Drucksache - 0955/3
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 16.10.2008 Folgendes beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Stellen den neuen
Ausgang des U-Bahnhofs Konstanzer Straße auf der Mittelinsel der Brandenburgischen
Straße durch einen Fußgängerüberweg (z.B. mit Zebrastreifen oder Lichtzeichenanlage)
zu erschließen. Der
BVV ist bis zum 31.10.2008 zu berichten. Die
für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
teilte auf das Schreiben des Bezirksamtes mit, dass bereits bei der Planung des
Zugangs diskutiert worden sei, ob die Querungsstelle zusätzlich gesichert werden
müsse. Eine weitere Lichtzeichenanlage sei im Ergebnis aber nicht in Betracht
gekommen, weil es auf dem nur etwa 300 m langen Straßenabschnitt zwischen Konstanzer
Straße und Ravensberger Straße/Zähringer Straße bereits drei Lichtzeichenanlagen
gäbe, mit denen eine weitere Anlage nicht koordinierbar wäre. Auch
sei überlegt worden, die Lichtzeichenanlage für Fußgänger an der Münsterschen
Straße zur neuen Querungsstelle zu verlegen, jedoch müsse diese aus Verkehrssicherheitsgründen
unbedingt an dem Standort bleiben, weil sie dort der Schulwegsicherung für
mehrere Grundschulen diene. Auch ein Fußgängerüberweg sei wegen der vorhandenen
drei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung durch die Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ausgeschlossen. Nach
aktuellen Beobachtungen zu den Verkehrsspitzenzeiten (morgens und abends)
hätten Fußgänger an dieser Stelle zurzeit dennoch keine Schwierigkeiten, die
Fahrbahn zu queren. Vom Mittelstreifen und der westlichen Fahrbahnseite aus
seien uneingeschränkte Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen vorhanden.
Lediglich von der östlichen Fahrbahnseite aus sei die Sicht zwar durch die
leichte Kurvenführung der Straße leicht eingeschränkt, aber dennoch
ausreichend. Durch die Schaltung der benachbarten Lichtzeichenanlage entstünden
zudem nach nur kurzen Wartezeiten immer wieder ausreichend große Lücken in den
Fahrzeugfolgen. Zusätzlich würde der Fahrzeugverkehr noch durch die Schaltung
der Lichtzeichenanlage für Fußgänger an der Münsterschen Straße unterbrochen.
Diese großen Lücken ermöglichten allen Verkehrsteilnehmern, auch Kindern,
Senioren und körperlich eingeschränkten Personen, unter Beachtung der gebotenen
Sorgfalt ein problemloses Queren, zumal infolge des Mittelstreifens auch immer
nur der Verkehr aus einer Fahrtrichtung beachtet werden müsse. Viele Fußgänger
könnten insbesondere die westliche Richtungsfahrbahn sogar ohne Wartezeit
überqueren. Beruhigend käme hinzu, dass in der Brandenburgischen Straße
zwischen Ballenstedter Straße – Wittelsbacher Straße und Konstanzer
Straße wochentags in der Zeit von 7 – 18 Uhr nur Tempo 30 gefahren werden
dürfe. Außerdem würden die Fahrzeugführer durch das Zeichen 136 StVO (Kinder)
insbesondere auf die querenden Kinder in diesem Bereich hingewiesen. Folglich
müssten die Fahrzeuge diese Querungsstelle in den Verkehrsspitzenzeiten mit
geringeren Geschwindigkeiten und mit besonderer Aufmerksamkeit passieren. Da
auch die Unfalllage in diesem Bereich unauffällig sei, bittet die
Staatssekretärin um Verständnis, wenn zum jetzigen Zeitpunkt kein Erfordernis
für die vom Bezirk vorgeschlagenen Maßnahmen gesehen werde. Das
Bezirksamt bedauert die Entscheidung, bittet jedoch den Beschluss als erledigt
zu betrachten. Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |