Drucksache - 0901/3
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Wie viele Lärmbeschwerden von
Anwohnern hat es in 2006, 2007 und 2008 bisher insgesamt gegeben? 2. Wie viele Beschwerden bezogen sich
dabei auf a) Spielplätze b) Bolzplätze c) Sportplätze d) Freibäder e) Schulhöfe? 3. Welche betroffenen Plätze wurden
aufgrund von Anwohnerbeschwerden teilweise oder ganz stillgelegt bzw. mit
welchen Maßnahmen wurde die Schließung verhindert? 4. Wie beurteilt das Bezirksamt die
Entwicklung der Beschwerdezahlen und welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt,
z.B. durch bauliche Maßnahmen Abhilfe zu schaffen? 1.
Wie viele Lärmbeschwerden von Anwohnern hat es in 2006, 2007 und 2008
bisher insgesamt gegeben? und 2.
Wie viele Beschwerden bezogen sich dabei auf a)
Spielplätze b)
Bolzplätze c)
Sportplätze d)
Freibäder e)
Schulhöfe? Es wird im Bezirksamt keine zentrale Statistik über Lärmbeschwerden geführt. Vielmehr werden entsprechend der Zuständigkeit in den jeweils als Ordnungsbehörde bzw. als Betreiber zuständigen Ämtern nur z. T. dezentral Erhebungen nach unterschiedlichen Verfahren bzw. Zwecken vorgenommen. Lärmbeschwerden für die nicht das Bezirksamt, sondern andere Behörden zuständig sind (z. B. Baulärm, Flug-, Bahn-, Verkehrslärm an übergeordneten Straßen, etc.) werden hier nicht erfasst. Die
Übersicht über die Ämter ergibt hinsichtlich der Anzahl der Lärmbeschwerden im
Bezirk insgesamt folgendes Bild: Umweltamt
(anlagenbezogener Lärm und Veranstaltungen) 2006:
274 2007:
474 2008:
188 (Stand: 13.06.08) Wirtschafts- und Ordnungsamt (Haus-
und Nachbarschaftslärm, Gaststättenlärm) Hier werden keine gesonderten Statistiken über die Arten der
einzelnen Lärmbeschwerden geführt. Monatlich gehen zwischen 15 – 40
Beschwerden ein, die sich im Regelfall auf Haus- und Nachbarschaftslärm,
Störungen durch Veranstaltungen oder Gaststätten beziehen. Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (haustechnische Anlagen und
bauliche Mängel an Wohnungen) Lärmbeschwerden werden statistisch nicht erfasst. Spiel-, Bolz-, Sportplatz-, Freibad-, Schulhoflärm: a)
Spielplätze,
b)Bolzplätze c) Sportplätze Eine statistische Auswertung der
Fallzahlen unterteilt in die unterschiedlichen Lärmquellen resp. Standorte und
verteilt auf die Jahre ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Basis der
statistischen Erfassung beim Umweltamt ist die Kosten- und Leistungsrechnung
für das jeweilige Produkt. Dieses kennt keine Unterscheidung in einzelne
Verursachergruppen, sondern nur die Gesamtzahl aller Vorgänge zu Anlagen.
Unter die sogenannten nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des
Immissionsschutzrechtes, bei denen Vorgänge wie die Verfolgung von Beschwerden
hier gezählt werden, fallen alle Arten von kleinen und mittleren
Gewerbebetrieben, technische Aggregate, Geräte und Maschinen, Versammlungsorte,
Gaststätten, aber auch Sport- und Freizeiteinrichtungen. Spielplätze
unterliegen nicht den Bestimmungen der TA Lärm oder anderer immissionsschützen;
es gehen jedoch im Durchschnitt drei bis vier Anfragen pro Jahr ein. Für die
insgesamt 37 Bolzplätze im Bezirk liegt die Anzahl der Beschwerden pro Jahr
bei sechs bis acht. Zu einem Bolzplatz liegt seit kurzem eine Klage vor
(Aschaffenburger Straße/Barbarossastraße), zu einem weiteren ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Berlin (s. Antwort zu Frage 3). Bei Einrichtungen der
Jugend- und Familienförderung gab es 2006 drei Beschwerden, 2007 und 2008
jeweils eine Beschwerde. Umwelt- und
Sportausschuss der BVV werden routinemäßig seit Jahren aufgrund eines
BVV-Beschlusses über Sportlärmbeschwerden informiert. Unter Sportlärm werden
dabei Beschwerden über Bolz- und Sportplätze sowie andere Einrichtungen, die
der 18. BimSchVO unterliegen (z. B. kommerzielle Sportanbieter), verstanden. Der Anteil
der Beschwerden, der sich auf Sport- bzw. Freizeitlärm bezieht, ist absolut
– insbesondere im Vergleich zu anderen Verursachern wie Gewerbe,
Lieferer, Gaststätten, technische Anlagen, Haus- und Nachbarschaftslärm oder
aber im Vergleich zu Zuständigkeiten in anderen Behörden - als sehr gering zu
betrachten und betrifft in 2008 geschätzt weniger als 10 Fälle. Bei den
gelegentlich bundesweit durchgeführten Befragungen der Bevölkerung zur
Lärmbetroffenheit liegt Verkehrslärm weit vor allen anderen Verursachern. d)
Freibäder Hier ist
von keinen Beschwerden berichtet worden. e)
Schulhöfe Beschwerden
