Drucksache - 1081/3
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Die BVV hat in Ihrer Sitzung vom 19.02.2009 beschlossen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, einerseits die bezirklichen Voraussetzungen zu
schaffen und sich andererseits bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür
einzusetzen, dass in den nächsten Jahren die Übernahme von erfolgreich zum
Abschluss gelangten Auszubildenden schrittweise erhöht wird. Dabei ist
vorzusehen, dass ab 2009 die Zahl der zu übernehmenden Auszubildenden bereits
ein Drittel beträgt und bis zum Ende der Wahlperiode auf zwei Drittel erhöht
wird. Über den Rat der Bürgermeister ist ferner für eine Übernahme von
Auszubildenden in andere Bezirksverwaltungen zu werben. Das
Bezirksamt soll sich ferner beim Senat dafür einsetzen, dass der
Nachwuchsbedarf in den Bezirksverwaltungen auch im Rahmen der bevorstehenden
Tarifverhandlungen maßgeblich berücksichtigt und ferner auch durch
Neueinstellungen sowie entsprechende Erweiterung des Stellenrahmens abgesichert
wird. Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt: Das Bezirksamt begrüßt den Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung im öffentlichen Dienst mit der Zielsetzung zur Entwicklung eines
Konzeptes zur Personalplanung und – Entwicklung. Die Gesamtausbildungssituation stellt sich zurzeit wie folgt
dar: Auszubildende 2007 - 2009
* Eine weitere Stelle soll noch besetzt werden Das Bezirksamt ist sich dabei seiner Verantwortung zur
Ausbildung junger Menschen bewusst, scheitert jedoch an der Haushaltslage des
Landes Berlin in seinem Bemühen, einen angemessenen Einstellungskorridor für
erfolgreiche Absolventen der Ausbildungslehrgänge zu eröffnen. Unverändert wird jeder Bezirksverwaltung ein Kontingent von
zwei Übernahmen zugestanden. Insgesamt hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen im
Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für 2009 darauf
festgelegt, dass trotz der weiterhin in Berlin erforderlichen Begrenzungen von
Außeneinstellungen für 40 Nachwuchskräfte die Möglichkeit besteht, im Anschluss
an ihre Ausbildung dauerhaft übernommen zu werden. Darüber hinaus ist
beabsichtigt, ab 2010 einen entsprechenden Einstellungskorridor vorzusehen. Auch wird die Möglichkeit eröffnet, dass durch einzelne
Verwaltungen nicht in Anspruch genommene Übernahmen anderen Verwaltungen zur
Verfügung gestellt werden können. Die Möglichkeit der einjährigen befristeten Beschäftigung im
unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung ist weiterhin gegeben, so dass die
Möglichkeit besteht, besonders leistungsstarke Auszubildende, wenn nicht im
gleichen Jahr, so doch ein Jahr später zu übernehmen. Unabhängig hiervon ist der Ausbildungsbereich konstruktiv
bemüht, die leistungsstarken Auszubildenden in Anschlussbeschäftigungen
innerhalb des übrigen öffentlichen Dienstes zu bringen. Letztendlich bleibt im Ergebnis festzustellen, dass derzeit
die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Landes Berlin keine Erweiterung
des Korridors für unbefristete Anschlussverträge für Auszubildende zulassen. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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