Drucksache - 1350/3
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1. Mündliche Anfrage Christel
Dittner SPD-Fraktion Kabel
über dem Kurt-Schumacher-Damm Ich frage das Bezirksamt: 1.
Welchem
Zweck dienen die den Kurt-Schumacher-Damm am Jakob-Kaiser-Platz überspannenden
Kabel? 2.
Wann
ist mit der Beseitigung dieses unschönen Zustandes am "nördlichen Tor zu
Charlottenburg" zu rechnen? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Gröhler. 2. Mündliche Anfrage Marion-Ise
Halten-Bartels CDU-Fraktion KuDamm-Bühnen:
Warum fällt Wowereit dem Bezirk in
den Rücken? Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie
bewertet das Bezirksamt die öffentliche Schelte des Bezirks durch den Regierenden
Bürgermeister in Sachen KuDamm-Bühnen, hält das Bezirksamt an seiner Forderung
nach Erhalt der Theater trotz landespolitischer Kritik fest? 2.
Wie
ist der aktuelle Sachstand; trifft es zu, dass Ballymore - wie in der BZ vom
22.05.2009 dargestellt - einem Bauantrag gestellt hat bzw. warum hat das Bezirksamt
diesen nicht angefordert? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Gröhler. 3. Mündliche Anfrage Sibylle
Centgraf Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Innerstädtische
Kleingärten erhalten Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wann
wird die BVV mit den Ergebnissen des Kleingarten-Entwicklungsplanes befasst? 2.
Was
wird gegen die Abgabe der betroffenen Kolonien an den Liegenschaftsfonds
unternommen? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Gröhler. 4. Mündliche Anfrage Annegret
Hansen SPD-Fraktion Stolpersteine
in neuer Ausführung Ich frage das Bezirksamt: 1.
Seit
wann werden im Bezirk Stolpersteine im neuen Format verlegt und wer sind die
Initiatoren? 2.
Sind
die neuen Stolpersteine preiswerter und nicht an Auflagen wie z.B. Größe,
Oberflächenbeschaffung und Schriftbild gebunden? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Gröhler. 5. Mündliche Anfrage Anita
Gnielinski CDU-Fraktion Neue
Erkenntnisse zum Tod des Studenten Benno Ohnesorg Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie
bewertet das Bezirksamt die aktuellen Erkenntnisse der Birthler-Behörde, wonach
der Student Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 in der Charlottenburger Krumme
Straße von einem Polizeiobermeister erschossen wurde, der Agent der
Staatssicherheit der DDR, SED-Mitglied und SPD-Mitglied war (noch
SPD-Mitglied?)? 2.
Hält
das Bezirksamt es für möglich, dass die Schüsse auf Rudi Dutschke 1968 auf dem
Kurfürstendamm in Charlottenburg eventuell auch einen Stasi-Hintergrund hatten
und wird sich das Bezirksamt für eine Aufklärung einsetzen? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau
Bezirksbürgermeisterin Thiemen. 6. Mündliche Anfrage Sibylle
Centgraf Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Wall-Säulen-Kompensation Ich frage das Bezirksamt: Wann ist über die Standorte und die entsprechende
Kompensation für die neuen Steelen und Werbetafeln der Firma Wall im
zuständigen Fachausschuss beraten worden und welches sind die Kompensationen
dafür? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Gröhler. 7. Mündliche Anfrage Christel
Dittner SPD-Fraktion Temporeduzierung
von 80 km/h auf 60 km/h Ich frage das Bezirksamt: 1.
Warum
erfolgte entgegen einem vor längerer Zeit verabschiedeten Antrag auf der
nördlichen Fahrbahn des Autobahnabschnitts Goerdeler Damm noch immer keine
Reduzierung über die Abfahrt Beusselbrücke hinaus von 80 km/h auf 60 km/h? 2.
