Drucksache - 1040/3  

 
 
Betreff: Integrationsplätze an Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Dr.Hess/Dr.Lehmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 07.10.2008
2. Version vom 11.11.2008

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Bedeutung misst das Bezirksamt der Bereitstellung von ausreichend Schulplätzen für die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern zu?

 

  1. An welchen Grund- und weiterführenden Schulen des Bezirks existieren in welchem Umfang Integrationsplätze und welche besonderen baulichen Voraussetzungen erfüllen diese Schulen, um behindertengerecht für die Schüler/innen zu sein?

 

  1. Wie hat sich die Nachfrage in unserem Bezirk nach Integrationsplätzen an Regelschulen die letzten Jahre entwickelt - sowohl von Seiten der Erziehungsberechtigten als auch der beteiligten Schulen aus gesehen?

 

  1. Konnten - gerade im Gymnasialbereich - an allen Schulformen ausreichend Integrationsplätze zur Verfügung gestellt werden und der Eltern- bzw. Schülerwunsch für eine bestimmte Schule dabei Berücksichtigung finden?

 

  1. Wann und wie hat das Bezirksamt zuletzt die Situation der behinderten Schüler/innen und die Anzahl an Integrationsplätzen im Bezirksschulbeirat, mit dem Bezirksbehindertenbeauftragten oder mit der regionalen Schulaufsicht erörtert, um den künftigen Handlungsbedarf zu eruieren?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. bis 5.:

 

Das Bezirksamt misst dem gemeinsamen Unterricht von Schüler/innen mit und ohne Integrationsbedarf eine große Bedeutung zu.

 

Mit nachfolgender Stellungnahme und der beigefügten Tabelle hat die in der regionalen Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBWF) zuständige Schulaufsichtsbeamtin einen umfassenden Überblick über die Umsetzung der Integration gem. § 36 (2) SchulG durch die Schulen des Bezirks gegeben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht an allen Schulen aufgrund der baulichen Situation Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung" aufgenommen werden können. In der Mehrzahl der Schulgebäude mit mehreren Etagen sind keine Aufzüge vorhanden, eine behindertengerechte Nachrüstung der Gebäude ist teilweise  aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich und teilweise wegen des erforderlichen erheblichen finanziellen Aufwands nicht kurzfristig realisierbar.

 

Im Bezirksschulbeirat ist das Thema in den letzten Jahren kein Besprechungspunkt gewesen. Nach dessen Einarbeitungszeit ist für Anfang 2009 ein Gespräch mit dem bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung zur Situation behinderter junger Menschen geplant. Der Schulträger selbst befindet sich regelmäßig mit der Abteilung Bauwesen im Gespräch, ob im Rahmen von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten oder durch Aufnahme von Maßnahmen in die Investitionsplanung weitere Schulgebäude für mobilitätseingeschränkte Schüler/innen nutzbar gemacht werden können.

 

Die Versorgung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen und in sonderpädagogischen Förderzentren ist ein bezirksübergreifendes Thema. Es gibt im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans dazu Gespräche auf der Ebene von SenBWF. So ist es in gemeinsamer Anstrengung endlich gelungen, den Aufbau eines Förderzentrums im Bezirk Mitte zu beginnen, um die stark frequentierten bezirklichen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung - insbesondere die Arno-Fuchs-Schule - zukünftig zu entlasten und die Schulwege für die behinderten Schüler/innen zu verkürzen. Die regionale Schulaufsicht (SenBWF) wird vom Schulträger kontinuierlich in die Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung einbezogen. Über den mit dem Bezirk Mitte vereinbarten Aufbau eines neuen Förderzentrums hinaus besteht derzeit kein besonderer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Gewährleistung der erforderlichen Integration von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schulen des Bezirks.

 

Nachfolgend die Stellungnahme zur Integration in den Schulen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf der regionalen Schulaufsicht (SenBWF):

 

"Grundsätzlich sollte die sonderpädagogische Förderung vorrangig an allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfolgen.

Die Erziehungsberechtigten einer Schülerin/eines Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf wählen, ob sie oder er eine allgemeine Schule oder eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt besuchen soll. (§ 36 (4) SchulG)

Wobei nicht alle Schulen aufgrund baulicher Gegebenheiten die Möglichkeit haben, Kinder mit dem Förderschwerpunkt "Körperliche und motorische Entwicklung" aufzunehmen. Hier ist, bedingt durch das Schulgebäude, das Recht auf den gemeinsamen Unterricht in Wohnortnähe eingeschränkt.

