Drucksache - 1193/3  

 
 
Betreff: Werbeversuche durch Scientologyunterorganisationen verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Häntsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.02.2009 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
24.03.2009 
49.Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.04.2009 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 30.04.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, wie den Werbebemühungen durch Scientologyunterorganisationen in bezirklichen Jugendfreizeitstätten sowie vor Schulen entgegengetreten wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2009 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne der obigen Beschlüsse bei der damaligen Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt. Es wird gebeten, die Stellungnahmen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 16.08.2010 zur Drs. 0209/3 und vom 27.05.2009 zur Drs. 1193/3 zur Kenntnis zu nehmen (Anlagen). Die Schulen im Umfeld wurden über die von Scientology ausgehenden Gefahren informiert und sensibilisiert.

 

Hinsichtlich der Werbebemühungen in Jugendfreizeiteinrichtungen wurde lediglich vom Jugendclub Schloss 19 berichtet, dass kurz nach Eröffnung der neuen Zentrale ein Mitglied einer Unterorganisation von Scientology im Jugendclub seine Dienste anbot. Es wurde jedoch jegliche Zusammenarbeit abgelehnt. Weitere Werbebemühungen von Scientologyunterorganisationen bzw. Scientology selbst wurden weder in den kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie dem Haus der Familie noch in ihrem Umfeld bekannt.

 

Zur Information und Beratung stehen den Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen eine Reihe von Materialien und Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Hingewiesen sei insbesondere auf die Leitstelle des Senats für Fragen zu Sekten und Psychogruppen (http://www.berlin.de/sen/familie/sekten-psychogruppen/) und die Kontakt- und Beschwerdestelle Scientology beim Wirtschafts- und Ordnungsamt des BA Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier werden Beschwerden über unerwünschte Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern der Scientology-Organisation aufgenommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

 

Dem Bezirksamt zur Kenntnis gelangende Hinweise zu Aktivitäten in oder im Umfeld von Schulen oder Jugendeinrichtungen werden wir in Gesprächsrunden mit der Regionalen Schulaufsicht und den Regionalen Diensten des Jugendamtes thematisieren und ggf. den zuständigen Ausschüssen über einzuleitende Maßnahmen berichten. Es wird gebeten, die Beschlüsse als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                    Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin                           

 

                                                                                                                                                                                                                                                                      Anlagen

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung                      16.08.2010

I 04                                                                                                                                                   16562

 

 

DS-Nr. 0209/3 – Information über Scientology

 

Die „Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung in der Berliner Schule“ verpflichten die Lehrkräfte, zu einem Unterricht zur Begründung der Aufklärung, der Toleranz, der Verantwortung, der Ehre und des Respekts, der Menschenrechte, der Moral u.a.m., in deren Zusammenhang auch religiös begründete Sekten thematisiert werden.

 

Diese Verpflichtungen betrachtet die Schulaufsicht als hinreichend.

 

Kuhring

 

 

I 04                                                                                                                                            27.05.2009

 

 

 

An

SchulSportL

 

 

 

DS-Nr: 1193/3 - Werbeversuche durch Scientologyunterorganisationen verhindern

Der Schulaufsicht Charlottenburg-Wilmersdorf sind keine der o a. Werbeversuche vor Schulen,
die zu einem Einschreiten der Schulleitung geführt haben, bekannt.

Ein solches Einschreiten ist nach Auffassung der Schulaufsicht nur möglich, wenn im
unmittelbaren Eingangsbereich einer Schule Werbematerial verteilt werden würde oder wenn

die Schulleitung Kenntnis oder den begründeten Verdacht hat, dass mit dem verteilten Material
zu Straftaten aufgerufen wird oder dass der Inhalt gegen geltendes Recht verstößt.

Das Thema selber, hier wahrscheinlich "Sekten", kommt in den Berliner Rahmenlehrplänen
gebührend vor.

I m Auftrag

 

 

Kuhring

 

 


 

 
 

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