Drucksache - 0721/3  

 
 
Betreff: Hier wo ich lebe, will ich wählen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Centgraf/Prejawa/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2008 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beratung
09.04.2008 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.04.2008 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 10.04.2008
2. Version vom 28.04.2008
3. Version vom 22.07.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Kampagne der nordrhein-westfälischen Landes­arbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantinnen/Migrantenvertretungen (LAGA) zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten zu unter­stützen.

 

Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Die nordrhein-westfälische Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migratinnen- und Migratenvertretungen (LAGA) existiert seit 1996 und unterstützt seit diesem Zeit­punkt die Interessen und Anliegen der von ihr vertretenen Bürgerinnen und Bürger. Seit mehreren Jahren bemüht sich diese Arbeitsgemeinschaft, das kommunale Wahlrecht für lange in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer auch dann durchzusetzen, wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen oder die Herkunftsländer ihrerseits deutschen Bürgern das kommunale Wahlrecht versagen. Eine entsprechende Initiative fand im Oktober 2004 im Düsseldorfer Landtag keine Mehrheit.

 

Dem Bundestag liegen Anträge zur Einführung des Kommunalen Wahlrechts für Dritt­staatenangehörige seitens der Fraktionen DIE LINKE und Fraktion B‘90/Grüne vor. CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag auf Bundesebene eine Prüfung dieser Thematik vereinbart. Eine Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin für eine Änderung des Grundgesetzes als Voraussetzung für die Wahlrechts­änderung wurde im September 2007 eingebracht. Ihr Ausgang bleibt abzuwarten.

 

Da das Land Berlin in der geforderten Richtung bereits tätig wurde, bittet das Bezirksamt den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Gröhler                                                                                               Krüger

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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