Drucksache - 0802/3  

 
 
Betreff: Fortbildung: Stimmen Umfang und Qualität
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.04.2008 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 15.04.2008
2. Version vom 30.04.2008

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Nach welchen Kriterien wird Fortbildung im Bezirk geplant, erarbeitet und durchgeführt oder gibt es einen gesetzlichen Auftrag dazu, der den bezirklichen Spielraum begrenzt?

 

2.     Hat die Schulung im eigenen Haus Vorteile gegenüber den Schulungsangeboten der Verwaltungsakademie?

 

3.     Hat das Bezirksamt Erkenntnisse darüber, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Fortbildungsangebote im eigenen Haus bevorzugen und kann es dies - im bejahenden Falle- durch Vergleichszahlen belegen?

 

4.     Verfügt das Bezirksamt über messbare Erkenntnisse, welchen Einfluss die Fortbildung im Hause auf die Produktkosten bzw. Kosten-Leistungsrechnung hat und welches wären die Konsequenzen für die Mitarbeiterschaft?

 

5.     Hat das Bezirksamt Vorstellungen, wie es, ohne die zielorientierte Fortbildung im eigenen Hause, die von der BVV immer wieder geforderten Verbesserungen im Servicebereich (Diversity, e-government usw.) erfüllen kann?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt schriftlich:

 

Zu 1. 

 

Die Funktionen, die die Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Laufe des Berufslebens wahr­nehmen, sind von Vielseitigkeit geprägt. Daraus folgt auf der einen Seite die Bereitschaft zur ei­genen Fortbildung und auf der anderen Seite die Pflicht des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn, die Aus- und Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes darauf auszurichten und ein ent­sprechendes Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen. Es bestehen sowohl eine Fortbildungs­pflicht als auch ein Rechtsanspruch auf Fortbildung auf tariflicher und gesetzlicher Grundlage (Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter, Bundesangestelltentarifvertrag und Landesbeamtengesetz).

 

Weitere Kriterien für das Angebot von Fortbildungsveranstaltungen sind die Anforderungen aus gültigen Dienstvereinbarungen (DV-Sucht, DV-Mobbing usw.) sowie Beschlüsse der Bezirks­verordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf, zum Beispiel Diversity, Gender Main­streaming und E-Government durch entsprechende Kurse sowohl für das Führungspersonal als auch auf der Sachbearbeiterebene durchzusetzen.

 

Auch aktuelle Anlässe wie die Mitarbeiterinformation über die menschenverachtenden Praktiken von Scientology erfordern ebenfalls zwingend Fortbildungsangebote.

 

Fortbildung ist als Pflichtaufgabe ein Bestandteil des Aufgabenkreises des Leiters der Dienststelle bzw. des Arbeitgebers. Als Personalentwicklungsservice bleibt die Fortbildung auch im Rahmen einer einheitlichen Ämterstruktur auf der Grundlage des Entwurfes des Achten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes Bestandteil der Serviceeinheit Personal und Innere Dienste.

 

Das aus dieser Pflichtaufgabe entstandene Fortbildungsprogramm 2008 ist ein in über zehn Jahre gewachsenes Programm, das den jährlichen neuen Bedarf jeweils aktualisiert.

 

Aus dem Grundlagenangebot der 1. Auflage 1999 mit 42 Kursen, hat sich das Programm aufgrund einer jährlichen Bedarfsabfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf 154 Kurse in 2007 und 125 Kurse in 2008 weiterentwickelt.

 

Seit 2004 erhielt das Programm durch die Einführung des Gesundheitsmanagements einen weiteren Schwerpunkt mit einem Angebot von durchschnittlich 30 Kursen jährlich.

 

Zu 2.

 

An erster Stelle sind als wesentliche Vorteile die kurzfristige und/oder ortsnahe Umsetzung von unabweisbaren Schulungsmaßnahmen zu nennen. Beispielhaft seien hier nur die aktuellen Schu­lungen zu Scientology, zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zur Arbeit im Job-Center und zur Leitbildentwicklung in den bezirklichen Bürgerämtern genannt.

 

Weiterhin lässt sich die Vereinbarkeit von Fortbildung und Dienstzeit für Halbtagskräfte im Bezirk viel flexibler und damit auch familienfreundlicher organisieren.

 

Aber auch im IT-Bereich ergeben sich durch den Standortvorteil Synergieeffekte. Durch die Um­stellung des Betriebssystems NT auf XP und die damit verbundene Umstellung von Office 97 Pro­dukten auf Office 2003 würden sich die erforderlichen Umstellungsschulungen unserer ca. 2000 Anwender/innen gar nicht bzw. über Jahre hin erstrecken, wenn die Schulungen nicht als Inhouse­maßnahme, sondern in den Räumen der Verwaltungsakademie (VAk) stattfinden müssten.

