Drucksache - 0920/3  

 
 
Betreff: Planungschaos beim Kinder- und Jugendschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Dr.Fest 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.06.2008 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 23.06.2008

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Ist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vom Planungschaos des Senats beim Kinder- und Jugendschutz betroffen, und wie wirkt sich das auf den Bezirk aus?

 

2.     Werden den Bezirken zur Zeit 125 oder 92 Stellen für den Bereich "Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche" zugewiesen, oder befindet sich alles noch in der Beratung?

 

3.     Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass die Gesundheitssenatorin einen behördeninternen Kompromiss über die Stellenzuweisungen wieder zurück gezogen hat, und ist der Bezirk oder überhaupt irgendein Bezirk in dieser Sache an der Willensbildung des Senats in dieser Sache beteiligt?

 

4.     Wird der Bezirk in den Jahren 2008 und 2009 Mitarbeiter im Kinder- und Jugendschutz einstellen,  und in welchem Maße kann er dabei auf den "freien Markt" zurückgreifen?

 

5.     Teilt das Bezirksamt die Auffassung der anfragenden Fraktion, dass im Senat der Kinder- und Jugendschutz in die Zwänge der Parteipolitik geraten ist, derweil in der Öffentlichkeit immer wieder Fälle von Kindesmisshandlungen bekannt werden?

 

 

Die Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Ist der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vom Planungschaos des Senats beim Kinder- und Jugendschutz betroffen und wie wirkt sich das auf den Be­zirk aus?

 

Bereits seit Januar 2006 arbeitet eine Arbeitsgruppe “Netzwerk Kinderschutz” unter Fe­derführung der damaligen Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport zum Komplex Kinderschutz. Da erhebliche Defizite im Kinderschutz durch die Arbeitsgruppe erkannt wurden, wurden folgende Bausteine zur Verbesserung zeitnah angekündigt:

 

1.     Gemeinsame AV-Kinderschutz:                           

2.     Ja-Bitte-Bogen

3.     Verordnung über die Untersuchungen durch den ÖGD in Kindertageseinrichtungen des Landes Berlin                                                        

4.     Einlage in den Mutterpass                           

5.     Strukturierte Vorsorgeuntersuchungen.                                         

 

Die Punkte 3-5 werden noch beraten. Lediglich die Gemeinsame AV-Kinderschutz wurde im April 2008 verabschiedet und der Ja-Bitte-Bogen zur Anforderung Anfang Juni 2008 in geburtshilfliche Praxen und Kliniken von der zuständigen Senatsverwaltung verschickt.

 

Die “Gemeinsame Ausführungsvorschrift über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz Jug Ges)” schreibt personalintensive Aufgaben für das Gesundheitsamt fest, wie z.B. die Kontaktaufnahme zu jeder Familie nach Geburt eines Kindes und die Einbindung von zwei Mit­arbeiterinnen/Mitarbeitern zur Risikoeinscheinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

 

Von Schwangeren ausgefüllte “Ja-Bitte-Bögen” werden von der niederge­lassenen Ärzteschaft an die Kinderschutzkoordinatorin des Kinder- und Jugendgesund­heitsdienstes zur weiteren Bearbeitung geschickt. Sie leitet den Abschnitt mit Beratungs­begehren an eine geeignete Stelle im Bezirk, z.B. das Zentrum für sexu­elle Gesundheit und Familienplanung oder einen freier Träger.

 

In der Senatsvorlage zur Verordnung über die Untersuchungen durch den ÖGD in Kindertageseinrichtungen des Landes Berlin soll festgelegt werden, in welchem Umfang 3 ½ bis 4 ½-Jährige Kin­der in Kindertageseinrichtungen untersucht werden sollen. Für diese neue Reihenuntersuchung werden zur Organisation, Durchführung und Doku­mentation Arzthelferinnen benötigt.

 

Die zuständige Senatsverwaltung äußert sich nicht, wie diese zusätzlichen Arbeiten zu erfüllen sind.  Zusätzliche Arzthelferinnen-Stellen werden dazu benötigt, sind bisher jedoch nicht vorgesehen.

