Drucksache - 1289/3
Die BVV hat
am 28. Mai 2009 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und in welchen Abteilungen die
Einrichtung einer abteilungsinternen Innenrevision sinnvoll ist. Der BVV ist
bis zum 30. Juni 2009 zu berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Hierzu
wird Folgendes berichtet: Das Bezirksamt hält es für notwendig, insbesondere in den
leistungsgewährenden Abteilungen
·
Bürgerdienste,
Ausbildungsförderung und Personal sowie in
der Abteilung Bauwesen (Bau) aufgrund des dortigen Auftragsvolumens
Innenrevisionen einzusetzen. In den
Abteilungen Soz und Bü sind je 1,0 Stellen mit Innenrevisionstätigkeiten
betraut. In der Abt.
Jug stehen für derartige Aufgaben derzeit nur 0,15 Stellen zur Verfügung. Im
Hinblick auf eine Erweiterung wird das Ergebnis einer Organisationsuntersuchung
des Steuerungsdienstes abgewartet, die sich im Rahmen der
Optimierungspotenziale der Aufbau- und Ablaufstruktur des zentralen Service der
Abteilung Jug auch mit der abteilungsinternen Revision beschäftigt. Die
Revisionsstelle in der Abt. Bau ist zurzeit mit 1,4 Stellen ausgestattet. Bis
Ende des Jahres soll eine Erweiterung auf 2 Stellen erfolgen. Die
Abteilung Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und Weiterbildung (Wi) hat unter
Beachtung der immer stärker werdenden Verdichtung von Arbeitsprozessen die
Etablierung einer Innenrevision für sinnvoll gehalten und im September 2008 die
Leiterin des Stabes der Abteilungsleitung und den dortigen Mitarbeiter für
Haushaltsgrundsatzangelegenheiten und Abteilungscontrolling jeweils mit dieser
Aufgabe betraut. Für die
Abteilung Finanzen und Kultur (Fin) wird aufgrund des äußerst geringen
Haushaltsvolumens eine ständige Innenrevision nicht für notwendig gehalten.
Ohnehin wird das Kunst- und Kulturamt im Zuge der Realisierung der
einheitlichen Ämterstruktur integraler Bestandteil des künftigen Amtes für
Weiterbildung und Kultur. Unabhängig davon ist sichergestellt, dass im
Bedarfsfall eine Dienstkraft “punktuell” mit Innenrevisionstätigkeiten
betraut wird. Das
Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika
Thiemen Bezirksbürgermeisterin |
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