Drucksache - 0901/3  

 
 
Betreff: Sport und Spiel kontra Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Engelmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.06.2008 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Wie viele Lärmbeschwerden von Anwohnern hat es in 2006, 2007 und 2008 bisher insgesamt gegeben?

 

2.      Wie viele Beschwerden bezogen sich dabei auf

 

a) Spielplätze

b) Bolzplätze

c) Sportplätze

d) Freibäder

e) Schulhöfe?

 

 

3.      Welche betroffenen Plätze wurden aufgrund von Anwohnerbeschwerden teilweise oder ganz stillgelegt bzw. mit welchen Maßnahmen wurde die Schließung verhindert?

 

4.      Wie beurteilt das Bezirksamt die Entwicklung der Beschwerdezahlen und welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, z.B. durch bauliche Maßnahmen Abhilfe zu schaffen?

 

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1.      Wie viele Lärmbeschwerden von Anwohnern hat es in 2006, 2007 und 2008 bis­her insgesamt gegeben?

 

und

 

2.      Wie viele Beschwerden bezogen sich dabei auf

 

a)     Spielplätze

b)     Bolzplätze

c)     Sportplätze

d)     Freibäder

e)     Schulhöfe?

 

Es wird im Bezirksamt keine zentrale Statistik über Lärmbeschwerden geführt. Vielmehr werden entsprechend der Zuständigkeit in den jeweils als Ordnungsbehörde bzw. als Betreiber zuständigen Ämtern nur z. T. dezentral Erhebungen nach unterschiedlichen Verfahren bzw. Zwecken vorgenommen. Lärmbeschwerden für die nicht das Bezirksamt, sondern andere Behörden zuständig sind (z. B. Baulärm, Flug-, Bahn-, Verkehrslärm an übergeordneten Straßen, etc.) werden hier nicht erfasst.

 

Die Übersicht über die Ämter ergibt hinsichtlich der Anzahl der Lärmbeschwerden im Be­zirk insgesamt folgendes Bild:

 

Umweltamt (anlagenbezogener Lärm und Veranstaltungen)

 

                                           2006: 274

                                           2007: 474

                                           2008: 188 (Stand: 13.06.08)

 

Wirtschafts- und Ordnungsamt (Haus- und Nachbarschaftslärm, Gaststättenlärm)

 

Hier werden keine gesonderten Statistiken über die Arten der einzelnen Lärmbeschwerden geführt. Monatlich gehen zwischen 15 – 40 Beschwerden ein, die sich im Regelfall auf Haus- und Nachbarschaftslärm, Störungen durch Veranstaltungen oder Gaststätten be­ziehen.

 

Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (haustechnische Anlagen und bauliche Mängel an Woh­nungen)

 

Lärmbeschwerden werden statistisch nicht erfasst.

 

Spiel-, Bolz-, Sportplatz-, Freibad-, Schulhoflärm:

a)     Spielplätze, b)Bolzplätze c) Sportplätze

 

Eine statistische Auswertung der Fallzahlen unterteilt in die unterschiedlichen Lärmquellen resp. Standorte und verteilt auf die Jahre ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Ba­sis der statistischen Erfassung beim Umweltamt ist die Kosten- und Leistungsrechnung für das jeweilige Produkt. Dieses kennt keine Unterscheidung in einzelne Verursachergrup­pen, sondern nur die Gesamtzahl aller Vorgänge zu Anlagen. Unter die sogenannten nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Immissionsschutzrechtes, bei denen Vorgänge wie die Verfolgung von Beschwerden hier gezählt werden, fallen alle Arten von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben, technische Aggregate, Geräte und Maschinen, Versammlungsorte, Gaststätten, aber auch Sport- und Freizeiteinrichtungen.

 

Spielplätze unterliegen nicht den Bestimmungen der TA Lärm oder anderer immissions­schützen; es gehen jedoch im Durchschnitt drei bis vier Anfragen pro Jahr ein. Für die ins­gesamt 37 Bolzplätze im Bezirk liegt die Anzahl der Beschwerden pro Jahr bei sechs bis acht. Zu einem Bolzplatz liegt seit kurzem eine Klage vor (Aschaffenburger Straße/Barbarossastraße), zu einem weiteren ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (s. Antwort zu Frage 3). Bei Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung gab es 2006 drei Beschwerden, 2007 und 2008 jeweils eine Beschwerde.

 

Umwelt- und Sportausschuss der BVV werden routinemäßig seit Jahren aufgrund eines BVV-Beschlusses über Sportlärmbeschwerden informiert. Unter Sportlärm werden dabei Beschwerden über Bolz- und Sportplätze sowie andere Einrichtungen, die der 18. BimSchVO unterliegen (z. B. kommerzielle Sportanbieter), verstanden.

 

Der Anteil der Beschwerden, der sich auf Sport- bzw. Freizeitlärm bezieht, ist absolut – insbesondere im Vergleich zu anderen Verursachern wie Gewerbe, Lieferer, Gaststätten, technische Anlagen, Haus- und Nachbarschaftslärm oder aber im Vergleich zu Zuständig­keiten in anderen Behörden - als sehr gering zu betrachten und betrifft in 2008 geschätzt weniger als 10 Fälle. Bei den gelegentlich bundesweit durchgeführten Befragungen der Bevölkerung zur Lärmbetroffenheit liegt Verkehrslärm weit vor allen anderen Verursa­chern.

 

d) Freibäder

Hier ist von keinen Beschwerden berichtet worden.

