Drucksache - 1281/3  

 
 
Betreff: Tierbestattungen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.04.2009 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
20.05.2009 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2009 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
18.06.2009 
32. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV in ihrer Sitzung am 18.06.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wo und wie eine im Bezirk vorhandene Grünfläche für Tierbestattung genutzt werden kann.

 

Die Erfahrungen der örtlich ansässigen Bestattungsunternehmen sind in die Planungen einzubeziehen.

 

Der BVV ist erstmalig zum 30.09.2009 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Ein Bedarf an Flächen für Tierbestattungen in Grünanlagen ist nach hiesigen Erkenntnissen nicht gegeben. Entsprechende Nachfragen sind nicht zu verzeichnen und nach kurzen Web-Recherchen eröffnen sich im Einzugsgebiet Berlin/Brandenburg engmaschige Möglichkeiten, Haustiere auf die vielfältigste Art (inklusive Kremierung) zu bestatten.

 

Neben den obigen Erkenntnissen ist zu berücksichtigen, dass öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im öffentlichen Interesse der Gesunderhaltung, Entspannung und Zerstreuung von Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes und seinen Besuchern dienen. Jede Beschneidung von öffentlichen Grünflächen zugunsten anderer Verwendungszwecke schränkt auch den Rahmen der genannten Erholungsmöglichkeiten ein und sollte daher lediglich zwingenden Veränderungen vorbehalten sein.

 

Grabfelder für Tierbestattungen können demgegenüber privat - auf gewerblichen Flächen – realisiert werden. Allein aus diesem Grund verbietet sich der Beginn einer öffentlich-rechtlichen Konkurrenz durch die Nutzung von Parkanlagen.

 

Das Bezirksamt bittet daher, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                   Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                        Bezirksstadtrat         


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen