Drucksache - 0805/3
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Die BVV
möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Tagesgroßpflegestellen im Bezirk bis zur Verabschiedung des entsprechenden Referentenentwurfs des BMFSFJ einen Bestandsschutz für die Betreuung von bis zu acht Kindern zu ermöglichen und bei der Senatsverwaltung darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende landesweite bestandssichernde Übergangsregelung getroffen wird. Das
Bezirksamt soll ferner die Tagespflegeeinrichtungen über die Anforderungen und
gesetzlichen Bestimmungen der Betreuung frühzeitig informieren und eine
missverständliche Verwaltungspraxis, die geeignet ist, die Unsicherheit bei den
betroffenen Einrichtungen zu verstärken, vermeiden. Vergleichende,
öffentliche Stellungnahmen zu Tagesgroßpflegestellen und Kitas sind zu
unterlassen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für qualitative Mängel in den
Betreuungsangeboten, ist das Gespräch mit den betroffenen Einrichtungen zu
suchen und der JHA zeitnah zu informieren. Begründung: Öffentliche
Stellungnahmen zur Geeignetheit bestimmter, etablierter Betreuungsangebote und
die persönliche Bewertung dieser gehören nicht zur originären Aufgabe der
Amtsleitung, sondern sind den demokratisch legitimierten Wahlbeamten
(Stadträte) vorbehalten. Diese müssen sich gegenüber der BVV dafür politisch
rechtfertigen und werden entsprechend kontrolliert. An diesem Grundprinzip
sollte tunlichst festgehalten werden. Insbesondere
ist ein sensibler, vertrauensvoller Umgang mit den unterschiedlichen
Betreuungsangeboten im Bezirk wichtig, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen,
der Bezirk würde einseitig Partei für einzelne Betreuungsanbieter ergreifen.
Angesichts der Nähe des Bezirksamts zum Kita-Eigenbetrieb sind vergleichende
Aussagen zur subjektiv empfundenen Geeignetheit bestimmter Betreuungsformen
wenig hilfreich. |
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