Drucksache - 1064/3
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Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 20.11.2008 folgenden Beschluss gefasst: “Die
BVV rügt das für Bauwesen zuständige Bezirksamtsmitglied auf Grund des
folgenden Sachverhalts: 1. Der Leiter der Abteilung Bauwesen
handelte nicht im Sinne des Straßenausbaubeitragsgesetzes, weil er keine
Bürgerversammlung für die geplante Tiefbaumaßnahme Lötzener Allee, die mit
hohen Kosten für die Anwohnerinnen und Anwohner verbunden gewesen wären,
durchgeführt hatte. Lediglich eine Maßnahmenankündigung mit der jeweils zu
erbringenden Beteiligungssumme erreichte die Anwohnerinnen und Anwohner. Zudem
wurden entgegen der Vorgaben des Gesetzes keine Alternativplanungen zu den
Kosten durchgeführt. 2. Die Kosten für die Anwohnerinnen und
Anwohner wurden im zuständigen Fachausschuss nicht detailliert aufgeschlüsselt.
Unter dieser Voraussetzung konnte keine sach- und fachgerechte Diskussion
darüber stattfinden, ob die Maßnahmen in diesem Umfang notwenig gewesen wären. 3. Der Baustadtrat missachtete durch
falsche Informationen an die BVV deren Funktion als Kontrollorgan. Der Bezirksstadtrat
für Bauwesen sagte die Unwahrheit, indem er der auf Grund des unter 1.
dargestellten Sachverhalts geäußerten Kritik aus den Reihen der Anwohnerinnen
und Anwohner mehrfach die Berliner Wasserbetriebe als Initiator der Maßnahme
Lötzener Allee öffentlich nannte, obwohl die Abteilung Bauwesen diese in vollem
Umfang in Auftrag gegeben hatte. Selbst die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und der Abgeordnete Andreas Statzkowski wurden durch die
Abteilung Bauwesen falsch informiert, wie aus der Kleinen Anfrage Nr. 16/12587
hervorgeht. Auch die vom Stadtrat stets genannte Frist der Wasserbetriebe an
die BVV, die Maßnahme bis Januar beschließen zu müssen, entsprach nicht den
Tatsachen. 4. Mittlerweile räumt das für Bauwesen
zuständige Bezirksamtsmitglied ein, dass die Maßnahme nicht nur von seinem Hause geplant wurde, sondern
auch, dass sowohl die geplante Maßnahme als auch deren kostenpflichtige
Auswirkungen überflüssig waren. Er schreibt in einem Brief an die Anwohnerinnen
und Anwohner, dass er den Fachbereich Tiefbau nun aufgefordert habe,
“nicht ausbaubeitragsfähige Maßnahmen zu prüfen, um das Überschwemmen der
Straßenfläche künftig zu vermeiden”. Das
Bezirksamt wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung
von Straßenbaumaßnahmen in Beachtung des § 3 Abs. 3 des
Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) vom 16. März 2006 nach der in diesem
Gesetz geforderten schriftlichen Information zusätzlich mit den Anwohnerinnen
und Anwohnern der betroffenen Straßen Bürgerversammlungen durchzuführen, bei
denen mindestens zwei Ausbauvarianten vorgestellt und den Bürgerinnen und
Bürgern Gelegenheit gegeben wird, Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern und
Vorschläge einzubringen, die in die abschließende Beratung und Beschlussfassung
einfließen sollen. Des Weiteren sind die Bürger-/innen auf die Möglichkeit
hinzuweisen, die Straßenausbaumaßnahme in Eigenregie durchzuführen. Die
Anwohner-/innen sind in diesem Fall mit fachlichem Rat durch die Bauabteilung
zu unterstützen. Der BVV ist
bis zum 15.12.2008 zu berichten.” |
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