Drucksache - 1162/3  

 
 
Betreff: Änderung der Zuflussregelung laut SGB II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Riedel/Tazegül/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
17.02.2009 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 06.01.2009

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:


Das Bezirksamt wird ersucht, sich über den Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin initiativ wird, um die so genannte Zuflussregelung im SGB II so zu ändern, dass eine Verrechnung zu viel gezahlter Beträge erst in den folgenden Monaten erfolgt.

Begründung:
Die jetzt geltende Regelung, wonach alle Zahlungen, die dem ALG-II-Empfänger in einem Monat zufließen, rückwirkend für den laufenden Monat angerechnet werden, führt dazu, dass Bescheide rückwirkend geändert werden. Das führt bei den Betroffenen dazu, dass z. B. Rückzahlungen zu viel gezahlter Betriebskosten im laufenden Monat auf die schon gezahlten Kosten der Unterkunft angerechnet werden und das zu viel gezahlte Geld zurückgefordert wird. Im früheren Recht nach BSHG erfolgten Verrechnungen durch das Sozialamt in den folgenden Monaten, so dass die Betroffenen nicht bereits erhaltenes Geld zurückzahlen mussten. Diese Regelung erneut einzuführen, läge nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern würde auch den bürokratischen Aufwand einschränken.


 

 
 

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