Drucksache - 0157/3
1. Bürgerfrage Achim
Ruppel betr.
Anprallschutz unter der Windscheidbrücke 1.
Wie bewertet das Bezirksamt die nun realisierte
Umsetzung des Bauwerks, die maßgeblich von den Plänen des Tiefbauamtes und der
Bahn-Projektbau GmbH vom Frühjahr 2006, wie sie auch von der Senatsverwaltung
in dieser Zeit bestätigt worden sind, abweicht? 2.
Worin liegt die rechnerisch ermittelte Differenz
(Aufnahmekapazität von Anprallkräften in
kN/m2) zwischen der nun umgesetzten Bauweise des Anprallschutzes und
eines solchen Anprallschutzes, der sich aus parkenden Kraftfahrzeugen ergeben
hätte, - und wer hat diese errechnet? Schriftliche
Beantwortung Herr BzStR Gröhler vom 30.01.2007: Zu 1. Die im IV.
Quartal 2006 begonnene bauliche Umsetzung der Forderung aus dem
Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom
09.12.2002 “Errichtung eines Anprallschutz” entspricht der mit
allen Beteiligten abgestimmten Entwurfsplanung. Diese Entwurfsplanung wurde dem
Bezirk mit Datum vom 18.11.2005 durch die DB Projektbau vorgestellt. Das Bezirksamt
forderte mit Schreiben vom 12.01.2006 die DB-Projektbau auf, eine nochmalige
Prüfung hinsichtlich der Modifikation der eingereichten Entwurfsplanung
vorzunehmen mit dem Ziel, die PKW-Stellplätze zu erhalten. Der Fragesteller ist
damals auch dem Hinweis gefolgt, bei der Deutschen Bahn AG seine Bedenken
vorzutragen. Die
DB-Projektbau teilt mit Schreiben vom 06.04.06 mit, dass sie nach nochmaliger
intensiver Prüfung keine wirtschaftliche Alternative sehen, die eine Umsetzung
der Forderung zur Anprallsicherheit der Brückenstützen der EÜ Windscheidstraße
gewährleistet. Somit ist
nunmehr die Planung vom 18.11.2005 zur Ausführung gekommen. Zu 2. Eine
technische Prüfung hinsichtlich der Einhaltung von technischen Vorschriften (DS
804/Anprallschutz) obliegt dem Vorhabenträger und dessen Bauaufsichtsbehörde.
Im vorliegenden Fall ist dies das Eisenbahnbundesamt. Ein Verbleich
hinsichtlich des Anprallschutzes durch Distanzschutzplanken und parkende Autos
kann nicht angestellt werden, da nicht sichergestellt werden kann, dass dort
immer Fahrzeuge abgestellt werden, die dies dann verhindern würden. Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksstadtrat |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |