Drucksache - 0721/3
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Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 24.04.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Kampagne der nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgemeinschaft
der kommunalen Migrantinnen/Migrantenvertretungen (LAGA) zur Einführung des
kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik
lebenden Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten zu unterstützen. Hierzu
nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Die
nordrhein-westfälische Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migratinnen-
und Migratenvertretungen (LAGA) existiert seit 1996 und unterstützt seit diesem
Zeitpunkt die Interessen und Anliegen der von ihr vertretenen Bürgerinnen und
Bürger. Seit mehreren Jahren bemüht sich diese Arbeitsgemeinschaft, das
kommunale Wahlrecht für lange in Deutschland lebende Ausländerinnen und
Ausländer auch dann durchzusetzen, wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen oder
die Herkunftsländer ihrerseits deutschen Bürgern das kommunale Wahlrecht
versagen. Eine entsprechende Initiative fand im Oktober 2004 im Düsseldorfer
Landtag keine Mehrheit. Dem
Bundestag liegen Anträge zur Einführung des Kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige
seitens der Fraktionen DIE LINKE und Fraktion B‘90/Grüne vor. CDU/CSU und
SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag auf Bundesebene eine Prüfung dieser Thematik
vereinbart. Eine Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin für
eine Änderung des Grundgesetzes als Voraussetzung für die Wahlrechtsänderung
wurde im September 2007 eingebracht. Ihr Ausgang bleibt abzuwarten. Da das Land
Berlin in der geforderten Richtung bereits tätig wurde, bittet das Bezirksamt
den Beschluss als erledigt zu betrachten. Gröhler Krüger Stellv.
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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