Worin
liegt der Sinn, dass die südliche Fahrbahn neben dem Kanal auf 60 km/h
beschränkt ist, die nördliche, besiedelte (Wohnungen und Kleingärten) jedoch
nicht? Die
Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich durch das Bezirksamt beantwortet: 1. Warum erfolgte entgegen einem vor längerer
Zeit verabschiedeten Antrag auf der nördlichen Fahrbahn des Autobahnabschnitts
Goerdeler Damm noch immer keine Reduzierung über die Abfahrt Beusselbrücke
hinaus von 80 km/h auf 60 km/h? Das Bezirksamt hat sich aufgrund des Beschlusses 2017/2 der
Bezirksverordnetenversammlung bei der zuständigen Staatssekretärin für eine
Temporeduzierung eingesetzt. Wie dem Schlussbericht vom 30.01.2007 zu
entnehmen war, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine
Geschwindigkeitsreduzierung abgelehnt. Begründet
wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass die Siedlung bereits zu Beginn
der 70er Jahre lärmsaniert und den Anwohnern bzw. der damaligen Wohnungsbaugesellschaft
der Einbau von Schallschutzfenstern angeboten worden sei. Aktive Lärmschutzmaßnahmen
seien geprüft worden, der Bau einer Lärmschutzwand käme nicht in Betracht, da
viele Häuser der Siedlung sehr hoch seien, und dementsprechend auch die Wand
entsprechend hoch sein müsste, um eine Verbesserung zu bewirken. Eine weitere
Lärmsanierungsmaßnahme für die Paul-Hertz-Siedlung wurde 2006 in Absprache mit
der Wohnungsbaugesellschaft durchgeführt, nachdem vom Bund Gelder als freiwillige
Leistung bereitgestellt worden seien. Es wurden nun Lärmschutzfenster nach dem
neuesten Stand der Technik eingebaut. Die
Senatsverwaltung gab zu bedenken, dass es sich um eine seit vielen Jahren bestehende
Autobahn handele, die für die Bewältigung des innerstädtischen Verkehrs
unverzichtbar sei und die getroffenen Maßnahmen einer gerichtlichen Nachprüfung
unterliegen könnten. In einem vergleichbaren Fall auf der AVUS musste von einer
Geschwindigkeitsreduzierung abgesehen bzw. ein bereits angeordnetes Tempolimit
aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wieder rückgängig gemacht werden. 2.
Worin liegt der Sinn, dass die südliche
Fahrbahn neben dem Kanal auf 60 km/h beschränkt ist, die nördliche besiedelte
(Wohnungen und Kleingärten) jedoch nicht? Auch für die südliche Fahrbahn in Richtung Wedding gilt in
der Regel eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. Es kommt in den
Bereichen der Autobahn immer wieder zu temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Diese werden jedoch, wie auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h an der
Beusselbrücke, aus Gründen der Verkehrssicherheit und nicht aus
Lärmschutzgründen angeordnet. Gründe für temporäre Absenkungen können zum
Beispiel Staubildungen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen sein. M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin 8. Mündliche Anfrage Carsten
Engelmann CDU-Fraktion Schutzfristen
für alle Wilmersdorfer Klein- gartenkolonien Ich frage das Bezirksamt: 1.
Seit
wann ist dem Bezirksamt die Entscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
bekannt, die Kolonien Durlach, Wiesbaden und Am Fenn bei der gewünschten
Schutzfristverlängerung bis 2020 nicht zu berücksichtigen und welche Gründe hat
die Senatsverwaltung dafür vorgebracht? 2.
Welche
Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um gegen diese Entscheidung der
Senatsverwaltung vorzugehen, um auch diese 3 Kolonien mit einer Schutzfrist
über 2010 bzw. 2014 hinaus abzusichern? Das Bezirksamt beantwortet schriftlich die o. g. Mündliche
Anfrage wie folgt: Zu 1. und 2.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 die von der
Stadtentwicklungssenatorin vorgelegte Fortschreibung des
Kleingartenentwicklungsplans bis zum Jahr 2020 zur Kenntnis genommen. Das Bezirksamt
ist anschließend auf Verwaltungsebene unterrichtet worden. Der Senatsvorlage
ist zu entnehmen, dass die Koloniegrundstücke als gut vermarktbar eingeschätzt
werden und über den LiFo veräußert werden sollen. Das Bezirksamt wird sich über
den Rat der Bürgermeister nochmals für eine Schutzfristverlängerung bis 2020
einsetzen. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 9. Mündliche Anfrage Holger
Wuttig SPD-Fraktion Kontrolle
der Barrierefreiheit und Ausnahme- regelungen Ich frage das Bezirksamt: 1.
Werden
alle Bauvorhaben - neben dem Hinweis auf § 51 BauO Bln in dem landesweiten
elektronischen Baugenehmigungsverfahren - durch das Bezirksamt auf Beachtung
der Barrierefreiheit geprüft oder nur die sogenannten Sonderbauten? 2.
Gab
es in den Jahren 2008/09 Anträge auf Genehmigungen für Ausnahmeregelungen den §
51 BauO Bln in Verbindung mit der DIN 180124 (Teil 1 und 2) und DIN 180125
(Teil 1) betreffend? Das Bezirksamt beantwortet schriftlich die o. g. Mündliche
Anfrage wie folgt: 1.
Werden alle Bauvorhaben - neben dem Hinweis auf § 51 BauO Bln in dem landesweiten
elektronischen Baugenehmigungsverfahren - durch das Bezirksamt auf Beachtung
der Barrierefreiheit geprüft oder nur die sogenannten Sonderbauten? Das elektronische
Baugenehmigungsverfahren hat keinen Einfluss auf die Frage, ob die
Anforderungen des § 51 in einem bauaufsichtlichen Verfahren durch die Bauaufsicht
zu prüfen sind oder nicht. Die Prüfpflicht ist einzig allein abhängig vom bauaufsichtlichen
Verfahren, dem das Vorhaben unterliegt. Bei Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
nach § 63 BauO Bln und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO
Bln werden die Anforderungen des § 51 nicht durch das bezirkliche
Bauaufsichtsamt geprüft. Für die Einhaltung der Anforderungen des § 51 ist der
Entwurfsverfasser verantwortlich. Bei Sonderbauten werden die Anforderungen des
§ 51 durch das Bauaufsichtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach §
65 BauO Bln geprüft. 2.
Gab es in den Jahren 2008/09 Anträge auf Genehmigungen für Ausnahmeregelungen
den § 51 BauO Bln in Verbindung mit der DIN 180124 (Teil 1 und 2) und DIN
180125 (Teil 1) betreffend? Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich der Fragesteller
auf die DIN 18024 Teil 1 + 2 sowie die DIN 18025 Teil 1 bezieht. Mit der neuen BauO Bln 2005
gibt es das Instrument der Ausnahme nicht mehr. Im Sonderbau werden
Erleichterungen zugelassen und bei Bauvorhaben, die keine Sonderbauten
sind, müssen Abweichungen durch den Entwurfsverfasser mit Begründung beantragt
und schriftlich durch das Bauaufsichtsamt beschieden werden. In den Jahren
2008/09 wurden Erleichterungen und auch Abweichungen zugelassen. Eine Anzahl
kann das Bezirksamt nicht benennen, da diese nicht gesondert statistisch
erfasst werden. Diese Erleichterungen oder Abweichungen werden in der Regel
durch die Entwurfsverfasser bzw. Bauherrn in Abstimmung mit der Beratungsstelle
für Barrierefreies Bauen bei SenStadt, dem Landesbeirat für Behinderte bei
SenGUV bzw. auch mit dem Bezirksbehindertenbeauftragten abgestimmt. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 10. Mündliche Anfrage Carsten
Engelmann CDU-Fraktion Wie
geht's weiter bei den Preußen juniors? Ich frage das Bezirksamt: 1.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass der Verein ECC Preußen juniors e.V. nicht wie
vorgesehen am 15.05. die sportlich genutzten Räume in der Deutschlandhalle geräumt
hat, um in das Zwischenquartier am Eisstadion Erika Heß im Bezirk Mitte
umzuziehen und welcher Grund wurde für diese Maßnahme angegeben? 2.
Wie
ist der aktuelle Stand der Bauarbeiten für diese Zwischenlösung und wird sich
das Bezirksamt weiterhin für einen Verbleib der ECC Preußen juniors in der
Deutschlandhalle aussprechen? 11. Mündliche Anfrage Stefan
Evers CDU-Fraktion Schließzeit
im Amt für Grundsicherungsleistungen 1.
Wieso
war es nicht möglich, in der Zeit vom 06.05.09 bis zum 21.05.09 einen Notdienst
im Fachbereich Grundsicherungsleistungen einzurichten und verfügt das Amt nicht
über Papier und Stift, um dringende Anliegen auch ohne einsatzbereite
Computer-Software entgegenzunehmen? 2.
