Drucksache - 0143/3
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Wippgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen keine Gefahrenquelle für Kleinkinder darstellen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2007 zu berichten.
Begründung: Bei der klassische Wippe besteht während der Nutzung des Gerätes die Gefahr, dass Kleinkinder unter eines der Enden des Wippgerätes krabbeln und sich schwere Kopfverletzungen oder Schlimmeres zuziehen. Gerade in den Sommermonaten, wenn auf den Spielplätzen viel Betrieb ist und die Eltern nicht jeden Augenblick ihre Kinder im Auge haben, bedarf es nur weniger Sekunden bis zum Eintritt der geschilderten Gefahrenlage.
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