Drucksache - 0944/3  

 
 
Betreff: Umsetzung der Gender-Budget-Nutzer/innen-Analyse in das "Gender-Mainstreaming-Umsetzungskonzept" im Produkt 116 der Abteilung Jugend
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Scheffer/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.07.2008 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
30.09.2008 
41. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Gender Mainstreaming Beratung
09.10.2008 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beratung
13.01.2009 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 02.07.2008
Beschlussempfehlung vom 14.01.2009
Beschluss vom 16.01.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.08.2009

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 15.01.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, entsprechend den gleichstellungspolitischen Zielen und der vorliegenden ersten Analyse zum Gender Budgeting in den Produkten Familienunterstützende Hilfen konkrete Maßnahmen zu benennen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2009 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

Die gleichstellungspolitischen Ziele zu den Produkten Familienunterstützende Hilfen (Produktbereich 116) wurden 2008 in einem Workshop von  Mitarbeiterinnen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes (RSD) und des Fachteams mit externer Begleitung nach der Methode der Fachbezogenen Gender Analyse (FGA) konkretisiert.

 

Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im RSD mit einer gendersensiblen Hilfebedarfsanalyse im Rahmen des qualifizierten Hilfeplanverfahrens. Die Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen, Bedürfnisse und geschlechtsspezifischen Bewältigungsformen der Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männer wird im Hilfeplangespräch mit den beteiligten Hilfeadressat/innen, in dem es auch um  die  Entscheidungsfindung über die Hilfeleistungen geht, fachlich vorausgesetzt. Auch die geschlechterdifferenzierte Ausgestaltung von Hilfeangeboten und Betreuungssettings ist ein integrativer Bestandteil dieses Verfahrens. In der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den Freien Trägern der Jugendhilfe ist Geschlechterdifferenzierung eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung bedarfsgerechter Hilfeangebote.

 

Als Maßnahme nach der Methode der FGA wurde in einem weiteren Workshop ein „Kriterienkatalog für eine gendersensible und  gendergerechte Hilfeplanung“ erarbeitet. Dieser Kriterienkatalog wird im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in den entsprechenden Facharbeitsgruppen kommuniziert und steht allen Mitarbeiter/innen des RSD als Handreichung zur Verfügung.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                             Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                  Bezirksstadtrat

 

 

 


 

 
 

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