Welche
anderen Möglichkeiten hatten auf Grundsicherung angewiesene Bürgerinnen und
Bürger, in dieser Zeit zumindest eine Grundberatung zu dringenden Anliegen zu
erhalten und wie ist über diese Möglichkeiten informiert worden? Die Mündliche Anfrage wird wie folgt
schriftlich durch das Bezirksamt beantwortet: Ich werde die Fragestellungen zu der Mündlichen Anfrage
zusammengefasst beantworten: In
der Zeit vom 06. bis 21. Mai 2009 wurden alle Akten im Fachbereich 2,
Fachbereich für “Materielle Leistungen für Menschen über 65 und
Erwerbsunfähige, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, besondere
soziale Leistungen, Bestattungskosten”, in die neue Software OPEN/Prosoz
einzeln manuell von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neu eingegeben. Angesichts
bekanntlich sehr enger personeller Ressourcen war es nicht möglich, aus dem
eigenen Personalbestand einen Notdienst einzurichten; eine Assistenz aus einem
anderen Leistungsbereich musste angesichts der dort nicht geringeren Belastung
u.a. durch die Neueingabe der eigenen Fälle ausscheiden. Der Einsatz der Gruppenleiter für einen Notdienst war nicht
möglich, da die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachbereichs 2 zu
etwa 50 Prozent dem mittleren Dienst bzw. vergleichbaren Vergütungsgruppen
zugeordnet sind und damit auch bei der Einführung einer neuen Software in
gesteigertem Maß der Anleitung und Beratung sowohl seitens der Gruppen–
wie auch der Sachgebietsleitung bedürfen. Der Fachbereich 2 des Amtes für Soziales verfügt nicht nur
über “Papier und Stift”, sondern auch über einen
Fachbereichsleiter, der während der Schließzeit eine Notdienstfunktion
wahrnahm. Sowohl die Telefonzentrale beim ITDZ wie auch die Auskunftsassistenten
oder beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verwiesen
Antragsteller oder Ratsuchende entsprechend an ihn. Am 07.05.2009 sprachen dort
15 Bürgerinnen und Bürger vor, denen entweder unmittelbar materiell geholfen
oder die notwendige Beratung gewährt werden konnte. So wurden während der
Schließzeit alle dringenden oder als dringend bezeichneten Anliegen telefonisch
oder persönlich entgegen genommen. Dabei war naturgemäß sachgerecht und nach
Dringlichkeit zu “filtern”. Die Anzahl der die genannte Notdienstfunktion in Anspruch
Nehmenden nahm während der Schließzeit deutlich ab. Im Wesentlichen traten
Bürgerinnen und Bürger auf, die eine Übernahme von Bestattungskosten begehrten.
Auch hier konnte eine zeitnahe Bearbeitung sichergestellt werden. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ein Arbeiten
mit “Papier und Stift” leider keine wirkliche Alternative mehr zu
der computergestützten Bearbeitung darstellt. So können allenfalls sogenannte
Kostenübernahmescheine manuell ausgefertigt werden. Auszahlungen über die
Kassenautomaten sind allein über die Software möglich, in Notfällen wurde dies
auch während der Schließzeit veranlasst.
Eine Entgegennahme von Anträgen und Anliegen sowie eine
allgemeine Beratung gehört im Übrigen auch zum Leistungskatalog der
Bürgerämter, die uneingeschränkt während dieser Zeit geöffnet waren. Mir ist kein Fall bekannt geworden, in dem Hilfe- oder
Ratsuchende während der Schließzeit ohne Ansprechpartner blieben, auch kenne
ich keine Beschwerden über eine fehlende Beratung oder Hilfe. Ich möchte nicht versäumen mitzuteilen, dass die Neueingabe
aller Einzelvorgänge in die Software OPEN/Prosoz im Fachbereich 2 inzwischen
nahezu vollständig erfolgt ist. M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin 12. Mündliche Anfrage Carsten
Engelmann CDU-Fraktion City-Toilette
als Drogenumschlagplatz? Ich frage das Bezirksamt: 1.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass die City-Toilette in der Pestalozzistr./Ecke Wilmersdorfer
Str. immer häufiger als Zwischenlager für Drogendealer und für den Konsum von
Drogen missbraucht wird und was gedenkt das Bezirksamt dagegen zu unternehmen? 2.
