Drucksache - 1339/3  

 
 
Betreff: Wohnungsbordelle haben Anspruch auf Einzelfallprüfung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD/FDP/LINKE 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Vatter/Wendt/Verrycken/Wuttig/Dr.Fest/Riedel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2009 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen den Salon Prestige auf Rechtsmittel zu verzichten. Weitere bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagungen von Wohnungsbordellen sind grundsätzlich zu unterlassen. Sie erfolgen künftig nur nach erheblichen Beschwerden und einer ausführlichen Prüfung der konkreten Störungs- und Belästigungssituation vor Ort.

 

Ferner sind alle bisher erlassenen Nutzungsuntersagungen gegen Wohnungsbordelle im Lichte des Urteils des Verwaltungsgerichtes zu überprüfen und in Fällen ohne erhebliche, konkrete Anwohnerbeschwerden zurückzunehmen.

 

Der BVV ist über die Rücknahme von Nutzungsuntersagungen sowie alle geplanten und eingeleiteten Verfahren zur Nutzungsuntersagung regelmäßig und auf Nachfrage Bericht zu erstatten, wobei der jeweilige Verfahrensstand detailliert zu beschreiben ist.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2009 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2009 – VG 19 A 91,07 – (Ringbahnstraße 1) wurde kein Berufungsantrag gestellt. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig geworden. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Generelle und rechtssichere Schlüsse für die Behörde lassen sich insoweit nur aus Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ableiten. Die Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wird leider weiterhin davon getragen, dass auch aktuell die „typisierende“ Betrachtung und Bewertung bei Bordellen vorgenommen wird.

 

Das Bezirksamt wird im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten die Intentionen des Beschlusses umsetzen. Dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung werden vorab alle Fälle vorgestellt, bei denen ordnungsrechtlich gegen Bordelle vorgegangen werden soll.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                    Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat


 

 
 

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