Drucksache - 1050/3  

 
 
Betreff: Schulverweigerung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Dr.Fest 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 07.10.2008
2. Version vom 11.11.2008

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Tatsache, dass im ersten Schulhalbjahr des vergangenen Schuljahrs in den 7. bis 10. Klassen des Bezirks 12437 unentschuldigte Fehltage registriert werden?
     
  2. Wie viele der 650 Berlin weit registrierten notorischen Schulschwänzer entfallen auf den Bezirk?
     
  3. An welchen Schulen bzw. Schularten konzentrierte sich das Fehlverhalten?
     
  4. Wie reagierten Schulleiter, Schulamt, Jugendamt und Eltern auf diese Vorfälle?
     
  5. Welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um vor allem Dauerschwänzer zu einem regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Der genannte Wert von 12.473 unentschuldigten Fehltagen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im letzten Schuljahr ist nicht aussagekräftig zum Problemfeld Schuldistanz. Bei 9.099 Schülerinnen und Schüler in den benannten Jahrgangsstufen (nur öffentliche Schulen) bedeutet dies, dass es 0,68 % unentschuldigte Fehlzeiten gab, was ein unentschuldigtes Fehlen pro Schüler/in an ca. einem Schultag bedeutet.

 

Zu 2.:

Die angeblich landesweit bekannten 650 "notorischen Schulschwänzer" sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Daher kann auch keine Aussage darüber gemacht werden, ob diese eine Schule im Bezirk besuchen. Sollte die anfragende Fraktion hierzu nähere Ausführungen machen, wird dem selbstverständlich nachgegangen.

 

Zu 3.:

Das Problemfeld Schuldistanz spielt an Haupt- und Gesamtschulen rein quantitativ eine größere Rolle als an Grund- und Realschulen sowie Gymnasien.

 

Zu 4.:

Die Schulen reagieren auf unentschuldigtes Fehlen mit pädagogischen Mitteln, nehmen Kontakt zu den Eltern der Schüler/innen auf, beziehen das zuständige Jugendamt ein und informieren bei mangelndem Erfolg im Einzelfall den für die Einleitung von ordungsrechtlichen Maßnahmen zuständigen Schulträger.

 

Zu 5.:

Neben den von den Schulen initiierten schulpädagogischen Maßnahmen und ggf. in Kooperation mit schulischen Fachdiensten und Jugendämtern einzelfallbezogen durchgeführten sozialpädagogischen Maßnahmen erfolgte durch den Schulträger im letzten Schuljahr in 26 Fällen eine Verwarnung der Erziehungsberechtigten und in 7 Fällen die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens durch die Aufnahme von Ermittlungen mit Anhörung der Erziehungsberechtigten. In einem Fall wurde ein Bußgeld verhängt.

 

Es ist festzustellen, dass der seit 2005 erfolgende flächendeckende Einsatz von Schulsozialarbeit in allen Haupt- und Gesamtschulen sowie Förderzentren einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dem Problem der Schuldistanziertheit wirkungsvoll zu begegnen. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit in den Schulen können im Zusammenwirken mit den Lehrkräften wesentlich frühzeitiger auf erste Anzeichen von Entwicklungen hin zu Schuldistanz regieren. Dadurch sind wesentlich bessere Ergebnisse bei der Vermeidung von Schuldistanz zu erzielen, als dies durch Ordnungsmaßnahmen zu erreichen ist.

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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