Drucksache - 0347/3  

 
 
Betreff: Aufklärung und Prävention in KLR berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Klose 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2007 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beratung
12.06.2007 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
10.07.2007 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
17.10.2007 
17. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag, zurückgezogen

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der Berliner Bezirke die Aufklärung und Prävention als Teil der Arbeit der Ordnungsämter abgesichert wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2007 zu berichten.

 

Begründung:

Die Kosten und Leistungsrechnung bildet zunehmend die Grundlage zur Berechnung der Haushalte in den Berliner Bezirken. Bei dem Teil der Ordnungsämter, der für die parkenden Verkehrsteilnehmer zuständig ist, ist die KLR der Ordnungsämter ausschließlich auf das Ausstellen von Strafmandaten ausgerichtet. Aufklärung und Prävention finden in diesem Zusammenhang bei der KLR keine Berücksichtigung, ist aber eine wesentliche Aufgabe.

 


 

 
 

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