Drucksache - 0796/3
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. April 2008 folgenden Beschluss gefasst: Das
Bezirksamt wird gebeten, gegenüber Vertretern des Bezirks Dongcheng der Stadt
Peking in geeigneter Weise, möglichst schriftlich und kostenneutral, die
Situation in Tibet anzusprechen, um zu verdeutlichen, dass durch die Förderung
der Menschenrechte in Tibet letztlich auch der im Memorandum von 2007
angestrebte Aufbau freundschaftlicher Zusammenarbeit erleichtert wird und die
Skepsis gegenüber einer Partnerschaft mit Dongcheng abgebaut werden kann. Der BVV ist
hierzu zeitnah zu berichten. Das Bezirksamt hat durch die Bezirksbürgermeisterin, dem o. a. Beschluss zunächst folgend, das in der Anlage beigefügte, an die Bürgermeisterin des Bezirks Dongcheng (Peking) gerichtete Schreiben verfasst und es gem. § 2 Satz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung - Besonderer Teil (GGO II) vom 16.03.2005 - dem Regierenden Bürgermeister - Senatskanzlei zur Abstimmung vorgelegt. Wie die Senatskanzlei hierzu mitteilt, ist ein ähnlich lautender Aufruf eines anderen Bezirksamtes, der an den Botschafter der Volksrepublik China adressiert war, sowie das Begehren anderer Bezirke zum Aufzug tibetischer Flaggen nach einem entsprechenden Hinweis der Senatskanzlei von der Senatsinnenverwaltung zurückgewiesen worden, weil es sich bei diesen Maßnahmen um außenpolitische Angelegenheiten handelt, die nicht in der Zuständigkeit der Bezirke liegen. In diesem Fall wird die Sache von der Senatskanzlei anders bewertet, weil der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sich hier auf kommunalpolitischer Ebene bewegt und (lediglich) an einen Bezirk Pekings wendet, gleichwohl aber unmissverständlich darauf hingewiesen, dass das beabsichtigte Schreiben einer partnerschaftlichen Beziehung nicht zuträglich wäre. Die Bezirksbürgermeisterin hat daraufhin und nach reiflicher Überlegung und Abwägung entschieden, den o. a. Beschluss nicht auszuführen und den Brief nicht abzusenden, um das gerade eingegangene freundschaftliche Verhältnis zu Dongcheng nicht zu beeinträchtigen oder gar zu gefährden. Das Bezirksamt wird dessen ungeachtet alsbald in Gesprächen mit dem Partnerbezirk sehr wohl auch Fragen der Menschenrechte erörtern. Die Bezirksbürgermeisterin empfände den Weg einer solchen schriftlichen Äußerung eher als eine unbotmäßige Einmischung in eine innere Angelegenheit Chinas, die zudem mit der Partnerschaft der beiden Bezirke in keinem unmittelbaren Bezug steht. Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung vor diesem Hintergrund sehr, sich dieser Sichtweise anzuschließen und den o. a. Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen |
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