Drucksache - 1132/3
Die BVV
beschließt: Die
Ausschüsse der BVV setzen sich zukünftig wie folgt zusammen: Ausschuss
für Bau, Liegenschaften und Grünflächen mit 15 Mitgliedern im Verhältnis 6:4:3:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Ausschuss
für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal mit 13 Mitgliedern
im Verhältnis 5:3:3:1:1
einschließlich drei Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1 Ausschuss
für Eingaben und Beschwerden mit 11 Mitgliedern im Verhältnis 4:3:2:1:1
einschließlich zwei Bürgerdeputierte im Verhältnis 1:1:0 Ausschuss
für Gender Mainstreaming mit 13 Mitgliedern im Verhältnis 5:3:3:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Ausschuss
für Geschäftsordnung mit 9 Mitgliedern im Verhältnis 3:2:2:1:1
(ohne Bürgerdeputierte) Ausschuss
für Haushalt und Verwaltungsreform mit 15 Mitgliedern im Verhältnis 6:4:3:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Ausschuss
für Kultur und Weiterbildung mit 13 Mitgliedern im Verhältnis 5:3:3:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Ausschuss
für Rechnungsprüfung mit 9 Mitgliedern im Verhältnis 3:2:2:1:1
(ohne Bürgerdeputierte) Ausschuss
für Schule mit 15 Mitgliedern im Verhältnis 6:4:3:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Ausschuss
für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit 15 Mitgliedern im Verhältnis 6:4:3:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Ausschuss
für Sport mit 11 Mitgliedern im Verhältnis 4:3:2:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Ausschuss
für Stadtplanung mit 15 Mitgliedern im Verhältnis 6:4:3:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Ausschuss
für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit 15 Mitgliedern im Verhältnis 6:4:3:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Ausschuss
für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten mit 15 Mitgliedern im Verhältnis 6:4:3:1:1
einschließlich vier Bürgerdeputierte im Verhältnis 2:1:1 Jugendhilfeausschuss mit 9 Mitgliedern aus der BVV im
Verhältnis 3:2:2:1:1
(daneben sechs Bürgerdeputierte nach § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG) Sonderausschuss
Keplerstraße mit 11
Mitgliedern im Verhältnis 4:3:2:1:1
(ohne Bürgerdeputierte) Die bereits
erfolgte Wahl der Bürgerdeputierten und der Ausschussvorstände bleibt unberührt. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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