Aus oben genannter gesetzlicher Verpflichtung erübrigt sich die Fragestellung nach den Integrationsplätzen im Grundschulbereich. In den §§ 18-21 der Grundschulverordnung sind die Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Unterricht in der Grundschule  und den Oberschulen angegeben. In der Schulanfangsphase dürfen zu Beginn höchstens zwei Kinder, in den Jahrgangsstufen 3-6 drei höchstens aber fünf Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden.

In der Sek I dürfen bei zielgleicher Integration (alle Förderschwerpunkte außer Lernen und Geistige Entwicklung) in eine Klasse höchstens vier, bei zieldifferenter Integration (hauptsächlich der Förderschwerpunkt "Lernen") höchstens drei Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

 

In den Grundschulen gibt es vor allem in den Schulen mit schwierigerem Umfeld eine größere Anzahl von Integrationskindern (Ortsteil Charlottenburg). Im Ortsteil Wilmersdorf gibt es sogenannte Schwerpunktschulen für Integration (Grundschule am Rüdesheimer Platz und Comenius-Schule).

 

Jede Oberschule ist verpflichtet Schülerinnen und Schüler integrativ zu beschulen. In unserer Region gibt es drei Schulen, die integrative Klassen führen, in denen die Schülerinnen und Schüler zieldifferent unterricht werden. Das sind die Robert-Jungk-Gesamtschule, die Oppenheim - verbundene Haupt- und Realschule und die Rudolf-Diesel-Hauptschule.

 

In der Vergangenheit haben diese "besonderen" Plätze immer ausgereicht. In der 6. Klasse der Grundschule erhalten Schülerinnen und Schüler eine eingehende Schullaufbahnberatung durch die sonderpädagogischen Förderzentren der Peter-Jordan-  und der Comenius-Schule.

 

In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht über die Anzahl der Schüler/innen mit den verschiedenen Förderschwerpunkten und eine Übersicht über die Grundschulen mit relativ vielen Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf.

 

Von den Koordinatoren/innen für die Integration in den sonderpädagogischen Förderzentren, die über viele Jahre in der Region tätig sind, wird festgestellt, dass die Anzahl der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf größer geworden ist. Und generell kann man sagen, dass die Eltern vermehrt eine integrative Beschulung wünschen.

 

Diesen Wünschen konnte im letzten Jahr immer entsprochen werden. Der Schulaufsicht ist kein Fall eines negativ beschiedenen Schulplatzwunsches im Bereich der Integration bekannt.

 

Übersicht über die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Schuljahr 2008/09    Klassen 1 bis 6

 

Förderschwerpunkte:

 

 

Lernen

Sprache

Emotionale- soziale Entwicklung

geistige Entwicklung

Autismus

körperlich- motorische Entwicklung

Sehen

Hören

Summe

Charlotten-burg

59

36

25

10

1

22

1

19

173

Wilmersdorf

40

50

18

9

24

34

3

1

179

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

99

86

43

19

25

56

4

20

352

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schüler/innen insgesamt

352

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Besonderheiten:

Schwerpunktschulen mit besonderem Profil sind:

Reinfelder-Grundschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und anderen Förderschwerpunkten; (davon 5 x geistige Entwicklung)

Grundschule am Rüdesheimer Platz mit 56 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf; (davon 9 x geistige Entwicklung)

Comenius-Schule mit 60 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf; (davon 23 x Autismus)

Peter-Jordan-Grundschule mit Kleinklassen für Schüler/innen mit Förderschwerpunkt körperlich- motorischer Entwicklung

 

Die Grundschulen mit relativ vielen Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind:

Nehring-GS mit 18 Schüler/innen

Schinkel-GS mit 13 Schüler/innen

Helmuth-James-von-Moltke-GS mit 9 Schüler/innen

Erwin-von-Witzleben-GS mit 20 Schüler/innen

Eichendorff-GS mit 14 Schüler/innen

Joan-Miró-GS mit 18 Schüler/innen

Reinfelder-Schule mit 34 Schüler/innen

Grundschule-am-Rüdesheimer-Platz mit 56 Schüler/innen

Comenius-Schule mit 65 Schüler/innen".

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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