Drucksache - 1064/3  

 
 
Betreff: Straßenausbaubeitragsgesetz (I): Durchführung von Bürgerversammlungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/Graue (fraktionslos) 
Verfasser:Verrycken/Ludwig/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2008 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 11.11.2008
2. Version vom 21.11.2008
3. Version vom 02.04.2009
4. Version vom 20.11.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.11.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

“Die BVV rügt das für Bauwesen zuständige Bezirksamtsmitglied auf Grund des folgenden Sachverhalts:

 

1.      Der Leiter der Abteilung Bauwesen handelte nicht im Sinne des Straßenausbaubeitragsgesetzes, weil er keine Bürgerversammlung für die geplante Tiefbaumaßnahme Lötzener Allee, die mit hohen Kosten für die Anwohnerinnen und Anwohner verbunden gewesen wären, durchgeführt hatte. Lediglich eine Maßnahmenankündigung mit der jeweils zu erbringenden Beteiligungssumme erreichte die Anwohnerinnen und Anwohner. Zudem wurden entgegen der Vorgaben des Gesetzes keine Alternativplanungen zu den Kosten durchgeführt.

2.      Die Kosten für die Anwohnerinnen und Anwohner wurden im zuständigen Fachausschuss nicht detailliert aufgeschlüsselt. Unter dieser Voraussetzung konnte keine sach- und fachgerechte Diskussion darüber stattfinden, ob die Maßnahmen in diesem Umfang notwenig gewesen wären.

3.      Der Baustadtrat missachtete durch falsche Informationen an die BVV deren Funktion als Kontrollorgan. Der Bezirksstadtrat für Bauwesen sagte die Unwahrheit, indem er der auf Grund des unter 1. dargestellten Sachverhalts geäußerten Kritik aus den Reihen der Anwohnerinnen und Anwohner mehrfach die Berliner Wasserbetriebe als Initiator der Maßnahme Lötzener Allee öffentlich nannte, obwohl die Abteilung Bauwesen diese in vollem Umfang in Auftrag gegeben hatte. Selbst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Abgeordnete Andreas Statzkowski wurden durch die Abteilung Bauwesen falsch informiert, wie aus der Kleinen Anfrage Nr. 16/12587 hervorgeht. Auch die vom Stadtrat stets genannte Frist der Wasserbetriebe an die BVV, die Maßnahme bis Januar beschließen zu müssen, entsprach nicht den Tatsachen.

4.      Mittlerweile räumt das für Bauwesen zuständige Bezirksamtsmitglied ein, dass die Maßnahme nicht  nur von seinem Hause geplant wurde, sondern auch, dass sowohl die geplante Maßnahme als auch deren kostenpflichtige Auswirkungen überflüssig waren. Er schreibt in einem Brief an die Anwohnerinnen und Anwohner, dass er den Fachbereich Tiefbau nun aufgefordert habe, “nicht ausbaubeitragsfähige Maßnahmen zu prüfen, um das Überschwemmen der Straßenfläche künftig zu vermeiden”.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung von Straßenbaumaßnahmen in Beachtung des § 3 Abs. 3 des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) vom 16. März 2006 nach der in diesem Gesetz geforderten schriftlichen Information zusätzlich mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der betroffenen Straßen Bürgerversammlungen durchzuführen, bei denen mindestens zwei Ausbauvarianten vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben wird, Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern und Vorschläge einzubringen, die in die abschließende Beratung und Beschlussfassung einfließen sollen. Des Weiteren sind die Bürger-/innen auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Straßenausbaumaßnahme in Eigenregie durchzuführen. Die Anwohner-/innen sind in diesem Fall mit fachlichem Rat durch die Bauabteilung zu unterstützen.

 

Der BVV ist bis zum 15.12.2008 zu berichten.”

 

 

 


 

 
 

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