Drucksache - 0335/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2007 beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass
Fahrzeuge und Anhänger, die offensichtlich und ausschließlich Werbezwecken
dienen, aus dem Straßenland entfernt werden, um den Parksuchverkehr zu mindern
sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Stadtbild zu verbessern. Bei den betroffenen Händlern und Firmen ist um Verständnis
zu bitten und sie auf andere Werbemöglichkeiten aufmerksam zu machen. Das Bezirksamt teilt hierzu mit: Das Bezirksamt hat in seiner Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 152/3 (Anlage) bezüglich der Werbefahrzeuge
die rechtliche Situation bereits dargelegt. Der Entwurf der noch nicht in Kraft
gesetzten Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz gibt leider keinen
Hinweis auf eine einheitliche Handhabung in Berlin bezüglich der
Werbefahrzeuge. Wird also ein Fahrzeug oder Anhänger, der eindeutig überwiegend
der Werbung dient, mindestens alle zwei Wochen zu einem anderen Stellplatz
bewegt, nimmt dieses zugelassene Fahrzeug weiter am Verkehr teil, eine
Sondernutzung liegt nicht vor. Bei einem Abstellen über zwei Wochen hinaus
liegt eine Sondernutzung vor. Stellt der Eigentümer auf die
Beseitigungsanordnung hin einen Sondernutzungsantrag, kann dieser nur dann
versagt werden, wenn im Einzelfall die städtebaulichen oder
architektonischen Belange erheblich beeinträchtigt würden, das Stadtbild
verunstaltet würde oder straßenverkehrsrechtliche Belange ein längeres
Abstellen verbieten, z.B. weil in dem betroffenden Bereich ein Stellplatzmangel
herrscht. Das Ordnungsamt ist in diesem Jahr
in 33 Fällen gegen unerlaubte
Sondernutzungen vorgegangen; ein Antrag auf Sondernutzung wurde nicht gestellt,
so dass ein Befassen mit dieser Problematik nicht notwendig war. Das Ordnungsamt wird auch künftig
alle Möglichkeiten nach der StVO und dem Berliner Straßengesetz nutzen, um die Werbung
von und mit Fahrzeugen, die überwiegend die-sem Zweck dienen, zu begrenzen. Da
die Art der Werbung an bestimmten Orten besondere Auswüchse zeigt, wie z. B.
die Werbung auf Anhängern am Ernst-Reuter-Platz, prüft das Bezirksamt, ob hier
über die Anordnung von Haltverboten oder Kurzzeitparkzonen Abhilfe geschaffen
werden kann. Den betroffenen Gewerbetreibenden
sind in der Regel die kostenpflichtigen Werbemöglichkeiten, die sich alternativ
anbieten würden, bekannt, so dass die Notwendigkeit einer zusätzlichen
Information nicht gesehen wird. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss
damit als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Marc
Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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