Drucksache - 0812/3  

 
 
Betreff: Das Dachgeschoss (II.Stock) der Villa Oppenheim für die Jugend nutzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/FDP/CDU 
Verfasser:Centgraf/Dr.Hess/Prof.Dr.Dittberner/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.04.2008 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in Ihrer Sitzung am 24.04.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie in der Villa Oppenheim in Zukunft - neben dem im 1. OG geplanten Raum für die Kunst-Kurse für Kinder und Jugendliche - auch in der  II. Etage (Dachgeschoss) der Villa Oppenheim die künstlerische Jugendarbeit  erhalten und ausgebaut werden kann (durch den Verbund der Oppenheim-Oberschule mit bestehenden museumspädagogischen Kunst-Kursen, einer Jugendkunstschule, o.ä.).

 

Der BVV ist bis zum 30.Juni 2008 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt berichtet hierzu Folgendes:

 

Nach der von SenStadt geprüften Bauplanungsunterlage (BPU) vom 14.04.2008 ist das Dachgeschoss der Villa Oppenheim (VOp) als Archiv ausgewiesen.

Kosten für die Herstellung von zwei abgetrennten Räumen wurden in die BPU eingestellt. Beleuchtung und Belüftung sollten hierbei geringfügig ergänzt werden. Ebenso entsprechen die Rettungswege und Abgänge für diese Art der Nutzung der gültigen Bauordnung Berlin (BauOBln).

 

Das Dachgeschoss nunmehr baulich einer uneingeschränkten Nutzung im Sinne des Beschlusses zuzuführen erfordert im Sinne der BauOBln eine grundsätzliche Neubetrachtung der folgenden Anforderungen: Belichtung, Belüftung, Bodenbelagsarbeiten, (ggf.) Herrichten von Wandflächen zu Ausstellungszwecken, zweiter Rettungsweg.

 

Nach § 48 Abs. 2 BauOBln müssen Aufenthaltsräume (uneingeschränkte Nutzung) über Fensteröffnungen von mind. 1/8 der Nettogrundfläche verfügen. Bei ca. 560 m² Dachgeschossfläche betragen die Fensterflächen insgesamt ca. 70 m².

Diese Fläche bei einem denkmalgeschützten Gebäude bzw. bei der Art der Dachneigung (Steildach-Flachdach) zu realisieren, wäre bautechnisch mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand möglich, bedeutet u. a. erhebliche Eingriffe in die Dachkonstruktion, um den Einbau der erforderlichen Fensteranlagen möglich zu machen.

 

Aufgrund dieses baulichen Eingriffes ist das Dach energetisch nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu ertüchtigen. Eine Kostenschätzung für diesen umfangreichen Umbau setzt prinzipiell eine detaillierte Planung voraus. Nach einer ersten groben Schätzung betragen die Kosten hierfür mindestens ca. 150.000 €.

 

Die Alternative bei der Belüftung, eine Klimatisierung, setzt ebenfalls eine detaillierte fachtechnische Planung voraus. Kosten hierfür (ohne statischen Nachweis) betragen ca. 100.000 €. Die Deckenverstärkung, das Klimagerät wiegt ca. 400 kg, ist in den vorgenannten Kosten enthalten.

 

Die Beleuchtung muss komplett erneuert werden, u. a. sind die Unterdecken sowie die komplette Verkabelung zu erneuern, einschließlich der Beleuchtungsschienen. Die Kosten hierfür betragen ca. 25.000 €.

 

Darüber hinaus muss der gesamte Bodenbelag erneuert werden (Kosten ca. 25.000 €) und es sind ggf. ca. 200 m² Wandflächen herzustellen (Kosten ca. 12.000 €).

 

Der vorhandene zweite Rettungsweg ist nach einer gutachterlichen Stellungnahme vom 02.02.2010 nicht ausreichend. Die Kosten für ein neu zu errichtendes Treppenhaus einschließlich Einbindung in alle Etagen betragen ca. 90.000 €.

 

Ob und inwieweit die Untere Denkmalschutzbehörde einem derart um­fangreichen baulichen Eingriff zustimmen wird, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings bezweifelt werden.

 

Somit betragen die Kosten insgesamt rd. 302.000 €, mit Planungskosten (18 %) und Kosten für unvorhersehbare Leistungen (10 %) ergeben sich Gesamtkosten für die Baumaßnahme von rd. 387.000 €. Da bei den derzeit bewilligten Mitteln aus der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (Lottomittel) keine Einsparungen zu erwarten sind, stehen zusätzliche Mittel nicht zur Verfügung.

 

Das Bezirksamt bittet angesichts seiner finanziellen Situation, die grundsätzlich begrüßenswerte Initiative nicht weiter zu verfolgen und den o. a. Beschluss insofern als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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