Drucksache - 0955/3  

 
 
Betreff: Vom Untergrund ins Ungewisse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Wuttig/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.07.2008 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
25.09.2008 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 01.07.2008
3. Version vom 29.09.2008
4. Version vom 26.02.2009

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 16.10.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Stellen den neuen Ausgang des U-Bahnhofs Konstanzer Straße auf der Mittelinsel der Branden­burgischen Straße durch einen Fußgängerüberweg (z.B. mit Zebrastreifen oder Lichtzeichenanlage) zu erschließen.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2008 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtent­wicklung teilte auf das Schreiben des Bezirksamtes mit, dass bereits bei der Planung des Zugangs diskutiert worden sei, ob die Querungsstelle zusätzlich gesichert wer­den müsse. Eine weitere Lichtzeichenanlage sei im Ergebnis aber nicht in Betracht gekommen, weil es auf dem nur etwa 300 m langen Straßenabschnitt zwischen Kon­stanzer Straße und Ravensberger Straße/Zähringer Straße bereits drei Lichtzeichen­anlagen gäbe, mit denen eine weitere Anlage nicht koordinierbar wäre.

 

Auch sei überlegt worden, die Lichtzeichenanlage für Fußgänger an der Münster­schen Straße zur neuen Querungsstelle zu verlegen, jedoch müsse diese aus Ver­kehrssicherheitsgründen unbedingt an dem Standort bleiben, weil sie dort der Schulwegsicherung für mehrere Grundschulen diene. Auch ein Fußgängerüberweg sei wegen der vorhandenen drei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung durch die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ausge­schlossen.

 

Nach aktuellen Beobachtungen zu den Verkehrsspitzenzeiten (morgens und abends) hätten Fußgänger an dieser Stelle zurzeit dennoch keine Schwierigkeiten, die Fahr­bahn zu queren. Vom Mittelstreifen und der westlichen Fahrbahnseite aus seien un­eingeschränkte Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen vorhanden. Lediglich von der östlichen Fahrbahnseite aus sei die Sicht zwar durch die leichte Kurvenführung der Straße leicht eingeschränkt, aber dennoch ausreichend. Durch die Schaltung der benachbarten Lichtzeichenanlage entstünden zudem nach nur kurzen Wartezeiten immer wieder ausreichend große Lücken in den Fahrzeugfolgen. Zusätzlich würde der Fahrzeugverkehr noch durch die Schaltung der Lichtzeichenanlage für Fußgän­ger an der Münsterschen Straße unterbrochen. Diese großen Lücken ermöglichten allen Verkehrsteilnehmern, auch Kindern, Senioren und körperlich eingeschränkten Personen, unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt ein problemloses Queren, zumal infolge des Mittelstreifens auch immer nur der Verkehr aus einer Fahrtrichtung be­achtet werden müsse. Viele Fußgänger könnten insbesondere die westliche Rich­tungsfahrbahn sogar ohne Wartezeit überqueren. Beruhigend käme hinzu, dass in der Brandenburgischen Straße zwischen Ballenstedter Straße – Wittelsbacher Straße und Konstanzer Straße wochentags in der Zeit von 7 – 18 Uhr nur Tempo 30 gefahren werden dürfe. Außerdem würden die Fahrzeugführer durch das Zeichen 136 StVO (Kinder) insbesondere auf die querenden Kinder in diesem Bereich hinge­wiesen. Folglich müssten die Fahrzeuge diese Querungsstelle in den Verkehrsspit­zenzeiten mit geringeren Geschwindigkeiten und mit besonderer Aufmerksamkeit passieren.

 

Da auch die Unfalllage in diesem Bereich unauffällig sei, bittet die Staatssekretärin um Verständnis, wenn zum jetzigen Zeitpunkt kein Erfordernis für die vom Bezirk vorgeschlagenen Maßnahmen gesehen werde.

 

Das Bezirksamt bedauert die Entscheidung, bittet jedoch den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Monika Thiemen                                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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