Drucksache - 0480/3
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Die BVV
beschließt: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 24.7.2007 beschlossen: 1.
Gender
Mainstreaming (GM) wird in allen Abteilungen umgesetzt und weiterhin
schrittweise auf alle Fachbereiche ausgedehnt. 2.
Die
Methode der FGA – Fachbezogenen Gender Analyse (siehe Handlungsanleitung
in GM in Charlottenburg-Wilmersdorf, Teil 1) ist Grundlage der
Operationalisierung von GM in der Bezirksverwaltung von
Charlottenburg-Wilmersdorf. 3.
Jede
Abteilung fertigt jährlich mindestens einen Maßnahmenplan und berichtet
jährlich jeweils zum Jahresende über dessen Umsetzung. 4.
Die
vom RdB vorgegebenen Produkte sind zu analysieren und in die Maßnahmenplanung
nach der FGA einzubeziehen. 5.
Alle
personenbezogenen Statistiken sind nach Geschlecht differenziert zu erstellen. 6.
Bei
allen Veröffentlichungen, allem Schriftverkehr nach außen und innen ist die
sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten (§ 2 Abs. 2
Satz 1 GGO I und § 53 Abs. 1 Satz 3 GGO II). Es ist der Leitfaden für eine
geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Technologie und Frauen anzuwenden. (Siehe Intranet:
Stichwortsuche/Gender Mainstreaming/Leitfaden für eine geschlechtergerechte
Sprache in der Verwaltung) 7.
Allen
Empfängern von Zuwendungen sind Auflagen hinsichtlich der
Gleichstellungspolitischen Zielsetzungen des Bezirkes und der Führung von nach
Geschlecht differenzierten Statistiken zu erteilen. 8.
Grundlage
der Zielsetzungen sind die Gleichstellungspolitischen Leitlinien des Bezirkes,
siehe Anlage. Diese sind ebenso auf alle Entscheidungen und Beschlüsse des
Bezirksamtes anzuwenden. Das Bezirksamt beruft sich dabei auf den Vertrag von Amsterdam, das Berliner Gleichstellungsgesetz und den Beschluss des Senats zur Einführung von Gender Mainstreaming. Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den
Beschluss zur Kenntnis zu nehmen. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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