 

Auch ist es ein nicht nur finanzieller Vorteil, dass 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Be­zirksverwaltung ihrerseits qualitativ hochstehende fachbezogene Schulungsangebote für ihre Kol­leginnen und Kollegen in diesem Rahmen anbieten.

 

Von 134 in 2007 stattgefundenen Schulungen gibt es nur 22 vergleichbare Angebote bei der VAk, d. h. 112 Schulungen wären ohne unsere Inhouse-Schulungen nicht umsetzbar gewesen.

 

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 134 bezirksinterne Schulungen, das sind 84 % des gesamten Schulungsbedarfes, durchgeführt. Diese teilten sich wie folgt auf:

 

 

Inhalt

                      Anzahl Schulungen

Abteilungsspezifische Angebote

                                45

Scientology

                                  4

Betrieblicher Brandschutz

                                15

Angebote der Frauenvertretung

                                  2

Angebote der Migrantenbeauftragten

                                  1  

Angebote zum Thema “Erste Hilfe”

                                  6

Gesundheitsmanagement

                                30

Verhaltenstraining/Kommunikation

                                  2

Besondere Rechtsgebiete

                                  5

IT-Schulungen

                                11

Intranet/Internet

                                12

Kostenleistungsrechnung

                                  1

Insgesamt

                              134

Das bezirksamtsinterne Fortbildungsangebot der SE Personal und Innere Dienste versteht sich als organisierte Ergänzung zu dem Fortbildungsangebot der VAk.  Es unterbreitet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine vorrangig fachbezogene, abteilungs-spezifische und zielgruppenorientierte Weiterbildungsmöglichkeit.

 

Zu 3.

 

Durch die ständige Nachfrage unserer Mitarbeiter/innen ist eine hohe Motivation und Interesse an unserem Schulungsangebot erkennbar. Die Zahlenverhältnisse sprechen diesbezüglich eine deut­liche Sprache:

 

In 2007 wurden 2020 Mitarbeiter/innen in unserem Haus geschult und 331 Mitarbeiter/innen bei der VAk.

 

Zur großen Akzeptanz des bezirklichen Schulungsangebots führt auch der Tatbestand, dass die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig ihre Fortbildungswünsche vortragen. Auch wird von der die Fortbildung organisierenden Mitarbeiterin in regelmäßigen schriftlichen Abfragen die Möglichkeit gegeben, Vorschläge für zukünftige Fortbildungsangebote zu unterbreiten, wovon reger Gebrauch gemacht wird.

 

Zu 4.

 

Die im bzw. vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf organisierten und durchgeführten Schulungsmaßnahmen verursachen Personal- und Sachkosten.

 

Die Sachmittel werden dem Bezirkshaushalt Kapitel 3304/Titel 52501 (Haushaltsansatz für 2008 35.000 € für Aus- und Fortbildung) und dem Kapitel 3304/Titel 52511 (Haushaltsansatz für 2008 15.000 € für Fortbildung IuK-Technik) entnommen.

 

Da die anderen Bezirke weitestgehend auf Inhouse-Schulungen verzichten, ist ein präziser Ver­gleich im Rahmen der Kostenleistungsrechnung derzeit nicht möglich.

 

Von den insgesamt 134 Fortbildungsveranstaltungen im Jahre 2007 konnten 64 durch andere Kostenträger finanziert werden:

 

 

Kostenträger

                     Anzahl Schulungen

Verwaltungsakademie

                                  9

Job-Center

                                13

TÜV-Vertrag

                                10

                                10

Wi

                                  3

Jug

                                  9

Bau

                                  2

DRK

                                  3

Europa-Förderung

                                  2

Bln-Online

                                  1

SenInnSport

                                  1

SenSoz

                                  1

insgesamt

                                64

 

Die restlichen 70 Veranstaltungen wurden aus den beiden bezirklichen Haushaltsposten finanziert.

 

Für 2008 ist mitgeteilt worden, dass die VAk keine Inhouse-Schulungen mehr finanzieren darf.

 

Geht man davon aus, dass im Titel 52501 für Ausbildungszwecke (Prüfungsgebühren, Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsaustausch mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf) 11.240 € und für Brandschutzschulungen 6.000 € gebunden sind sowie im Titel 52511 29.120 € für Schulungen zur Umstellung auf MS-Office 2003 erforderlich sind, verbleiben für das gesamte Jahr 2008 9.000 € für die übrigen unbedingt notwendigen Fortbildungsangebote.

 

 

Zu 5.

 

Eine Alternative zu unserem erfolgreichen hausinternen Fortbildungsprogramm ist nicht sichtbar. Insbesondere die Beschlüsse der BVV zur Weiterbildung im Servicebereich könnten mangels dif­ferenzierter Angebote der VAk nicht umgesetzt werden.

 

Krüger

BVV-017/3

Ausdruck vom: 15.04.08

Seite: 2

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen