Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das
Land Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB II so zu
ändern, dass eine Verrechnung zu viel gezahlter Beträge erst in den folgenden
Monaten erfolgt.
Begründung:
Die jetzt geltende Regelung, wonach alle Zahlungen, die dem ALG-II-Empfänger in
einem Monat zufließen, rückwirkend für den laufenden Monat angerechnet werden,
führt dazu, dass Bescheide rückwirkend geändert werden. Das führt bei den
Betroffenen dazu, dass z. B. Rückzahlungen zu viel gezahlter Betriebskosten im
laufenden Monat auf die schon gezahlten Kosten der Unterkunft angerechnet
werden und das zu viel gezahlte Geld zurückgefordert wird. Im früheren Recht
nach BSHG erfolgten Verrechnungen durch das Sozialamt in den folgenden Monaten,
so dass die Betroffenen nicht bereits erhaltenes Geld zurückzahlen mussten.
Diese Regelung erneut einzuführen, läge nicht nur im Interesse der Betroffenen,
sondern würde auch den bürokratischen Aufwand einschränken.