Drucksache - 0812/3
Die BVV hat
in Ihrer Sitzung am 24.04.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie in der Villa Oppenheim in Zukunft -
neben dem im 1. OG geplanten Raum für die Kunst-Kurse für Kinder und
Jugendliche - auch in der II. Etage (Dachgeschoss) der Villa Oppenheim
die künstlerische Jugendarbeit erhalten
und ausgebaut werden kann (durch den Verbund der Oppenheim-Oberschule mit
bestehenden museumspädagogischen Kunst-Kursen, einer Jugendkunstschule, o.ä.). Der BVV ist
bis zum 30.Juni 2008 zu berichten. Das
Bezirksamt berichtet hierzu Folgendes: Nach der von SenStadt geprüften Bauplanungsunterlage (BPU)
vom 14.04.2008 ist das Dachgeschoss der Villa Oppenheim (VOp) als Archiv
ausgewiesen. Kosten für die Herstellung von zwei abgetrennten Räumen
wurden in die BPU eingestellt. Beleuchtung und Belüftung sollten hierbei
geringfügig ergänzt werden. Ebenso entsprechen die Rettungswege und Abgänge für
diese Art der Nutzung der gültigen Bauordnung Berlin (BauOBln). Das Dachgeschoss
nunmehr baulich einer uneingeschränkten Nutzung im Sinne des Beschlusses zuzuführen
erfordert im Sinne der BauOBln eine grundsätzliche Neubetrachtung der folgenden
Anforderungen: Belichtung, Belüftung, Bodenbelagsarbeiten, (ggf.) Herrichten
von Wandflächen zu Ausstellungszwecken, zweiter Rettungsweg. Nach § 48 Abs. 2 BauOBln müssen Aufenthaltsräume
(uneingeschränkte Nutzung) über Fensteröffnungen von mind. 1/8 der
Nettogrundfläche verfügen. Bei ca. 560 m² Dachgeschossfläche betragen die
Fensterflächen insgesamt ca. 70 m². Diese Fläche bei einem denkmalgeschützten Gebäude bzw. bei
der Art der Dachneigung (Steildach-Flachdach) zu realisieren, wäre bautechnisch
mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand möglich, bedeutet u. a.
erhebliche Eingriffe in die Dachkonstruktion, um den Einbau der erforderlichen
Fensteranlagen möglich zu machen. Aufgrund dieses
baulichen Eingriffes ist das Dach energetisch nach der neuen
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu ertüchtigen. Eine Kostenschätzung für
diesen umfangreichen Umbau setzt prinzipiell eine detaillierte Planung voraus.
Nach einer ersten groben Schätzung betragen die Kosten hierfür mindestens ca.
150.000 €. Die Alternative bei der Belüftung, eine Klimatisierung,
setzt ebenfalls eine detaillierte fachtechnische Planung voraus. Kosten hierfür
(ohne statischen Nachweis) betragen ca. 100.000 €. Die Deckenverstärkung,
das Klimagerät wiegt ca. 400 kg, ist in den vorgenannten Kosten enthalten. Die Beleuchtung muss komplett erneuert werden, u. a. sind
die Unterdecken sowie die komplette Verkabelung zu erneuern, einschließlich der
Beleuchtungsschienen. Die Kosten hierfür betragen ca. 25.000 €. Darüber
hinaus muss der gesamte Bodenbelag erneuert werden (Kosten ca. 25.000 €) und es sind ggf. ca. 200 m²
Wandflächen herzustellen (Kosten ca. 12.000 €). Der vorhandene zweite Rettungsweg ist nach einer
gutachterlichen Stellungnahme vom 02.02.2010 nicht ausreichend. Die Kosten für
ein neu zu errichtendes Treppenhaus einschließlich Einbindung in alle Etagen
betragen ca. 90.000 €. Ob und inwieweit die Untere Denkmalschutzbehörde einem
derart umfangreichen baulichen Eingriff zustimmen wird, muss zum gegenwärtigen
Zeitpunkt allerdings bezweifelt werden. Somit
betragen die Kosten insgesamt rd. 302.000 €, mit Planungskosten (18 %)
und Kosten für unvorhersehbare Leistungen (10 %) ergeben sich Gesamtkosten für
die Baumaßnahme von rd. 387.000 €. Da bei den derzeit bewilligten Mitteln
aus der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (Lottomittel) keine
Einsparungen zu erwarten sind, stehen zusätzliche Mittel nicht zur Verfügung. Das Bezirksamt bittet angesichts seiner finanziellen
Situation, die grundsätzlich begrüßenswerte Initiative nicht weiter zu
verfolgen und den o. a. Beschluss insofern als erledigt zu betrachten. Monika
Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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