Drucksache - 0347/3
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür
einzusetzen, dass im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der Berliner
Bezirke die Aufklärung und Prävention als Teil der Arbeit der Ordnungsämter
abgesichert wird. Der BVV ist
bis zum 30.06.2007 zu berichten. Begründung: Die Kosten
und Leistungsrechnung bildet zunehmend die Grundlage zur Berechnung der
Haushalte in den Berliner Bezirken. Bei dem Teil der Ordnungsämter, der für die
parkenden Verkehrsteilnehmer zuständig ist, ist die KLR der Ordnungsämter
ausschließlich auf das Ausstellen von Strafmandaten ausgerichtet. Aufklärung
und Prävention finden in diesem Zusammenhang bei der KLR keine
Berücksichtigung, ist aber eine wesentliche Aufgabe. |
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