammengefasst beantworten:

 

In der Zeit vom 06. bis 21. Mai 2009 wurden alle Akten im Fachbereich 2, Fachbereich für “Materielle Leistungen für Menschen über 65 und Erwerbsunfähige, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, besondere soziale Leistungen, Bestat­tungskosten”, in die neue Software OPEN/Prosoz einzeln manuell von den Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern neu eingegeben.

 

Angesichts bekanntlich sehr enger personeller Ressourcen war es nicht möglich, aus dem eigenen Personalbestand einen Notdienst einzurichten; eine Assistenz aus ei­nem anderen Leistungsbereich musste angesichts der dort nicht geringeren Belas­tung u.a. durch die Neueingabe der eigenen Fälle ausscheiden.

 

Der Einsatz der Gruppenleiter für einen Notdienst war nicht möglich, da die Sach­bearbei­terinnen und Sachbearbeiter des Fachbereichs 2 zu etwa 50 Prozent dem mittleren Dienst bzw. vergleichbaren Vergütungsgruppen zugeordnet sind und damit auch bei der Einfüh­rung einer neuen Software in gesteigertem Maß der Anleitung und Beratung sowohl sei­tens der Gruppen– wie auch der Sachgebietsleitung bedür­fen.

 

Der Fachbereich 2 des Amtes für Soziales verfügt nicht nur über “Papier und Stift”, son­dern auch über einen Fachbereichsleiter, der während der Schließzeit eine Not­dienstfunk­tion wahrnahm. Sowohl die Telefonzentrale beim ITDZ wie auch die Aus­kunftsassistenten oder beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verwie­sen Antragsteller oder Ratsuchende entsprechend an ihn. Am 07.05.2009 sprachen dort 15 Bürgerinnen und Bürger vor, denen entweder unmittelbar materiell geholfen oder die notwendige Beratung gewährt werden konnte. So wurden während der Schließzeit alle dringenden oder als dringend bezeichneten Anliegen telefonisch oder persönlich entgegen genommen. Dabei war naturgemäß sachgerecht und nach Dringlichkeit zu “filtern”.

 

Die Anzahl der die genannte Notdienstfunktion in Anspruch Nehmenden nahm wäh­rend der Schließzeit deutlich ab. Im Wesentlichen traten Bürgerinnen und Bürger auf, die eine Übernahme von Bestattungskosten begehrten. Auch hier konnte eine zeit­nahe Bearbei­tung sichergestellt werden.

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ein Arbeiten mit “Papier und Stift” leider keine wirkliche Alternative mehr zu der computergestützten Bearbeitung dar­stellt. So kön­nen allenfalls sogenannte Kostenübernahmescheine manuell ausgefer­tigt werden. Aus­zahlungen über die Kassenautomaten sind allein über die Software möglich, in Notfällen wurde dies auch während der Schließzeit veranlasst. 

 

Eine Entgegennahme von Anträgen und Anliegen sowie eine allgemeine Beratung gehört im Übrigen auch zum Leistungskatalog der Bürgerämter, die uneingeschränkt während dieser Zeit geöffnet waren.

 

Mir ist kein Fall bekannt geworden, in dem Hilfe- oder Ratsuchende während der Schließ­zeit ohne Ansprechpartner blieben, auch kenne ich keine Beschwerden über eine fehlende Beratung oder Hilfe.

 

Ich möchte nicht versäumen mitzuteilen, dass die Neueingabe aller Einzelvorgänge in die Software OPEN/Prosoz im Fachbereich 2 inzwischen nahezu vollständig er­folgt ist.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

12. Mündliche Anfrage                  Carsten Engelmann

                                                         CDU-Fraktion

                                                         City-Toilette als Drogenumschlagplatz?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die City-Toilette in der Pestalozzistr./Ecke Wilmersdorfer Str. immer häufiger als Zwischenlager für Drogendealer und für den Konsum von Drogen missbraucht wird und was gedenkt das Bezirksamt dagegen zu unternehmen?

 

2.      Sind dem Bezirksamt weitere Vorfälle dieser oder ähnlicher Art bei der Nutzung von City-Toiletten im Bezirk bekannt?

 

Die Mündliche Anfrage wird schriftlich wie folgt beantwortet:

 

Das Bezirksamt hat Hinweise darauf, dass die City-Toilette an der Pestalozzistraße/Ecke Wilmersdorfer Straße auch zum Drogenkonsum genutzt wird.

Erkenntnisse darüber, dass die Toilettenanlage als Handels- oder Umschlagplatz für Dro­gen benutzt wird, liegen nicht vor.

