Drucksache - 0564/3
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.1.2009 (DS-Nr. 0564/3 ) beschlossen:
“...Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu den im Gender Budgeting betrachteten Produkten nach der erfolgten Ist-Analyse der Nutzerverteilung auf die Geschlechter, nun für diese Produkte die angestrebten Zielwerte und Ziele der Nutzerverteilung zu definieren. Es sollen dann die möglichen Maßnahmen benannt werden, die aus Sicht des Bezirksamtes ergriffen werden können, um in den einzelnen Produkten von den erhobenen Ist-Werten zu den definierten Zielwerten und Zielen zu gelangen. Sollte es für eines der o. g. Produkte nicht möglich sein, Zielwerte und Ziele zu ermitteln, so ist dieses vom Bezirksamt zu begründen. Der BVV sind diese Zielwerte und Ziele und Maßnahmen bis 31.3.2009 vorzulegen.”
Das Bezirksamt teilt hierzu mit: Die Abteilungen wurden mit dem Aufstellungsrundschreiben für den Doppelhaushalt 2010/2011 der Abteilung Finanzen und Kultur aufgefordert, in einer nach zu untersuchenden Produkten gelisteten Tabelle “Beachtung von Gender Budgeting im Doppelhaushalt 2010/2011” in der Spalte “Zielwert bzw. Begründung soweit ein Zielwert nicht benannt werden kann” zunächst die Zielwerte, die benennbar sind, aufzuzeigen bzw. ihre Bemühungen zur Benennung von Zielwerten und Zielen darzustellen. Die komplettierte Tabelle stellt eine Anlage zum Vorbericht des künftigen Doppelhaushalt dar.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, von dem Zwischenbericht Kenntnis zu nehmen.
Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin
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