Drucksache - 0814/3  

 
 
Betreff: Rad fahren in der Fasanenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.04.2008 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
22.05.2008 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 vertagt   
14.10.2008 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 15.04.2008
2. Version vom 15.10.2008
3. Version vom 17.10.2008
4. Version vom 09.12.2008
5. Version vom 29.01.2009
6. Version vom 18.06.2009

Die BVV möge beschließen:

Rad fahren in der Fasanenstraße

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, die Fasanenstraße zwischen Lietzen­burger Straße und Hardenbergstraße entgegen der Einbahnstraßenrichtung für das Radfahren frei zu geben.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Auf die Zwischenberichte vom 16.12.2008 und 03.02.2009 wird verwiesen.

 

In dem - im letzten Zwischenbericht angekündigten - Abstimmungsgespräch mit der Senatsverwaltung wurde die Öffnung der Fasanenstraße für den Radverkehr in beide Richtungen befürwortet, da andere parallele Möglichkeiten wie zum Beispiel durch­gehende Radverkehrsanlagen in der Joachimsthaler Straße auf absehbare Zeit nicht geschaffen werden können. Die Möglichkeit der Finanzierung der Maßnahme ist da­mit gegeben.

 

Seitens der Senatsverwaltung wurde ein Gutachterbüro damit beauftragt einen Pla­nungsvorschlag im Rahmen der Projektsteuerung zu erstellen. Die Straßenverkehrs­behördlichen Anordnungen im Bereich der Kreuzungen und Lichtsignalanlagen wer­den durch die Verkehrslenkung Berlin erfolgen; die Anordnung für den Straßenab­schnitt wird der Bezirk erstellen.

 

Aufgrund des dargestellten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Monika Thiemen                                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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