Drucksache - 0417/3
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der BürgermeisterInnen dafür
einzusetzen, dass die Bezirke mit folgender Forderung an den Senat und das
Abgeordnetenhaus herantreten: Der sich
aus den zunehmenden Aufgaben im Bereich Kinderschutz ergebende Mehrbedarf an
Personal- und technischer Ausstattung in der Jugendhilfe und den Kinder- und
Jugendgesundheitsdiensten soll - in Abstimmung mit den Bezirken und unter
Berücksichtigung bezirklicher Besonderheiten - im Haushalt 2008/2009
nachträglich berücksichtigt werden. Gleichzeitig
wird der Senat gebeten, eine Vorlage zu erarbeiten, die eine Mindestausstattung
für die Jugendhilfe und die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste im Rahmen der
Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes enthält. Der BVV ist
bis zum 31.08.2007 zu berichten. Begründung: Die
personellen Ausstattungen der Jugendämter und des Kinder- und
Jugend-Gesundheitsdienste müssen dem gestiegenen Bedarf und den
Qualitätsanforderungen gerecht werden. Ein wirksames Netzwerk kann nur mit
entsprechender Ausstattung der Bezirke erfolgreich sein. |
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