Drucksache - 0507/3
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Bau von Town-Houses u.ä. auf dem nicht bebauten Areal zwischen der Württembergischen,
der Düsseldorfer, der Bayerischen und der Pariser Straße zu ermöglichen.
Daneben sollen Festsetzungen für PKW-Sammelplätze (TH) und für nicht störendes
Kleingewerbe an der konzipierten Platzfläche in der EG-Ebene getroffen werden.
Der Platz soll begrünt sein. Außerdem
ist zu prüfen, in welchem Umfang Festsetzungen für den Einsatz regenerativer
Energien, Versickerung von Niederschlagswasser, Fassaden- und Dachbegrünung
planungsrechtlich verankert werden können. Planungsrechtlich
verankert werden soll eine mindestens 20m breite öffentliche Grünverbindung
zwischen der Düsseldorfer und der Pariser Straße. Diese soll Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und
Jugendliche bieten, aber auch Bänke. Die Pflege diese Grünverbindung ist vom
Investor zu tragen. Der BVV ist
bis zum 31.12.2007 zu berichten. Begründung: Die
Grundstücke gehören zu den letzten zentrumsnahen Flächen, auf denen Wohnviertel
entstehen und im Sinne eines ökologischen Stadtumbaus entwickelt werden können.
Qualitativ hochwertige Wohnflächen, die langfristig Bestand haben sollen,
müssen sich schon in der Realisierung mit dem CO2- zielen für das
Jahr 2050 messen lassen. Die
Entwicklungsprognose aus der bezirklichen
Bereichsentwicklungsplanung weist den betreffenden Stadtbereich bis 2015
als Zuzugsgebiet aus. Wird das Gebiet mit familiengerechten Angeboten für Zu-
und Rückzügler erschlossen, können für die Zeit nach 2015, für die ein
demographisch bedingter Bevölkerungsrückgang prognostiziert wird, langfristig
junge Bewohner-/innen an den Bezirk gebunden werden und so dem
Bevölkerungsrückgang entgegen gewirkt werden. |
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