Drucksache - 0805/3  

 
 
Betreff: Tagesgroßpflegestellen sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Wendt 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.04.2008 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
05.06.2008 
34. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 15.04.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Tagesgroßpflegestellen im Bezirk bis zur Verabschiedung des entsprechenden Referentenentwurfs des BMFSFJ einen Bestandsschutz für die Betreuung von bis zu acht Kindern zu ermöglichen und bei der Senatsverwaltung darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende landesweite bestandssichernde Übergangsregelung getroffen wird.

 

Das Bezirksamt soll ferner die Tagespflegeeinrichtungen über die Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen der Betreuung frühzeitig informieren und eine missverständliche Verwaltungspraxis, die geeignet ist, die Unsicherheit bei den betroffenen Einrichtungen zu verstärken, vermeiden.

 

Vergleichende, öffentliche Stellungnahmen zu Tagesgroßpflegestellen und Kitas sind zu unterlassen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für qualitative Mängel in den Betreuungsangeboten, ist das Gespräch mit den betroffenen Einrichtungen zu suchen und der JHA zeitnah zu informieren.

 

 

Begründung:

 

Öffentliche Stellungnahmen zur Geeignetheit bestimmter, etablierter Betreuungsangebote und die persönliche Bewertung dieser gehören nicht zur originären Aufgabe der Amtsleitung, sondern sind den demokratisch legitimierten Wahlbeamten (Stadträte) vorbehalten. Diese müssen sich gegenüber der BVV dafür politisch rechtfertigen und werden entsprechend kontrolliert. An diesem Grundprinzip sollte tunlichst festgehalten werden.

 

Insbesondere ist ein sensibler, vertrauensvoller Umgang mit den unterschiedlichen Betreuungsangeboten im Bezirk wichtig, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, der Bezirk würde einseitig Partei für einzelne Betreuungsanbieter ergreifen. Angesichts der Nähe des Bezirksamts zum Kita-Eigenbetrieb sind vergleichende Aussagen zur subjektiv empfundenen Geeignetheit bestimmter Betreuungsformen wenig hilfreich.

 


 

 
 

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