Drucksache - 0723/3  

 
 
Betreff: Schuleingangsuntersuchungen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Rufert 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2008 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 25.02.2008
2. Version vom 17.03.2008

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Schuleingangsuntersuchungen sicherstellen

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 21.02.2008 Folgendes beschlossen

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, zumindest die im Stellenplan vorgesehenen Stellen des Kinder- und Jugendmedizinischen Dienstes mit geeigneten Fachkräften (Ärzte und medizinisches Personal) zu besetzen, um fristgerechte Schuluntersuchungen sicherstellen zu können.

 

Sollte es innerhalb des ZeP (Zentrales Personalüberhangmanagement) keine ausrei­chend Anzahl hinreichend qualifiziertes Fachkräfte geben, wird das Bezirksamt auf­gefordert, in Abstimmung mit dem Senat von Berlin auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung die Stellen auszuschreiben, um der gesetzlichen Verpflichtung der Schuluntersuchung in jedem Falle nachkommen zu können.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt nutzt alle Wege, um die im Stellenplan vorgesehenen freien Stellen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit Ärztinnen/Ärzten und Arzthelferinnen zu besetzen. Die Möglichkeiten einer Besetzung sind jedoch für Stellen (ärztliches und nichtärztliches Personal) begrenzt, wenn es sich um Ersatz für Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit handelt. Für diese Stellen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich aus dem Zentralen Personalüberhangsmanagement (ZeP) rekrutiert werden.

 

Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nur in einem dreistufigen Verfah­ren gewonnen werden:

a)       Aus dem ZeP (Zentrales Personalüberhangsmanagement)

b)       Durch Versetzungen von Festangestellten aus anderen Berliner Gesundheitsein­richtungen

c)       Über limitierte Außeneinstellungen.

Letzteres [c)] ist nur möglich, wenn die ersten beiden [a) und b)] Möglichkeiten nicht zielführend waren.

 

1.        Im ZeP sind die vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst benötigten Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter nicht vorhanden (a).

2.        Einstellung aus anderen Berliner Gesundheitseinrichtungen ist ein unfaires aber dennoch praktiziertes Abwerben innerhalb der Berliner Verwaltung (b).

3.        Außeneinstellungen sind nur begrenzt möglich. Für 2007 hatte die Senatsver­waltung für Finanzen für den gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst des Lan­des Berlin - einschließlich der Tierärzte – lediglich 17 Genehmigungen für Außen­einstellungen bewilligt. Für 2008 sollen 35 Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für Außeneinstellungen genehmigt werden. Um welche Stellen es sich handeln wird ist noch nicht klar (c).

 

Um die Aufgaben im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erfüllen zu können, ins­besondere die Einschulungsuntersuchungen, sind kreative Lösungen gefragt. Des­halb wurden zum einen Umstrukturierungen durch Umverteilung von Aufgaben im Gesundheitsamt vorgenommen, zum anderen konnte am 01.02.2008 eine Ärztin aus einem anderen Bezirk und am 01.03.2008 eine von außen gewonnene Kinderärztin eingestellt werden.

 

Des weiteren läuft z.Zt. der zweite Schritt des dreistufigen Einstellungsverfahrens für eine weitere freie 0,75%-Arztstelle. Eine Ärztin hatte zum 31.12.2007 gekündigt.

 

Im Bereich der Arzthelferinnen ist seit Herbst 2007 vorgesehen, dass zwei z. Zt. halbtags beschäftigte Helferinnen des Gesundheitsamtes (bei einer vorhandenen freien Stelle im Stellenplan) zukünftig ganztags beschäftigt werden. Diese Aufsto­ckung entspricht aber einer Außeneinstellung. Das dreistufige Einstellungsverfahren ist beendet, eine dauerhafte Außeneinstellung wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen nicht gestattet. Z.Zt. wird versucht, eine Einstellung über eine sog. Härte­fallregelung zu ermöglichen. Härtefallregelung bedeutet, dass die Mitarbeiterin an anderer Stelle im Bezirk Sozialleistungen beantragen müsste, wenn ihr die Stellen-Aufstockung negativ beschieden wird.

 

Das Bezirksamt ist weiter um die Besetzung aller freien Stellen bemüht und wird im zuständigen Fachausschuss unaufgefordert weiter berichten. Es bittet, den Be­schluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                            Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 

 

2.       Übertrag in ALLRIS

3.       Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 01.04.08

4.       Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.       Kopie ab an GesAL

6.       Listen not.

7.       Soz Sekr. Abl.

 

 

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                                            EU SozAbtL‘in

 

 


 

 
 

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