Drucksache - 1319/3
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Die BVV beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung richtet nach § 18 Abs. 3 GO-BVV einen nichtständigen Untersuchungsausschuss "Unregelmäßigkeiten bei der Bewirtschaftung der Villa Oppenheim", bestehend aus 11 Bezirksverordneten (Verteilung 4:3:2:1:1), ein. Das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorstand verteilt sich wie folgt: Vorsitz Fraktion Die Linke., 1.stv. Vorsitz SPD-Fraktion, 2. stv. Vorsitz CDU-Fraktion.
Aufgabe des nichtständigen Ausschusses ist die Untersuchung des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes im Zusammenhang mit den Unregelmäßigkeiten bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Villa Oppenheim vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2008. Des Weiteren hat der Ausschuss die Kontrollmaßnahmen des Bezirksamtes bei der Haushaltsführung der Kultureinrichtung "Villa Oppenheim " und die Informationspolitik des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung zu untersuchen.
Der Ausschuss tagt grundsätzlich nichtöffentlich.
Der Ausschuss hat nach Beendigung seiner Arbeit der BVV einen Bericht in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Mit der Annahme der Beschlußvorlage durch die BVV spätestens aber mit Ablauf der 3. Wahlperiode, ist der Ausschuss aufgelöst.
Das für Kultur und Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied wird ersucht, dem Ausschuss alle Unterlagen der letzten 3 Jahre, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Villa Oppenheim stehen, vorzulegen.
Die jeweiligen Unterlagen sind entsprechend vervielfältigt mit je einem Exemplar pro Fraktion in der konstituierenden Sitzung vorzulegen.
Weiterhin wird das für Kultur und Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied ersucht, soweit nicht im Einzelfall vom Ausschuss etwas anderes gewünscht ist, zu jeder Sitzung zu erscheinen und auf Verlangen Auskunft zu erteilen.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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