 

Anfang 2008 ge­lang es dem Bezirksamt nach monatelangem Ringen, zwei bisher halbtags beschäftigte Arzthelferinnen ganztags zu beschäftigen. Diese Aufstockung entspricht einer Außeneinstellung. Dennoch ist die aktuelle Ausstattung mit Arzthelferinnen nicht ausreichend.

 

Nur durch Umstrukturierungen im Gesundheitsamt konnten zwei Stellen für Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter aus dem Fachbereich Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Erwachsene in den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst verlagert werden. Damit sind die Möglichkeiten leider erschöpft, durch bezirkseigene Maßnahmen die Wahrnehmung der zusätz­lichen Aufgaben zu gewährleisten.

 

Sofern zusätzliches Personal den Bezirken zugesagt würde, bilden die zu beschreitenden Wege bei der Besetzung von Stellen eine weitere Problematik, denn es ist jeweils zu prüfen, ob  die Stelle bezirksintern zur Verfügung steht und besetzbar ist und wenn nicht, ob im Stellenpool geeignetes Personal vorhanden ist.

 

Häufig bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen den Fachressorts und dem Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP), ob eventuell ähnliche Berufsgruppen als geeignet für bestimmte Aufgaben anzusehen sind. Der Stellenpool stellt in der Praxis erst nach mehreren Vorstellungsrunden mit  Mitarbeiterin­nen bzw. Mitarbeitern fest, dass für diesen Einzelfall kein Personal zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Prozess kann sich über Wochen hinziehen.

 

Erst dann kann bei der Senatsfinanzverwaltung ein Antrag auf Außeneinstellung gestellt werden. Auch hier gibt es ggf. mehrere Begründungsschleifen. Wird der Antrag dann posi­tiv entschieden, muss die Stelle ausgeschrieben werden, daran schließt sich ein Auswahl­verfahren mit den entsprechenden Beteiligungsrechten und –fristen der Beschäftigungs­vertretungen an. Ein solches Verfahren zieht sich in der Regel über mehrere Monate und ist äußerst personalintensiv. Bei zeitlich befristet zu besetzenden Stellen(-anteilen) führt dies regelmäßig dazu, dass diese frei bleiben. Im Jugendamt handelt es sich dabei immerhin um ein Volumen von rd. 7,5 % der Beschäftigten.

 

Eine dritte Probelmatik ergibt sich daraus, dass die in Rede stehenden Beschäftigten inzwischen deutlich über 50 Jahre alt sind und die notwendige Weitergabe von Erfahrungen und Mischung mit leistungsstarken und gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fehlt.

 

Zu 2.

Werden den Bezirken zur Zeit 125 oder 92 Stellen für den Bereich “Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche” zugewiesen oder befindet sich alles noch in der Beratung?

 

Wie aus den Verlautbarungen der Presse zu entnehmen ist, hat der Senat in seiner Sit­zung am 17.06.2008 die geforderten zusätzlichen zwei Sozialarbeiterstellen für die Gesund­heitsämter abgelehnt. Die Arbeit soll im Rahmen der bestehenden Stellen durch Umstruukturierung erfolgen.

 

Die Vorlage der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz einer “Verbindlichen Zielstruktur für den öffentlichen Gesundheitsdienst” vom 20.03.2008 sieht für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst für alle Bezirke zusammen 676,75 Soll-Stellen vor. Speziell die Soll-Stellen für Sozialpädagogen/Sozialarbeiter sind bis zum Jahr 2010 von 124 um 5 Stellen auf nur noch 118,77 Stellen zu reduzieren.

 

Andererseits enthält die Vorlage den Hinweis auf die Forderung des Rates der Bürger­meister, auch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst pro Bezirk zwei Stellen in diesem Bereich zu schaffen. Im Text wird von einer Überausstattung in einzelnen Bezirken ausgegangen, die durch Umverteilung innerhalb der Bezirke ausgeglichen werden soll und zusätzliche Stellen entbehrlich werden läßt.

 

Wie mit dem vorhandenen Personal qualitativ hochwertige neue Aufgaben zu erfüllen sind, insbesondere für die Vorsorgeuntersuchungen ein Einladungs- und Erinne­rungsinstrument geplant ist, ist noch immer nicht geklärt. Den Sozialarbeiterinnen und So­zialarbeitern des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes werden damit nochmals neue Aufgabenbereiche zugewiesen.