von Anwohnern von Schulgrundstücken über Schülerlärm werden vom Schulträger
nicht statistisch erfasst. Erfahrungsgemäß gehen dort derartige Beschwerden
oder Anfragen in einer Größenordnung von 2 – 5 Fällen jährlich ein. 3. Welche betroffenen Plätze wurden
aufgrund von Anwohnerbeschwerden teilweise oder ganz stillgelegt bzw. mit
welchen Maßnahmen wurde die Schließung verhindert? Gemäß des
Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2006 muss der Bolzplatz in
der Eosanderstraße 6 mit seinen Baulichkeiten entfernt werden. Gegen dieses
Urteil hat der Bezirk Rechtsmittel eingelegt. Bis zur Klärung vor dem
Oberverwaltungsgericht darf der Bolzplatz mit zeitlichen Einschränkungen nach
wie vor genutzt werden. Die zeitlichen Einschränkungen ergeben sich durch die
einstweilige Anordnung VG Berlin vom 24. Juni 2004, bestätigt durch OVG Berlin:
Öffnung nur Montag-Freitag 7.00-19.00 Uhr und Samstag 7.00-13.00 Uhr. Der Bezirk
war bereits im Vorfeld durch abendlichen Verschluss einerseits und durch bauliche
Maßnahmen (Überdachung des Platzes, klirrsichere Zäune, sandverfüllte Fußballtorte)
andererseits auf die Belange der Anwohner eingegangen. Andere Bolz- oder Spielplätze
sind nicht von Einschränkungen der Nutzungszeiten betroffen. Sofern
Lärmmessungen durch das Umweltamt erfolgt sind, wurden basierend auf den
Messergebnissen ggf. mit dem Anlagenbetreiber Vereinbarungen zur Lärmreduktion
getroffen (z.B. mit Einschränkungen der Betriebszeiten, Einpegelung zentraler
Beschallungsanlagen, Verzicht auf musikalische Untermalung). Bei
Beschwerden über Schulhöfe informiert der Schulträger die Schulleitung und
bittet um Kontaktaufnahme zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen.
Bisher mussten noch keine Schulhöfe wegen Beschwerden über Schüler/innenlärm
stillgelegt werden. Das
Jugendamt ist wegen des Kleinfeldsportplatzes des Hauses der Jugend “Anne
Frank” in regem telefonischem Kontakt mit einer Anwohnerin. In einigen
Fällen wurde während des laufenden Betriebes auf telefonische Hinweise von
Anwohnern der Lärm direkt vor Ort unterbunden. 4. Wie beurteilt das Bezirksamt die
Entwicklung der Beschwerdezahlen und welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt,
z.B. durch bauliche Maßnahmen Abhilfe zu schaffen? Das
Bezirksamt nimmt das Thema sehr ernst. Es misst den in der Anfrage genannten
Nutzungsarten aus gesundheitlichen, sozialen, pädagogischen und sportlichen Aspekten
einen hohen Stellenwert zu (s. Antwort auf die KA 0377/3). Grundsätzlich bemüht
sich das Bezirksamt trotz sehr knapper Ressourcen darum, ein ausreichendes
Angebot an entsprechenden Flächen vorzuhalten. Die
Beschwerden sind seit Jahren auf konstant niedrigem Niveau. Das
Bezirksamt sieht darin einen Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen nach
Überprüfung schriftlicher bzw. mündlicher Anwohnerbeschwerden über Lärm auf
Bolzplätzen, diese Anlagen in den Abendstunden zu verschließen. Dies erfolgt
immer zeitnah, nach Montage entsprechender abschließbarer Tore. Bei den
betreffenden Plätze handelt es sich im einzelnen um: Bolzplatz
Wielandstraße 10, Bolzplatz Cauerstraße 19, Bolzplatz Olbersstraße
23/Gallesteig, Bolzplatz Bonhoeffer Ufer 1, Bolzplatz Eosanderstraße 6,
Bolzplatz Pfalzburger Straße 19 c, Bolzplatz Habermannplatz, Bolzplatz
Fürstenplatz, Bolzplatz Aschaffenburger Straße 21 – 22, Kinderspielplatz
Bamberger Straße 25, Spielplatz Nikolsburger Straße 6, Bolzplatz Pariser Straße
10. Des
weiteren werden Bolzplätze im innerstädtischen Bereich, die im Rahmen
bezirklicher Umbaumaßnahmen erneuert werden, generell in den Schließdienst
aufgenommen. Beschwerden an diesen Standorten entfallen dann (Bolzplatz
Gervinusstraße, etc.) Von den 37
Bolzplätze werden 12 von einem Schließdienst geschlossen. Auch durch
den Einbau lärmmindernder Beläge (Rindenmulch oder Häcksel, etc.) sowie
schallschluckender Bolzplatztore gehen die Beschwerden der Anwohner zurück oder
bleiben gänzlich aus. Die vom
Bezirksamt ermittelte Zahl der Beschwerden (s. Antwort zu 1 und 2) gibt keinen
Anlass zu besonderer Besorgnis. Wenn die Anzahl der diesbezüglichen Beschwerden
ins Verhältnis zu anderen Lärmquellen gesetzt werden, ist ihr Anteil sogar
ausgesprochen klein. Allerdings ist sich das Bezirksamt auch der anhängigen
Klage bzw. des vorliegenden Urteils zu zwei Bolzplätzen bewußt (Aschaffenburger
Straße/Barbarossastraße und Eosanderstraße). M. SchmiedhoferBezirksstadträtin |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |