Drucksache - 0480/3  

 
 
Betreff: Weiterführung von Gender Mainstreaming in der Umsetzungsphase
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Finanzen und Kultur 
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV beschließt:

Die BVV beschließt:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 24.7.2007 beschlossen:

                                              

1.      Gender Mainstreaming (GM) wird in allen Abteilungen umgesetzt und weiterhin schrittweise auf alle Fachbereiche ausgedehnt.

2.      Die Methode der FGA – Fachbezogenen Gender Analyse (siehe Handlungsanleitung in GM in Charlottenburg-Wilmersdorf, Teil 1) ist Grundlage der Operationalisierung von GM in der Bezirksverwaltung von Charlottenburg-Wilmersdorf.

3.      Jede Abteilung fertigt jährlich mindestens einen Maßnahmenplan und berichtet jährlich jeweils zum Jahresende über dessen Umsetzung.

4.      Die vom RdB vorgegebenen Produkte sind zu analysieren und in die Maßnahmenplanung nach der FGA einzubeziehen.

5.      Alle personenbezogenen Statistiken sind nach Geschlecht differenziert zu erstellen.

6.      Bei allen Veröffentlichungen, allem Schriftverkehr nach außen und innen ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GGO I und § 53 Abs. 1 Satz 3 GGO II). Es ist der Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen anzuwenden. (Siehe Intranet: Stichwortsuche/Gender Mainstreaming/Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung)

7.      Allen Empfängern von Zuwendungen sind Auflagen hinsichtlich der Gleichstellungspolitischen Zielsetzungen des Bezirkes und der Führung von nach Geschlecht differenzierten Statistiken zu erteilen.

8.      Grundlage der Zielsetzungen sind die Gleichstellungspolitischen Leitlinien des Bezirkes, siehe Anlage. Diese sind ebenso auf alle Entscheidungen und Beschlüsse des Bezirksamtes anzuwenden.

Das Bezirksamt beruft sich dabei auf den Vertrag von Amsterdam, das Berliner Gleichstellungsgesetz und den Beschluss des Senats zur Einführung von Gender Mainstreaming.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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