Drucksache - 0966/3
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. Mit welchen Maßnahmen hat sich das Bezirksamt auf die geplante Volkszählung 2010 vorbereitet und welche Daten sollen mit welcher Zielrichtung erfasst werden?
2. Welche Summen wird das Bezirksamt in welche Haushaltspläne einstellen müssen, um die Volkszählung durchführen zu können und in welcher Höhe werden diese vom Land Berlin und/oder dem Bund bereitgestellt?
3. Mit welchem zusätzlichen Personalaufwand rechnet das Bezirksamt und ist dieser bereits in der gegenwärtigen oder zukünftigen Personalplanung berücksichtigt?
4. Sind die vorhandenen Datenverarbeitungssysteme für die Volkszählung uneingeschränkt einsetzbar oder müssen diese noch installiert werden und welche Schnittstellen zu weiterführenden Systemen müssen noch eingerichtet werden?
5. Wie und in welchem Zeitraum werden die Bürgerinnen und Bürger informiert?
zu 1. – 5.)
Das BA hat bisher keine Veranlassung gehabt, sich bereits jetzt auf eine zukünftig anstehende Volkszählung konkret vorzubereiten. Es ist dem Bezirk seit dem Vorliegen der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene vom 11. Nov. 2005 bekannt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland an der für 2010/2011 auf EU-Ebene geplanten Zensusdurchführung beteiligen wolle. Auch ein diesbezüglicher Beschluss der Bundesregierung vom August 2006 ist selbstverständlich zur Kenntnis genommen worden. Sämtliche Präzisierungen jedoch, die erste Planungen im Land Berlin unter Einschluss der Bezirke auslösen würden, stehen nach Kenntnisstandes des Bezirksamtes noch aus. Immerhin hat der federführende Bundesinnenminister anlässlich des Kabinettsbeschlusses nicht nur die unabweisbare Notwendigkeit einer solchen Maßnahme, sondern auch den grundsätzlich veränderten Ansatz im Vergleich zur Volkszählung des Jahres 1987 verdeutlicht. Danach soll ein registergestützter Zensus durchgeführt werden, der auf der Auswertung der Register der Bundesanstalt für Arbeit, der Melderegister, der Befragung der Immobilienbesitzer sowie durch Stichprobenerhebungen erfolgen soll. Ein solches Verfahren, das bereits die grundsätzliche Zustimmung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gefunden hat, dürfte nicht nur erheblich kostengünstiger sein, sondern eine ganz anderer Organisationsstruktur als 1987 bedingen. Inwieweit hier Aufgaben auf unseren Bezirk zukommen, kann bisher verlässlich nicht formuliert bzw. finanziell oder personell quantifiziert werden.
Das Bezirksamt wird auch in den nächsten Monaten die Entwicklung genau verfolgen, wobei davon auszugehen ist, dass die grundlegenden Informationen an die Verwaltung, aber auch an die Bürgerinnen und Bürger durch das Bundesinnenministerium erfolgen werden.
Krüger Bezirksstadtrat
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