Drucksache - 0595/3  

 
 
Betreff: Neufassung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Kuntze 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2007 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Hinblick auf die am 30. April 2008 außer Kraft tretenden derzeitigen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften SPAN) sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass in die Neufassung auch folgende Grundsätze aufgenommen werden (desgleichen in die Haus- und Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlagen):

 

Verboten ist den Nutzer/innen und Besucher/innen der Anlagen, Räume und Einrichtungen

 

a)     die Darstellung der Verbreitung von rechtsextremistischem, rassistischem, anitsemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut. Darunter fällt beispielsweise die Leugnung des Holocaust, die Beleidigung von Personen, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung;

 

b)     Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Herkunft, Religion, des Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen. Dazu zählen auch Zahlen- bzw. Buchstabenkombinationen, die die Haltung des Trägers deutlich machen;

 

c)      Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind.

 

Ein Verstoß wird mit einem sofortigen Verweis von der Sportstätte und ggf. mit Hausverbot geahndet.

 

Der BVV ist bis zum 29.02.2008 zu berichten.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das für den Sport zuständige Bezirksamtsmitglied hat den obigen Beschluss dem Staatssekretär für Sport der Senatsverwaltung für Inneres und Sport übermittelt und darum gebeten, dass dieser Aspekt bei der Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften zielführend behandelt wird.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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