 

Für den therapeutischen Dienst, der die ambulante therapeuti­sche Versorgung behinderter und schwer behinderter Kinder insbesondere im Schulbereich zu gewährleisten hat, werden die 181,5 Therapeutenstellen aus dem Jahr 2008 im Jahr 2010 auf Null gesetzt, da ein komplettes Outsourcing geplant ist.

 

Auf einer großen Elternversammlung in einer Behindertenschule in Lichtenberg nahm Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff auf massive Elternproteste hin seine Pläne zurück. Bei einem Gespräch am 22.04.2008 mit dem Sprecher der Amtsärzte und dem Sprecher der Therapeuten erklärte Herr Dr. Hoff, er sei nunmehr gegen eine Verlagerung des therapeutischen Dienstes an freie Träger. Er kün­digte zeitnah eine entsprechende Vorlage gegen die Verlagerung an. Auf Nachfrage wurde dem Bezirksamt am 11.06.2008 mitgeteilt, dass noch keine Vorlage gegen die Verlagerung erarbeitet sei.

 

Zu 3.

Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass die Gesundheitssenatorin einen behördeninternen Kompromiss über die Stellenzuweisungen wieder zurückge­zogen hat und ist der Bezirk oder überhaupt irgendein Bezirk in dieser Sache an der Willensbildung des Senats in dieser Sache beteiligt?

 

Zu einem behördeninternen Kompromiss über die Stellenzuweisungen ist dem Bezirksamt nichts bekannt. Die unterschiedlichen Zahlen zur Ausstattung mit Sozialarbeiterstellen in den Bezirken resultieren aus der Vorlage im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses im Jahr 2006. In dieser Vorlage ist sowohl die Zahl von 125 Stellen als auch die geringere Zahl von 92 enthalten. In den Gesprächen der Senatsverwaltunge für Gesundheit und für Finanzen wurde versucht, eine Klärung herbeizuführen. Aus der Sitzung des Senats am 17.06.2008 wurde bekannt, dass sich die Sicht des Finanzsenators durchgesetzt hat, die keine zusätzlichen Stellen für erforderlich hält. Die Arbeit soll im Rahmen der bestehenden Stellen durch Umstruukturierung erfolgen.

 

Die Bezirke sind seit April 2008 an den Planungen des Senats beteiligt, da Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter verschiedener Gesundheitsämter an der Konzeption eines sog. Mus­tergesundheitsamtes mitarbeiten. Unter Anleitung einer externen Beratungsfirma soll eine einheitliche Grundstruktur eines Gesundheitsamtes auf Grundlage des Gesundheitsdienst­reformgesetzes mit den Zielen eines effizienten Personaleinsatzes, Einführung eines Plan-Mengen-Verfahrens, Realisierung von Synergieeffekten und Bür­gerfreundlichkeit im Sinne einer einheitlichen Ämterstruktur erarbeitet werden. Im September 2008 soll die Struktur eines Musteramtes erstmals präsentiert werden. Eine Umsetzung ist bis 2015 ge­plant.

 

Es ist bisher unklar, wie die Umsetzung erfolgen soll und wie bei einer Budgetierung über die Kosten-Leistungs-Rechnung diese Stellenausstattung längerfristig in den Bezirken verbleiben kann.

 

Zu 4.

Wird der Bezirk in den Jahren 2008 und 2009 Mitarbeiter im Kinder- und Jugend­schutz einstellen und in welchem Maße kann er dabei auf den “freien Markt” zu­rückgreifen?

 

Gemäß der “Vorlage einer verbindlichen Zielstruktur für den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlin” wurden bis zur Festlegung einer abgestimmten Zielzahl für den ÖGD im Land Berlin folgende Außeneinstellungen zugelassen:

 

Für das Jahr 2008 sind für alle Bezirke 29,5 Außeneinstellungen genehmigt, für das Jahr 2009 5,5 Außeneinstellungen. Die Berechnungen berücksichtigen lediglich die zu erwartenden Alterabgänge, jedoch nicht ein Ausscheiden durch Tod oder Krankheit.

