Drucksache - 0568/3
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin für eine generelle
Überarbeitung des Gesetzes zur Einführung einer Umweltzone in der Berliner
Innenstadt vor der endgültigen Umsetzung am 01.01.2008 einzusetzen, damit
sichergestellt wird, dass für Gewerbetreibende großzügige Ausnahmeregelungen
geschaffen werden, um die wirtschaftliche Existenz mittelständischer
Unternehmen nicht zu gefährden. Der BVV ist
bis zum 31.12.2007 zu berichten. Begründung: Das Gesetz
enthält inzwischen eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen für
schadstoffbelastende Fahrzeuge, sodass die Nachhaltigkeit bei der Umsetzung und
Durchführung einer Umweltzone nicht mehr effizient erscheint. Ziel der
Umweltzone soll es sein, den Co2- Gehalt der Luft im Innenstadtbereich deutlich
zu senken und die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Durch immer mehr
Ausnahmeregelungen für sog. "Problemfahrzeuge" wird dieser
erstrebenswerte Zustand konterkariert. |
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