Drucksache - 0905/3  

 
 
Betreff: Biodiversität
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Ludwig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.06.2008 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
26.06.2008 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.07.2008 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 10.06.2008
2. Version vom 30.06.2008
3. Version vom 11.07.2008
4. Version vom 23.09.2008

Die BVV möge beschließen:

Drucksache

der Bezirksverordnetenversammlung

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Nr. 0905 /3

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin                     Berlin, den     .03.2010

Abt. Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr                                         15746               

 

V

1.

Biodiversität

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 10.07.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die von der Bundesregierung vorge­legte nationale Biodiversitätsstrategie in Charlottenburg-Wilmersdorf umgesetzt wer­den kann und mit welchen konkreten Maßnahmen der Verlust von Arten, von Öko­systemen und der genetischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 gestoppt werden soll. In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt aufgefordert, der Initiative "Countdown 2010" der Weltnaturschutzorganisation IUCN beizutreten und sich dabei konkrete Selbstverpflichtungen zum Schutz der Biodiversität aufzuerlegen.

 

Der BVV ist bis zum 30. September 2008 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der Schutz der biologischen Vielfalt gehört zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi­cherheit hat die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologi­sche Vielfalt (Convention on Biological Diversity\CBD) im Frühjahr diesen Jahres ausgerichtet. Die Bundesrepublik ist seit 1993 einer der 190 Vertragspartner der CBD. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wurde am 07.11.2007 vom Bundeskabinett beschlossen und umfasst u. a. eine Reihe von Aktionsfeldern, die ihrem Wesen nach jedoch relativ stark auf Themen und Probleme der Flächenstaa­ten bzw. zum Teil auch der Entwicklungszusammenarbeit bezogen sind.

 

Das Bezirksamt ist der Initiative “Countdown 2010” beigetreten und hat auch an der für Berlin zentralen Veranstaltung am 22.05.2008 am Alexanderplatz teilgenommen. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich danach verpflichtet, den Schutz der Gebäude bewohnenden Tierarten fortzuführen und weiter zu entwickeln. Diese Zu­sage steht selbstverständlich unter dem Haushaltsvorbehalt (Personal- und Sach­mittelressourcen). Die Auswahl der Gebäudebrüter ist darin begründet, dass der Be­zirk in wesentlichen Teilen innerstädtische Strukturen ausweist, hier zahlreiche Ge­bäudebrüter vorkommen und diese durch Bautätigkeit stark in Mitleidenschaft gezo­gen werden können. Auf der anderen Seite ist der Schutz von Niststätten bzw. die Schaffung von Alternativstandorten dann relativ wenig aufwändig und wenig konfliktträchtig, wenn man um diese Vorkommen früh genug weiß.

 

Gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Tierarten mit wenigen Ausnahmen besonders geschützt. Zu den Ausnahmen zählen u.a. die Gemeine und die Deutsche Wespe sowie die Stadttaube. Der Schutz der Niststätten beginnt dann, wenn das Tier einen Ort als Brutstätte gewählt hat und endet, wenn die Lebensstätte ihre Funktion wieder verloren hat. Ganzjähriger Schutz besteht jedoch für Nester, die von bestimmten Arten wie der Mehlschwalbe, Haussperling, Mauersegler oder Fle­dermaus im nächsten Jahr wieder besiedelt werden. Das Umweltamt als untere Na­turschutzbehörde ist die zuständige Vollzugsbehörde. Die untere Naturschutzbe­hörde nimmt diese Aufgabe seit Inkrafttreten der Rechtsvorschriften war. Von der obersten Naturschutzbehörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) kann eine Befreiung vom Zerstörungsverbot erteilt werden, wenn z.B. wegen einer Fassaden­renovierung die Entfernung von Nestern unumgänglich ist. Die Befreiung wird mit der Auflage verbunden, später Ersatz für die zerstörten Nester zu schaffen.

 

Maßnahmen zum Gebäudebrüterschutz

 

Durch Erhebungen des Umweltamtes wurden im Zuge von Ortsbesichtigungen zahl­reiche neue Gebäudebrüter-Standorte erfasst oder bekannte Standorte bestätigt. Damit sind jetzt über 1100 weitgehend überprüfte Gebäudebrüter-Standorte (Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten) im Bezirk bekannt.

 

Etwa 40 mal pro Jahr werden diese eigenen Beobachtungen oder Hinweise aus der Bevölkerung aufgrund von Anfragen oder präventiv bei neugestellten Bauanträgen bzw. –anzeigen den verantwortlichen Hausverwaltungen/Hauseigentümern schriftlich mitgeteilt und die Rechtslage erläutert, die bei möglichen Veränderungen am Gebäude zu beach­ten sind.

 

Das Interesse der Bevölkerung hat erfreulicherweise durch Information und Doku­mentationen in den Medien sowie durch die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf (z.B. Ausstellung Turmfalke - Vogel des Jahres 2007) enorm zugenommen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                                            Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 

 

2.       Übertrag in ALLRIS

3.       Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 30.09.08

4.       Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.       Kopie ab an Um 2

6.       Listen not.

7.       SozSekrAbl.

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                                            EU SozAbtL‘in


 

 
 

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