 

Grundlage der Entscheidung über Außeneinstellungen war eine Analyse der Personalstruktur anhand der von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführten Personalstandserhebung in den Bezirken. Dabei wurde schwerpunktmäßig das medizinische Personal (Ärzteschaft sowie Psychologinnen und Psychologen) untersucht.

 

Die Bezirke müssen entsprechende Anträge auf Außeneinstellungen stellen, so dass eine Konkurrenzsituation unter den Bezirke entsteht.

 

Zahlen zu Außeneinstellungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes liegen nicht vor, da der Senat von ausreichenden Stellen ausgeht.

 

Für alle Jugendämter ist absehbar, dass derzeit 45 Sozialarbeiter vakant sind, 72 werden im nächsten Jahr frei, so dass dringend ein Einstellungskorridor von 50 pro Jahr erforder­lich ist.

 

Das heißt, es muss kurzfristig zu Festlegungen kommen, wie das Verfahren (insbesondere bei zeitlich befristeten) Einstellungen verschlankt werden kann und wie Planungssicherheit für die Besetzung der jetzt und absehbar in Kürze vakanten Stellen einschließlich entspre­chender Außeneinstellungen hergestellt werden kann. Dazu ist eine generelle Regelung mit dem ZeP zumindest für die Besetzung von zeitlich befristet frei werdenden Stellenan­teilen, z.B. halben oder Viertel-Stellen, sowie von ganzen Stellen für kurze Zeiträume von bis zu zwei Jahren, notwendig. Sofern der ZeP innerhalb eines festgelegten Zeitraums kein geeig­netes Personal zur Verfügung stellen kann, sollte die Genehmigung zur Außeneinstellung als erteilt gelten.

 

Zu 5.

Teilt das Bezirksamt die Auffassung der anfragenden Fraktion, dass im Senat der Kinder- und Jugendschutz in die Zwänge der Parteipolitik geraten ist, derweil in der Öffentlichkeit immer wieder Fälle von Kindesmisshandlungen bekannt wer­den?

 

Mit Beginn der Berlin weiten Hotline Kinderschutz und den entsprechenden bezirklichen Krisentelefonnummern (in Charlottenburg-Wilmersdorf 9029-15555) verbunden mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit im Mai 2007 haben die Hinweise aus der Bevölke­rung, durch die Polizei, aus Schulen und anderen Einrichtungen deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei weniger um eine Zunahme von Kindeswohlge­fährdungen handelt, als eher um erfreulich erhöhte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Die Zahl aller Meldungen ergab

 

2006                            160

2007                            300

2008                            140 (bis Mitte Juni).

 

Rund 23 % der Meldungen erreichen den Bezirk über die Hotline bzw. den Notdienst.

 

Alle anderen Hinweise gehen direkt im Bezirk ein, die meisten nicht über die Krisentele­fonnummer, sondern direkt in den regionalen sozialpädagogischen Diensten.

 

In nur 10 bis 15 % der Fälle hat sich eine Gefährdung nicht bestätigt.

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind derweil in einer Situation, in der viele ihre Belas­tungsgrenzen überschritten haben.

 

Zur Erinnerung in der Drs. 2074/2 ist auf der Grundlage der Zahlen von 2006 für den RSD eine Mindestzahl von 53 Vollzeitstellen festgestellt worden, unter der Annahme, dass diese zu ca. 50 % kinderschutzrelevante Aufgaben wahrnehmen. Die Zahl der Meldungen hat sich aber fast verdoppelt und von den 53 Stellen sind derzeit 6 nicht besetzt. Einziger Lichtblick ist derzeit, dass die 2 zusätzlichen Stellen für die Koordinationsaufgaben Kin­derschutz im Jugendamt nunmehr von außen besetzt werden können. Über die Wertigkeit der Stellen konnte mit der Senatsfinanzverwaltung allerdings noch keine Klarheit herge­stellt werden. Die Wertigkeit der genehmigten Außeneinstellungen weicht von den beste­henden Wertigkeiten der zu besetzenden Stellen ab.

 

In der Tat ist es für das Verfahren nicht hilfreich, dass die Besetzung von Stellen auch zu einer Auseinandersetzung zwischen den den Senat stellenden Fraktionen geworden ist. Die ewig lange Bearbeitungsdauer des Senats gleicht einem Trauerspiel.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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