Sind
dem Bezirksamt weitere Vorfälle dieser oder ähnlicher Art bei der Nutzung von
City-Toiletten im Bezirk bekannt? Die Mündliche Anfrage wird schriftlich wie folgt
beantwortet: Das
Bezirksamt hat Hinweise darauf, dass die City-Toilette an der Pestalozzistraße/Ecke
Wilmersdorfer Straße auch zum Drogenkonsum genutzt wird. Erkenntnisse
darüber, dass die Toilettenanlage als Handels- oder Umschlagplatz für Drogen
benutzt wird, liegen nicht vor. Nach
Einschätzung des Trägers Fixpunkt und der Firma Wall werden öffentliche Toilettenanlagen
im gesamten Stadtgebiet auch zum Konsum von illegalen Drogen genutzt, die im
Innenstadtbereich gelegenen Toiletten besonders häufig. Dies gilt aber generell
und traditionell für alle öffentlichen Toilettenanlagen. Bezüglich der
Toilette am Stuttgarter Platz gab es bisher keine Beschwerden. Der Nutzung
der Toilettenanlagen zum Konsum kann trotz aller Bemühungen nur schwer entgegen
gewirkt werden: In unserem Bezirk ist der Träger Fixpunkt e. V. im
Rahmen der Straßensozialarbeit auch in der Pestalozzistraße und der
Wilmersdorfer Straße unterwegs. Das Team versucht, sofern Auffälligkeiten
bemerkt werden, auf Drogenkonsumenten einzuwirken, die Drogenkonsumräume oder
das Drogenkonsummobil zu nutzen und sich von öffentlichen Einrichtungen und
Anlagen wie z.B. Sanitäranlagen fernzuhalten. An der
Pestalozzistraße funktioniert dieser Ansatz nur schwer, da sich die Drogenkonsumenten
bedeckt halten und damit schwer erreichbar sind. Auch die
Firma Wall ist bemüht, die Toilettenanlagen für die reguläre Nutzung durch Bürgerinnen
und Bürger in Ordnung zu halten. Bezüglich
der in Rede stehenden Toilettenanlage kann ich Ihnen mitteilen, dass diese zurzeit
zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens geschlossen ist, um eine missbräuchliche
Nutzung in dieser Zeit zu verhindern. Sie wird täglich zweimal gereinigt. Der
Versuch, über die Verkürzung des Nutzungsintervalls von 20 auf 10 Minuten eine
missbräuchliche Nutzung einzuschränken oder gar zu verhindern, wurde bisher
nicht unternommen, da dies auch die “normalen” Nutzerinnen und
Nutzer der Toilettenanlage beeinträchtigen würde. Fixpunkt
und die Firma Wall stehen in engem Kontakt zueinander und versuchen, entstehenden
Problemen mit Mitteln der Sozialarbeit oder betriebsbezogenen Regelungen entgegenzutreten. Aus
polizeilicher Sicht gibt es bezüglich der in Rede stehenden Örtlichkeit zurzeit
keine Probleme. Ich möchte
Sie in diesem Zusammenhang noch einmal bitten, sich bei konkreten Hinweisen
auf Drogendelikte jeglicher Art auch an die zuständigen Polizeidienststellen
wenden, damit von dort aus gezielt reagiert werden kann. Das
Bezirksamt wird im Rahmen seiner Möglichkeiten Belästigungen von Bürgerinnen
und Bürgern durch Drogenkonsumenten entgegentreten, wie zum Beispiel beim
zuletzt stattgefundenen Runden Tisch Charlottenburg-Nord U 7 dargestellt
wurde. M.
Schmiedhofer Bezirksstdträtin 13. Mündliche Anfrage Gesina
Gisa CDU-Fraktion Zigaretten-
und Drogenhandel auf S- und U-Bahn- höfen Ich frage das Bezirksamt: 1.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass auf dem U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz und
S-Bahnhof Westend ein florierender Drogen- und Zigarettenhandel stattfinden,
wenn ja was macht das Bezirksamt dagegen? 2.
Bestehen
Erkenntnisse darüber, dass einzelne Ladengeschäfte mitinvolviert sind und wie
geht das Bezirksamt damit um? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet: zu 1. Dem
Bezirksamt ist bisher nicht bekannt, dass auf dem U-Bahnhof
Richard-Wagner-Platz und dem S-Bahnhof Westend ein florierender Drogen- und
Zigarettenhandel stattfindet. Einzelfälle
sind nicht auszuschließen, aber generell sind die S-Bahn- und U-Bahnhöfe in
unserem Bezirk keine generellen Umschlagplätze für Drogen und illegal
gehandelte Zigaretten. Diese Auffassung
haben auch die für die Sicherheit auf den Bahnhöfen zuständigen Stellen, die
am 20. Mai am sogenannten Runden Tisch Charlottenburg-Nord U 7 teilgenommen
haben. Bezüglich
des S-Bahnhofes Westend wurde seitens der Bundespolizei von zwei Fällen des
illegalen Zigarettenhandelns und einem Fall des Drogenhandelns berichtet. Die
Bundespolizei hat darauf unverzüglich und nachhaltig reagiert. Auch das Bahnhofsumfeld
wird, so wurde mir von der Leitung des zuständigen Abschnitts der Polizei
versichert, verstärkt im Blick gehalten. Zu 2. Zu Ihrer
Frage nach einer möglichen Verwicklung einzelner Ladengeschäfte in den
illegalen Handel kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der Firma Urbanis GmbH,
Tochtergesellschaft der BVG und zuständig für die Vermietung der Bahnhofsgeschäfte,
berichten, dass dort keinerlei Hinweise oder Erkenntnisse hierzu vorliegen. M.
Schmiedhofer Bezirksstadträtin |
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