Drucksache - 0001/2
Die BVV beschließt: Die Geschäftsordnung für die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (nach § 8 Abs. 1 BezVG) wird in der vorliegenden Fassung angenommen. Begründung: § 8 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes sieht die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung vor. Die BVV
möge beschließen: Die
Geschäftsordnung für die Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf (nach § 8 Abs. 1 BezVG) wird in der vorliegenden
Fassung angenommen. Begründung: § 8 Abs.
1 des BezVG sieht die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung vor. Anlagen: |
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