 

Nach Einschätzung des Trägers Fixpunkt und der Firma Wall werden öffentliche Toiletten­anlagen im gesamten Stadtgebiet auch zum Konsum von illegalen Drogen genutzt, die im Innenstadtbereich gelegenen Toiletten besonders häufig. Dies gilt aber generell und tradi­tionell für alle öffentlichen Toilettenanlagen. Bezüglich der Toilette am Stuttgarter Platz gab es bisher keine Beschwerden.

 

Der Nutzung der Toilettenanlagen zum Konsum kann trotz aller Bemühungen nur schwer entgegen gewirkt werden:

 

In unserem Bezirk ist der Träger Fixpunkt e. V. im Rahmen der Straßensozialarbeit auch in der Pestalozzistraße und der Wilmersdorfer Straße unterwegs. Das Team versucht, sofern Auffälligkeiten bemerkt werden, auf Drogenkonsumenten einzuwirken, die Drogen­konsumräume oder das Drogenkonsummobil zu nutzen und sich von öffentlichen Einrich­tungen und Anlagen wie z.B. Sanitäranlagen fernzuhalten.

 

An der Pestalozzistraße funktioniert dieser Ansatz nur schwer, da sich die Drogenkonsu­menten bedeckt halten und damit schwer erreichbar sind.

 

Auch die Firma Wall ist bemüht, die Toilettenanlagen für die reguläre Nutzung durch Bür­gerinnen und Bürger in Ordnung zu halten.

 

Bezüglich der in Rede stehenden Toilettenanlage kann ich Ihnen mitteilen, dass diese zur­zeit zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens geschlossen ist, um eine missbräuchliche Nutzung in dieser Zeit zu verhindern. Sie wird täglich zweimal gereinigt. Der Versuch, über die Verkürzung des Nutzungsintervalls von 20 auf 10 Minuten eine missbräuchliche Nut­zung einzuschränken oder gar zu verhindern, wurde bisher nicht unternommen, da dies auch die “normalen” Nutzerinnen und Nutzer der Toilettenanlage beeinträchtigen würde.

 

Fixpunkt und die Firma Wall stehen in engem Kontakt zueinander und versuchen, entste­henden Problemen mit Mitteln der Sozialarbeit oder betriebsbezogenen Regelungen ent­gegenzutreten.

 

Aus polizeilicher Sicht gibt es bezüglich der in Rede stehenden Örtlichkeit zurzeit keine Probleme.

 

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang noch einmal bitten, sich bei konkreten Hinwei­sen auf Drogendelikte jeglicher Art auch an die zuständigen Polizeidienststellen wenden, damit von dort aus gezielt reagiert werden kann.

 

Das Bezirksamt wird im Rahmen seiner Möglichkeiten Belästigungen von Bürgerinnen und Bürgern durch Drogenkonsumenten entgegentreten, wie zum Beispiel beim zuletzt statt­gefundenen Runden Tisch Charlottenburg-Nord U 7 dargestellt wurde.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstdträtin

 

13. Mündliche Anfrage                  Gesina Gisa

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Zigaretten- und Drogenhandel auf S- und U-Bahn-

                                                         höfen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf dem U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz und S-Bahnhof Westend ein florierender Drogen- und Zigarettenhandel stattfinden, wenn ja was macht das Bezirksamt dagegen?

 

2.      Bestehen Erkenntnisse darüber, dass einzelne Ladengeschäfte mitinvolviert sind und wie geht das Bezirksamt damit um?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

zu 1.

Dem Bezirksamt ist bisher nicht bekannt, dass auf dem U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz und dem S-Bahnhof Westend ein florierender Drogen- und Ziga­rettenhandel stattfindet.

 

Einzelfälle sind nicht auszuschließen, aber generell sind die S-Bahn- und U-Bahnhöfe in unserem Bezirk keine gene­rellen Umschlagplätze für Drogen und illegal gehandelte Zigaretten.

                                  

Diese Auffassung haben auch die für die Sicherheit auf den Bahnhöfen zuständi­gen Stellen, die am 20. Mai am sogenannten Runden Tisch Charlottenburg-Nord U 7 teilgenommen haben.

 

Bezüglich des S-Bahnhofes Westend wurde seitens der Bundespolizei von zwei Fällen des illegalen Zigarettenhandelns und einem Fall des Drogenhandelns berichtet. Die Bun­despolizei hat darauf unverzüglich und nachhaltig rea­giert. Auch das Bahnhofsumfeld wird, so wurde mir von der Leitung des zustän­digen Abschnitts der Polizei versichert, verstärkt im Blick gehalten.

 

Zu 2.

Zu Ihrer Frage nach einer möglichen Verwicklung einzelner Ladengeschäfte in den illegalen Handel kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der Firma Urbanis GmbH, Tochtergesellschaft der BVG und zuständig für die Vermietung der Bahnhofsgeschäfte, berichten, dass dort keinerlei Hinweise oder Erkenntnisse hierzu vorliegen.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin


 

 
 

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