 

e) Schulhöfe

Beschwerden von Anwohnern von Schulgrundstücken über Schülerlärm werden vom Schulträger nicht statistisch erfasst. Erfahrungsgemäß gehen dort derartige Beschwerden oder Anfragen in einer Größenordnung von 2 – 5 Fällen jährlich ein.

 

3.      Welche betroffenen Plätze wurden aufgrund von Anwohnerbeschwerden teil­weise oder ganz stillgelegt bzw. mit welchen Maßnahmen wurde die Schlie­ßung verhindert?

 

Gemäß des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2006 muss der Bolzplatz in der Eosanderstraße 6 mit seinen Baulichkeiten entfernt werden. Gegen dieses Urteil hat der Bezirk Rechtsmittel eingelegt. Bis zur Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht darf der Bolzplatz mit zeitlichen Einschränkungen nach wie vor genutzt werden. Die zeitlichen Einschränkungen ergeben sich durch die einstweilige Anordnung VG Berlin vom 24. Juni 2004, bestätigt durch OVG Berlin: Öffnung nur Montag-Freitag 7.00-19.00 Uhr und Sams­tag 7.00-13.00 Uhr.

 

Der Bezirk war bereits im Vorfeld durch abendlichen Verschluss einerseits und durch bau­liche Maßnahmen (Überdachung des Platzes, klirrsichere Zäune, sandverfüllte Fußball­torte) andererseits auf die Belange der Anwohner eingegangen. Andere Bolz- oder Spiel­plätze sind nicht von Einschränkungen der Nutzungszeiten betroffen.

 

Sofern Lärmmessungen durch das Umweltamt erfolgt sind, wurden basierend auf den Messergebnissen ggf. mit dem Anlagenbetreiber Vereinbarungen zur Lärmreduktion ge­troffen (z.B. mit Einschränkungen der Betriebszeiten, Einpegelung zentraler Beschal­lungsanlagen, Verzicht auf musikalische Untermalung).

 

Bei Beschwerden über Schulhöfe informiert der Schulträger die Schulleitung und bittet um Kontaktaufnahme zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen. Bisher muss­ten noch keine Schulhöfe wegen Beschwerden über Schüler/innenlärm stillgelegt werden.

 

Das Jugendamt ist wegen des Kleinfeldsportplatzes des Hauses der Jugend “Anne Frank” in re­gem telefonischem Kontakt mit einer Anwohnerin. In einigen Fällen wurde während des laufenden Betriebes auf telefonische Hinweise von Anwohnern der Lärm direkt vor Ort unterbunden.

 

4.      Wie beurteilt das Bezirksamt die Entwicklung der Beschwerdezahlen und welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, z.B. durch bauliche Maßnahmen Abhilfe zu schaffen?

 

Das Bezirksamt nimmt das Thema sehr ernst. Es misst den in der Anfrage genann­ten Nutzungsarten aus gesundheitlichen, sozialen, pädagogischen und sportlichen As­pekten einen hohen Stellenwert zu (s. Antwort auf die KA 0377/3). Grundsätzlich bemüht sich das Bezirksamt trotz sehr knapper Ressourcen darum, ein ausreichendes Angebot an ent­sprechenden Flächen vorzuhalten.

 

Die Beschwerden sind seit Jahren auf konstant niedrigem Niveau. Das Bezirksamt sieht darin einen Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen nach Überprüfung schriftlicher bzw. mündlicher Anwohnerbeschwerden über Lärm auf Bolzplätzen, diese Anlagen in den Abendstunden zu verschließen. Dies erfolgt immer zeitnah, nach Montage entsprechender abschließbarer Tore.

 

Bei den betreffenden Plätze handelt es sich im einzelnen um:

 

Bolzplatz Wielandstraße 10, Bolzplatz Cauerstraße 19, Bolzplatz Olbersstraße 23/Gallesteig, Bolzplatz Bonhoeffer Ufer 1, Bolzplatz Eosanderstraße 6, Bolzplatz Pfalz­burger Straße 19 c, Bolzplatz Habermannplatz, Bolzplatz Fürstenplatz, Bolzplatz Aschaf­fenburger Straße 21 – 22, Kinderspielplatz Bamberger Straße 25, Spielplatz Nikolsburger Straße 6, Bolzplatz Pariser Straße 10.

 

Des weiteren werden Bolzplätze im innerstädtischen Bereich, die im Rahmen bezirklicher Umbaumaßnahmen erneuert werden, generell in den Schließdienst aufgenommen. Be­schwerden an diesen Standorten entfallen dann (Bolzplatz Gervinusstraße, etc.)

 

Von den 37 Bolzplätze werden 12 von einem Schließdienst geschlossen.

 

Auch durch den Einbau lärmmindernder Beläge (Rindenmulch oder Häcksel, etc.) sowie schallschluckender Bolzplatztore gehen die Beschwerden der Anwohner zurück oder blei­ben gänzlich aus.

 

Die vom Bezirksamt ermittelte Zahl der Beschwerden (s. Antwort zu 1 und 2) gibt kei­nen Anlass zu besonderer Besorgnis. Wenn die Anzahl der diesbezüglichen Beschwerden ins Verhältnis zu anderen Lärmquellen gesetzt werden, ist ihr Anteil sogar ausgesprochen klein. Allerdings ist sich das Bezirksamt auch der anhängigen Klage bzw. des vorliegenden Urteils zu zwei Bolzplätzen bewußt (Aschaffenburger Straße/Barbarossast­raße und Eosanderstraße).

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 
 

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