Drucksache - 0784/3  

 
 
Betreff: Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Hoffmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.04.2008 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 25.04.2008

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Wann wird die Subventionierung des warmen Mittagessens auf € 23,00 an den gebundenen Ganztagsgrundschulen umgesetzt?

 

2.     Wie vielen Grundschulkindern im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf steht diese Unterstützung zu?

 

3.     Wie wird die Teilnahme am Mittagessen an den gebundenen Ganztagsgrundschulen für alle Kinder sichergestellt?

 

4.     Wie wird die Qualität des Mittagessens, z.B. auf ihren Gesundheitswert, kontrolliert?

 

5.     Gibt es Planungen von der Senatsebene, in den gebundenen Ganztagsgrundschulen für alle Schülerinnen und Schüler kostenloses Mittagessen einzuführen?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

 

In der dem Bezirksamt vorliegenden Senatsvorlage Nr. S-1150/208 ist die Einführung eines Zuschusses zur Finanzierung des  Mittagessen für die Schüler/innen an den gebundenen Ganztagsgrundschulen sowie die Finanzierung des Härtefallfonds ab dem Schuljahr 2008/09, also ab dem 01. August 2008, vorgesehen. Diese Vorlage hat der Rat der Bürgermeister in seiner 18. Sitzung am 17.04.2008 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Kultur überwiesen.

 

Zu 2.:

 

An den gebundenen Ganztagsgrundschulen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden im laufenden Schuljahr 3.469 Schüler/innen beschult. Eine Zunahme der Anzahl der Schüler/innen in gebundenen Ganztagsgrundschulen um 100 bis 150 Schüler/innen ist für das folgende Schuljahr prognostiziert.

 

Zu 3.: 

 

Eine verbindliche Teilnahme  der Schüler/innen an gebundenen Ganztagsgrundschulen am Mittagessen kann nicht durch den Schulträger sichergestellt werden, da eine Teilnahme am Mittagessen eine freiwillige Entscheidung der Eltern ist. Ob die Einführung einer Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen im Gebundenen Ganztagsbetrieb rechtlich möglich ist, wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung geprüft. Daher wird z.Z. durch die Schulleitungen aller gebundenen Ganztagsgrundschulen mit pädagogischen Mitteln versucht, eine Teilnahme aller Schüler/innen am Mittagessen zu erreichen. Durch eine Abfrage in den Schulen Ende 2007 hat der Schulträger in Erfahrung bringen können, dass im Bezirk weniger als 5 % der Schüler/innen an gebundenen Ganztagsgrundschulen aufgrund von Elternentscheidungen dauerhaft nicht am Mittagessen teilnehmen.

 

Zu 4.:

 

Die mit den Versorgern an den gebundenen Ganztagsgrundschulen zu schließenden Konzessionsverträge sehen eine Bindung des Versorgers an ein umfangreiches Leistungsverzeichnis vor. Diesem Leistungsverzeichnis werden die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) entwickelten Standards für Schulverpflegung zu Grunde gelegt. Diese sind auch Grundlage der Berliner Qualitätsstandards für Schulverpflegung, die von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin entwickelt wurden. Der Schulträger arbeitet bei der Entwicklung eines Qualitätskontrollsystems eng mit der Vernetzungsstelle zusammen. Die Möglichkeit der Durchführung von lebensmitteltechnischen Untersuchungen zur Feststellung der ernährungsphysiologischen Qualität wird z.Z. geprüft. Eine ganz wesentliche und kontinuierliche Qualitätsprüfung der sensorischen Qualitäten des Mittagessens findet in den Schulen durch die Teilnehmer/innen am Essen, durch das pädagogische Personal in den Schulen und durch die Eltern in den von den Schulen gebildeten Essenskommissionen statt.

 

Zu 5.:

 

Ein kostenloses Mittagessen nur für die Schüler/innen an den gebundenen Ganztagsgrundschulen wird im Land Berlin nicht angestrebt. Mit der jetzt entschiedenen Zuschussfinanzierung für das Mittagessen für Schüler/innen an gebundenen Ganztagsgrundschulen wird eine Gleichbehandlung mit den Schüler/innen im offenen Ganztagsbetrieb erreicht, die das Mittagessen bisher schon für einen Kostenbeitrag von 23 € pro Monat erhalten haben. Jedoch wird im parlamentarischen Raum die Forderung nach einem grundsätzlich kostenfreien Mittagessen als Teil der Ganztagsgrundschule sowohl in den Ganztagsgrundschulen in offener als auch in gebundener Form immer wieder erhoben und beraten. Das für Schule zuständige Bezirksamtsmitglied würde dies ausdrücklich begrüßen.

 

Reinhard Naumann

 


 

 
 

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