Drucksache - 1129/3
Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert sich beim Liegenschaftsfonds und dem Erwerber
dafür einzusetzen, dass die bisherige Kleingartenanlage Württembergische Straße
bis zum rechtlich einwandfrei möglichen Baubeginn nicht brach fällt. D.h. den
Kleingärtnern ist eine Weiternutzung zu ermöglichen, die bereits geräumten
Parzellen sind einer Zwischennutzung zuzuführen, um Vandalismus und eine
Stadtbrache zu verhindern. Der Grünbestand ist zu erhalten. Der BVV ist
bis zum 28.2.2009 Bericht zu erstatten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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