Drucksache - 0905/3
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Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf Nr. 0905 /3 Vorlage zur Kenntnisnahme
Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Berlin,
den .03.2010 Abt.
Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr 15746 V 1. Biodiversität Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 10.07.2008 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt
zu prüfen, wie die von der Bundesregierung vorgelegte nationale
Biodiversitätsstrategie in Charlottenburg-Wilmersdorf umgesetzt werden kann
und mit welchen konkreten Maßnahmen der Verlust von Arten, von Ökosystemen und
der genetischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 gestoppt werden soll. In diesem
Zusammenhang wird das Bezirksamt aufgefordert, der Initiative "Countdown
2010" der Weltnaturschutzorganisation IUCN beizutreten und sich dabei
konkrete Selbstverpflichtungen zum Schutz der Biodiversität aufzuerlegen. Der BVV ist bis zum 30. September 2008 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Der Schutz der biologischen Vielfalt gehört zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity\CBD) im Frühjahr diesen Jahres ausgerichtet. Die Bundesrepublik ist seit 1993 einer der 190 Vertragspartner der CBD. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wurde am 07.11.2007 vom Bundeskabinett beschlossen und umfasst u. a. eine Reihe von Aktionsfeldern, die ihrem Wesen nach jedoch relativ stark auf Themen und Probleme der Flächenstaaten bzw. zum Teil auch der Entwicklungszusammenarbeit bezogen sind. Das Bezirksamt ist der Initiative “Countdown 2010” beigetreten und hat auch an der für Berlin zentralen Veranstaltung am 22.05.2008 am Alexanderplatz teilgenommen. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich danach verpflichtet, den Schutz der Gebäude bewohnenden Tierarten fortzuführen und weiter zu entwickeln. Diese Zusage steht selbstverständlich unter dem Haushaltsvorbehalt (Personal- und Sachmittelressourcen). Die Auswahl der Gebäudebrüter ist darin begründet, dass der Bezirk in wesentlichen Teilen innerstädtische Strukturen ausweist, hier zahlreiche Gebäudebrüter vorkommen und diese durch Bautätigkeit stark in Mitleidenschaft gezogen werden können. Auf der anderen Seite ist der Schutz von Niststätten bzw. die Schaffung von Alternativstandorten dann relativ wenig aufwändig und wenig konfliktträchtig, wenn man um diese Vorkommen früh genug weiß.
Gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Tierarten mit wenigen Ausnahmen besonders geschützt. Zu den Ausnahmen zählen u.a. die Gemeine und die Deutsche Wespe sowie die Stadttaube. Der Schutz der Niststätten beginnt dann, wenn das Tier einen Ort als Brutstätte gewählt hat und endet, wenn die Lebensstätte ihre Funktion wieder verloren hat. Ganzjähriger Schutz besteht jedoch für Nester, die von bestimmten Arten wie der Mehlschwalbe, Haussperling, Mauersegler oder Fledermaus im nächsten Jahr wieder besiedelt werden. Das Umweltamt als untere Naturschutzbehörde ist die zuständige Vollzugsbehörde. Die untere Naturschutzbehörde nimmt diese Aufgabe seit Inkrafttreten der Rechtsvorschriften war. Von der obersten Naturschutzbehörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) kann eine Befreiung vom Zerstörungsverbot erteilt werden, wenn z.B. wegen einer Fassadenrenovierung die Entfernung von Nestern unumgänglich ist. Die Befreiung wird mit der Auflage verbunden, später Ersatz für die zerstörten Nester zu schaffen. Maßnahmen zum Gebäudebrüterschutz Durch Erhebungen des Umweltamtes wurden im Zuge von Ortsbesichtigungen zahlreiche neue Gebäudebrüter-Standorte erfasst oder bekannte Standorte bestätigt. Damit sind jetzt über 1100 weitgehend überprüfte Gebäudebrüter-Standorte (Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten) im Bezirk bekannt. Etwa 40 mal pro Jahr werden diese eigenen Beobachtungen oder Hinweise aus der Bevölkerung aufgrund von Anfragen oder präventiv bei neugestellten Bauanträgen bzw. –anzeigen den verantwortlichen Hausverwaltungen/Hauseigentümern schriftlich mitgeteilt und die Rechtslage erläutert, die bei möglichen Veränderungen am Gebäude zu beachten sind. Das Interesse der Bevölkerung hat erfreulicherweise durch Information und Dokumentationen in den Medien sowie durch die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf (z.B. Ausstellung Turmfalke - Vogel des Jahres 2007) enorm zugenommen. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin 2.
Übertrag in ALLRIS 3.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für
BA-Sitzung am 30.09.08 4.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5.
Kopie ab an Um 2 6.
Listen not. 7.
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