Drucksache - 0138/3
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt durch Beschluss (Drs. Nr.
138/3) aufgefordert, im Rahmen der
Berichterstattung zur Personalplanung Drs. Nr. 9/2 (neu Drs. Nr. 265/3) zu berichten, wie sich
die Personalentwicklung in der Bezirksverwaltung bis Ende 2009 darstellt.
Berücksichtigt werden soll die durchschnittliche Altersentwicklung des
Personals bis zu
diesem Zeitpunkt, wie viele Stellen durch Renteneintritt frei werden, wie viele
und welche Stellen voraussichtlich ohne Außeneinstellung oder Pensionseintritt
nicht mehr entsprechend der benötigten Qualifikation besetzt werden können. Zudem
wird das Bezirksamt gebeten, darzulegen, in welchen Bereichen aus fachlicher
Sicht welche Mindeststandards (Personal- und Finanzausstattung) definiert werden
soll- ten, bei denen eine Unterschreitung weitreichende Folgewirkungen und
-kosten mit sich brächten (z.B. im Bereich des Kinderschutzes). Vom
Bezirksamt wird unter Hinweis auf den Halbjahresbericht (2. Halbjahr 2006) zur
Personalplanung die beigefügte Darstellung hinsichtlich der Personalentwicklung
in den einzelnen Abteilungen der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis
gegeben. Monika
Thiemen Bezirksbürgermeisterin Personalentwicklung in der Bezirksverwaltung bis Ende 2009Die
Entwicklungstendenzen und Prognosen im und für den Personalbereich sind für einen
Zeitraum über mehrere Jahre nur bedingt darstellbar, da hierfür lediglich das
Ausscheiden mit der Regelaltersgrenze als verbindliche Datenquelle herangezogen
werden kann. Allein die Notwendigkeit, aufgrund einer mit jedem Jahr gekürzten
Per-sonalsummenzuweisung entsprechend Personal abzubauen - verbunden mit weite- ren schwer
einzuschätzenden Veränderungen im Personalbereich (Prämie, Dienst- unfähigkeit
bzw. vorzeitiger Renteneintritt) macht deutlich, dass diesbezügliche Pro- gnosen nur
unter Vorbehalt abgegeben werden können, und Planungen im Perso- nalbereich
hinsichtlich deren Realisierung abhängig sind von den jeweils zu beach- tenden
haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen. Abt. Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und PersonalVon den 13
altersbedingt (einschließlich Altersteilzeit) ausscheidenden Dienstkräf- ten sollen
lediglich 3 Stellen nicht wiederbesetzt werden. Die Personalgewinnung bei 10
wiederzubesetzenden Arbeitsgebieten wird (auch ohne Außeneinstellung) als relativ
unproblematisch prognostiziert. Nach dem
jetzigen Erkenntnisstand sind die z.Zt. anfallenden Aufgaben mit den vorhandenen
Stellen zu erledigen. Sollten sich jedoch durch den Gesetzgeber ggf. veränderte
Anspruchsvoraussetzungen im Leistungsbereich ergeben, so wäre die
Personalausstattung entsprechend anzupassen.
Abt. Finanzen und KulturBis Ende
2009 steht lediglich die Rechtsamtsleitung zur Nachbesetzung an, die auch
zwingend erforderlich ist. Die Personal- und Finanzausstattung garantiert aus Sicht
der Abteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Aufgabenerledigung ohne
Qualitätsverlust. Abt. Soziales, Gesundheit, Umwelt und VerkehrFür den
Bereich Soziales ist aufgrund rechtlich definierter Aufgaben eine Unter- schreitung
der momentanen Ausstattung nicht vertretbar. Insofern wird eine Nachbesetzung
aller freien bzw. frei werdenden Stellen für notwendig erachtet. Für den Gesundheitsbereich
gestaltet sich besonders die Nachbesetzung von Ärz- ten - egal
welcher Fachrichtung - als besonders schwierig, was ggf. Außeneinstel- lungen
erforderlich machen wird. Auch die Personalgewinnung im Bereich der So-
zialarbeit wird als schwierig prognostiziert.
Mindestausstattungsvorgaben
sind für das Gesundheitsamt im Rahmen der “Reform des
öffentlichen Gesundheitsdienstes” definiert und im Schreiben der
Senatsverwal- tung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV) zum Thema “Perso- nalwirtschaftliche
Auswirkungen der Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes” an den
Hauptausschuss festgehalten. SenGUV erarbeitet die Zahlen bezüglich der
erforderlichen Stellen für die einzelnen Bezirke, um dann in der 3. Phase der
Reform den Personalausgleich zwischen über- und unterausgestatteten Bezirken
vorzuneh- men. Das
Ergebnis bleibt abzuwarten. Abt. Jugend, Familie, Schule und SportFür das
Jugendamt wird hier insbesondere auf die Drs.Nr. 2074/3 zum Thema
“Kin-derschutz/Sozialraumorientierung sichern” verwiesen. Hier wird
explizit dargestellt, dass die
derzeitige Ausstattung - sofern fachlich adäquates Personal vorgehalten werden kann
- eine knappe, aber immer noch einigermaßen bedarfsgerechte Per- sonalausstattung
darstellt. Dies bedeutet aber auch, dass weitere Einsparungen unter
besonderer Berücksichtigung des Kinderschutzes und einer erfolgreichen Re- alisierung
der Sozialraumorientierung nicht hinnehmbar sind. Auf Grund der hohen
Altersstruktur bei den Sozialarbeiterinnen/-arbeitern wird mit Nachdruck auf
die drin- gende
Notwendigkeit eines spürbar entlastenden Einstellungskorridors hingewiesen. Im Schul-
und Sportamt sind die Kapazitäten für einen Personalabbau so ausgereizt, dass
weitere Minderungen den Dienstbetrieb beeinträchtigen würden. Insbesondere bei den
Schulsekretärinnen ist vielmehr eine Aufstockung der Wochenstunden im Be- reich
der Schulen mit Ganztagsbetreuung angezeigt, um dem erhöhten Frequentie-rungs-
und Organisationsbedarf entsprechen zu können. Im Ergebnis
ist daher für die Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport festzustellen,
dass die im maßgeblichen Zeitraum bis 2009 nach derzeitigem Stand aktuell
freien bzw. frei werdenden Stellen, die nach der Haushaltssystematik als
finanziert gelten, sowie die
ATZ-Stellen in der Freizeitphase wiederzubesetzen sind. Abt. BauwesenDieser
Bereich sieht die Notwendigkeit, alle bis Ende 2009 freien und frei werdenden
Stellen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten wiederzubesetzen. Die
De- finition von Mindeststandards ist z.Z. Thema in den laufenden
Strukturgesprächen. Das
Ergebnis bleibt abzuwarten. |
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