Drucksache - 1319/3  

 
 
Betreff: Einrichtung eines nichtständigen Untersuchungsausschusses gemäß § 18 Abs. 3 GO-BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Schöne/Engelmann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.04.2009 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 29.04.2009
2. Version vom 05.05.2009

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung richtet nach § 18 Abs. 3 GO-BVV einen nichtständigen Untersuchungsausschuss "Unregelmäßigkeiten bei der Bewirtschaftung der Villa Oppenheim", bestehend aus 11 Bezirksverordneten (Verteilung 4:3:2:1:1), ein. Das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorstand verteilt sich wie folgt: Vorsitz Fraktion Die Linke., 1.stv. Vorsitz SPD-Fraktion, 2. stv. Vorsitz CDU-Fraktion.

 

Aufgabe des nichtständigen Ausschusses ist die Untersuchung des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes im Zusammenhang mit den Unregelmäßigkeiten bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Villa Oppenheim vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2008. Des Weiteren hat der Ausschuss die Kontrollmaßnahmen des Bezirksamtes bei der Haushaltsführung der Kultureinrichtung "Villa Oppenheim " und die Informationspolitik des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung zu untersuchen.

 

Der Ausschuss tagt grundsätzlich nichtöffentlich.

 

Der Ausschuss hat nach Beendigung seiner Arbeit der BVV einen Bericht in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Mit der Annahme der Beschlußvorlage durch die BVV  spätestens aber mit Ablauf  der 3. Wahlperiode, ist der Ausschuss  aufgelöst.

 

Das für Kultur und Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied wird ersucht, dem Ausschuss alle Unterlagen der letzten 3 Jahre, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Villa Oppenheim stehen, vorzulegen.

 

Die jeweiligen Unterlagen sind entsprechend vervielfältigt mit je einem Exemplar pro Fraktion in der konstituierenden Sitzung vorzulegen.

 

Weiterhin wird das für Kultur und Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied ersucht, soweit nicht im Einzelfall vom Ausschuss etwas anderes gewünscht ist, zu jeder Sitzung zu erscheinen und auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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